PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation - Führungszeugnis was darf drin stehen?



Seiten : [1] 2

Dreamer81
08.02.2009, 20:36
Ich bräuchte mal eine Info von euch, die bereits eine Approbation beantragt und erhalten haben. Ich finde nirgendwo eine Aussage darüber, was im diesem tollen Führungszeugnis der Belegart 0 nun drin stehen darf. Ich habe vor Gericht ein Ordnungsgeld verhängt bekommen, da ich die Schweigepflicht einem Pat. gegenüber vor Gericht nicht brechen(es gab keine Entbindung) wollte(als Krankenschwester). Ich hatte anwältlichen Beistand, wir haben Beschwerde beim OLG eingereicht und leider nicht Recht bekommen. Ich war nur dummerweise Zeugin und habe jetzt eben diesen Beschluss gegen mich und tierisch Angst darum, dass mein Studium am Ende umsonst war. Also weiß jemand was darin stehen darf? Bisher habe ich auch nur rausbekommen, dass dieser Beschluss zwar nicht im normalen Führungszeugnis erscheint, aber ob er auch in diesem Besonderen für den Approbationsantrag steht konnte ich nicht rausfinden.

Feuerblick
08.02.2009, 20:40
Du müsstest mal genauer schreiben, wie hoch das Ordnungsgeld ist und ob es wirklich ein Ordnungsgeld ist. Alles unter 90 Tagessätzen bleibt wohl im Führungszeugnis unerwähnt, sagte mir mal eine Anwältin. :-nix
EDIT: Google doch mal nach "Führungszeugnis, Belegart 0" und schau nach, was darin erscheint. Ich hab das irgendwann mal gefunden, weiss nur grad nicht mehr, wo das war. War der genaue Gesetzestext mit Erläuterungen. Vielleicht erscheint das Ordnungsgeld gar nicht?:-nix

Moorhühnchen
08.02.2009, 20:44
"Belegart Null" heißt soweit ich weiß nur, daß das Zeugnis direkt an die Behörde (in diesem Falle das LPA) geschickt wird - nichts weiter!
Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, aber so wurde es mir auf der Gemeinde erklärt....

Zum Thema Ordnungsgeld weiß ich leider nix. :-nix

Bailo
08.02.2009, 20:45
Hallo,

ein Ordungsgeld taucht gar nicht im Führungszeugnis auf. Geldstrafen tauchen erst auf, wenn man zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde. Selbst Bewährungsstrafen unter 3 Monaten erscheinen nicht.

Also, keine Sorge, ganz umsonst war dein Studium nicht.


Greetz


EDIT: http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__32.html

Dreamer81
08.02.2009, 20:46
also das Ordnungsgeld wurde gar nicht mit Tagessätzen benannt oder so, ich war ja auch nur Zeugin und habe eben eine Frage zur Person des Pat. nicht beantwortet. Das Ordnungsgeld liegt bei 300 Euro oder eben 6 Tagen Beugehaft ersatzweise um mich zu einer Aussage zu zwingen. Zu der Zeit stand aber auch noch eine Drohung im Raum, dass ich mit einer Anzeige im Falle einer Aussage zu rechnen habe. Durch das OLG weiß ich jetzt, dass ich da nichts mehr zu fürchten habe, aber das Ordnungsgeld muß ich zahlen. Ich weiß das mit den 90 Tagessätzen, aber ich meine das gilt nur für das "einfache Führungszeugnis" nicht für dieses Belegart 0-Ding.

@ Bailo: das sieht ja tatsächlich mal ganz gut aus! Vielen Dank dafür!

Feuerblick
08.02.2009, 20:49
Nein, das gilt auch für die Belegart Null. Zumindest ist das die Aussage einer Anwältin, die ich mal mit der gleichen Frage nerven musste.

Hoppla-Daisy
08.02.2009, 20:51
Ich könnte dir noch www.jurathek.de empfehlen, fällt mir gerade ein.

Das Forum dort ist eigentlich ganz ok, und da gibt es bestimmt auch jemanden, der sich mit diesen Dingen auskennt :-)

Dreamer81
08.02.2009, 20:51
Vielen, vielen Dank, das beruhigt mich ein wenig!

Hoppla-Daisy
08.02.2009, 20:53
Feinifein :-) :-top

Feuerblick
08.02.2009, 20:54
"Belegart Null" heißt soweit ich weiß nur, daß das Zeugnis direkt an die Behörde (in diesem Falle das LPA) geschickt wird - nichts weiter!
Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, aber so wurde es mir auf der Gemeinde erklärt....

Zum Thema Ordnungsgeld weiß ich leider nix. :-nixDann hat die Gemeinde was Falsches erklärt. Das Führungszeugnis der Belegart Null ist ein Führungszeugnis für Behörden und enthält eben mehr als nur das einfache polizeiliche Führungszeugnis. Letzteres kann man auch direkt an die Behörde schicken lassen, wenn einem danach ist ;-) Schau dir mal den Juris-Link an, da stehts genauer drin.

Hellequin
08.02.2009, 22:32
Ich kann da auch die Homepage (http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html) des Bundeszentralregisters empfehlen. Da steht auch nochmal alles genau da.

tinach
09.02.2009, 07:27
ich kann dir zwar keine zuverlässige auskunft geben, aber was ich gerade gar nich versteh ist, dass du für etwas was du tun musst, weil du es nich darfst ein ordnungsgeld zahlen musst..kann ich gar nich glauben :-nix ich mein was ist das für ein richter?? kennt der denn nicht die medizinische berufspflicht? oder ging es um den schutz eines höheren gutes? wobei es das ja auch nich zusein scheint, wenn du sonst eine anzeige der gegenseite bekommen hättest..

hennessy
09.02.2009, 07:40
ich kann dir zwar keine zuverlässige auskunft geben, aber was ich gerade gar nich versteh ist, dass du für etwas was du tun musst, weil du es nich darfst ein ordnungsgeld zahlen musst..kann ich gar nich glauben :-nix ich mein was ist das für ein richter?? kennt der denn nicht die medizinische berufspflicht? oder ging es um den schutz eines höheren gutes? wobei es das ja auch nich zusein scheint, wenn du sonst eine anzeige der gegenseite bekommen hättest..
wir wissen doch alle, welche Spitzfindigkeiten das deutsche Rechtssystem kennt. Da muss man sich nicht drüber wundern. Könnte ja gut sein, dass es in bestimmten Fällen zur Verpflichtung einer Zeugen-Aussage kommt, auch ohne dass eine Entbindung der Schweigepflicht vorliegt.
Ansonsten kann ich die Threadstellerin auch beruhigen. Das Führungszeugnis 0 zeigt nichts dahingehendes auf, was für sie jetzt relevant wäre.

Hoppla-Daisy
09.02.2009, 08:07
Aber was lehrt und sowas? Beim nächsten Mal sieht, hört und sagt man nix. Tolle Quintessenz, was? :-peng

hennessy
09.02.2009, 08:13
Aber was lehrt und sowas? Beim nächsten Mal sieht, hört und sagt man nix. Tolle Quintessenz, was? :-peng
Falscher Thread! Bitte in den "Erkenntnis des Tages"-Thread kopieren. ;-) Erlaubnis zum Kopieren bitte erst schriftlich beantragen. Bitte Antragsformular in fünffacher Ausführung an ML senden. Bitte keine Anfragen, ob Formular angekommen ist.
Und herzlich willkommen im Bananenstaat Deutschland.

tonexxx
09.02.2009, 08:34
Und herzlich willkommen im Bananenstaat Deutschland.

Bananenrepublik bitte! :-))

Hoppla-Daisy
09.02.2009, 08:48
Bananenrepublik bitte! :-))
Ich bin für Bananenrepuplik .... denn mehr als heiße Luft kommt meist nicht rum :-meinung

Dreamer81
09.02.2009, 16:14
Vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Habe heute nochmal mit meiner Anwältin telefoniert und sie meinte auch davon käme nix ins Führungszeugnis, weil ja keine Verurteilung vorliegt.
Ich habe echt was fürs Leben gelernt und weiß jetzt das man als unbescholtener Bürger auch in den Knast wandern kann, weil man sich an die Gesetze halten will. Ärgerlich ist sowas. Ich habe echt den guten Glauben an das Rechtssystem verloren. Was die Kosten angeht, kann es sein, dass ich Glück habe und die Klinik das zahlt, in dessen Dienst ich stand als ich Zeuge wurde, aber ganz ehrlich: ich möchte sowas NIE mehr erleben und werde mich in Zukunft auch an nichts mehr erinnern, sollte ich jemals wieder in einer solche Situation kommen.

Malo
15.05.2009, 11:47
Hallo Allerseits!

Bin grade dabei alles für die Approbation zusammenzusuchen!

Kann mir jemand sagen wie er oder sie das damals mit dem Personalausweis gehandhabt hat?
Braucht man eine beglaubigte Kopie oder reicht auch eine normale Kopie?

Vielen Dank!

Mfg

Hellequin
15.05.2009, 12:57
RP BaWü will eine beglaubigte Kopie. Steht auch irgendwo auf dem Antrag. Habe das zusammen mit dem beantragen von dem Führungszeugnis erledigt.