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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechtlicher Status als Krankenschwester



Mietzekatze
09.02.2009, 20:17
Hallo Ihr!
Ich bin ganz am Anfang meines Medizinstudiums und war in meinem früheren Leben Krankenschwester (ist schon ein paar Jahre her:-))). Ich frage mich schon seit längerem, wie mein rechtlicher Status im Krankenhaus bei Famulaturen/Praktika oder auch z.B. Sitzwachen ist. Inwieweit muss ich selbstständig handeln, wenn es zu einem medizinischen Problem/Zwischenfall kommt? Wenn ich z.B. Sitzwache wäre, bin ich dann tatsächlich "nur" Sitzwache wie andere Studenten ohne Vorbildung/Ausbilung im medizinischen Bereich? Was muss ich machen, was kann ich machen, was darf ich machen? Gibt es überhaupt Stellen als Sitzwache für examiniertes Pflegepersonal oder müssen die einen "richtigen" Vertrag haben und dann auch "richtige" ;-) Arbeit leisten? Und wie sieht es bei Famulaturen aus? Inwieweit werde ich möglicherweise von meinem früheren Leben eingeholt? :-)) :-)) :-)) Ich meine, ich hab ja nix dagegen, wüsste aber schon gerne, wie die rechtliche und offizielle Seite ist.
Weiss da jemand von Euch bescheid?

Skalpella
09.02.2009, 21:21
Soo viele Verquickungen gibts da gar nicht. Ich bin Fachschwester Anästhesie/Intensiv und als solche angestellt. Die Tatsache Medzinstudent, auch klinisch, bringt keine weiteren Befugnisse. Wenn Du im Studium nebenbei arbeitest, dann in der Position, in der Du angestellt bist. Die meisten Schwestern und Pfleger, die ich kenne, arbeiten auch als solche. Wie das bei Sitzwachen ist, sollte man genau nachfragen, wenn man sich einstellen lässt, denn die Tätigkeitsbeschreibung ist ja etwas anders gelagert. Da aber auch hier sehr gerne examiniertes Pflegepersonal arbeitet, sollte auch das relativ unkompliziert sein.
In Famulaturen ist man Famulant. Hier darf man unter ärztlicher Aufsicht alles, ohne Aufsicht eigentlich nichts.
In Notfällen holst Du Dir ja ohnehin Hilfe. Was über den BasicLifeSupport hinausgeht, ist dann meist ohnehin schon in Anwesenheit des Notfallteams. Und natürlich muss man im Fall des Falles anfangen zu reanimieren, egal ob man nur Student ist, oder ob man vorher eine Ausbildung gemacht hat.
Ein Graubereich sind diese Sachen, wo das Pflegepersonal mehr macht, als es darf, zum Beispiel beim selbständigen Ansetzen von Schmerzmedikation (nur als Beispiel zusätzlich Perfalgan geben, wenn nur Novalgin-Tropfen angeordnet sind, oder umgekehrt,). Hier würde ich mich sehr zurückhalten, denn es ist ja sowieso schon ein Graubereich). Ich spreche jegliche Medikamente, die ich gebe, grundsätzlich mit dem zuständigen Arzt ab, auch wenn das einige Kollegen von mit nicht tun (man kann ja freundliche Vorschläge machen, wenn man etwas bestimmtes im Auge hat :-)) ). Aber für so etwas meine zukünftige Approbation aufs Spiel zu setzen, ist mir doch zu gefährlich.
Bei Tätigkeiten, die man als Examinierter machen darf, als Student unter Umständen nur unter Aufsicht, wie zum Beipiel endotracheales Absaugen, kann man das ja mit der zuständigen Pflegekraft klären. Als Sitzwachler bei einem solchen Patienten ist man ja wiederum befugt, das zu tun.