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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Von der Schweiz nach Deutschland wechseln, Medizin.



MisterXYZ
10.02.2009, 18:26
Salü.

Habe glücklicherweise die Chance Medizin in der Schweiz studieren zu können (als deutscher Staatsbürger). Voraussetzung natürlich ich lege einen guten EMS hin.
Aber darauf bezieht sich meine Frage eigentlich auch nicht. Gehen wir davon aus ich bestehe den Test und lande in Zürich, möchte aber nach einen Semester Studium dort wieder nach Deutschland wechseln (möchte eigentlich in Gießen studieren), geht das überhaupt? Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

JGA
10.02.2009, 21:02
da kann ich dir nicht helfen.

aber mich würde interessieren wie du als dütscher in der schweiz studieren kannst.

mein stand der dinge ist, dass du dafür ne c-bewilligung brauchst oder ein elternteil eidgenosse sein muss?

wäre für mich sehr interessant, da ich momentan in der schweiz arbeite/lebe und es hier echt klasse finde...

angebot: ich bewerbe mich zum winter für gießen und wir tauschen wenn ich einen platz bekomme... :-D gut?

gruß,

JGA

MisterXYZ
11.02.2009, 10:16
Bei den Tausch wäre ich sofort dabei :-dance .

Ich zitiere (crus/Schweiezr ZVS ;) ):

Bezüglich Zulassung zum Medizinstudium werden wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt:
a.Staatsangehörige aus Liechtenstein;
b. in der Schweiz oder in Liechtenstein niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer;
c.andere Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Eltern in der Schweiz niedergelassen sind;
d.andere Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die mit einer Schweizerin / einem Schweizer verheiratet sind, beziehungsweise deren Ehegatten entweder seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz niedergelassen oder seit mindestens fünf Jahren im Besitze einer schweizerischen Arbeitsbewilligung sind;
e.andere Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die seit mindestens fünf Jahren im Besitze einer schweizerischen Arbeitsbewilligung sind, beziehungsweise Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Eltern seit mindestens fünf Jahren im Besitze einer schweizerischen Arbeitsbewilligung sind;
f.andere Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die einen schweizerischen oder kantonalen, schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis (nach der Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen und dem Reglement der EDK vom 16. Januar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen) oder einen eidgenössischen Berufsmaturitätsausweis in Verbindung mit dem Ausweis über bestandene Ergänzungsprüfungen (nach der Verordnung vom 19. Dezember 2003 über die Anerkennung von Berufmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen) haben;
g.Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Eltern Wohnsitz in der Schweiz haben und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind, sofern sie noch nicht 21 Jahre alt sind oder wenn ihnen Unterhalt gewährt wird (gemäss Freizügigkeitsabkommen mit der EG, Anhang 1, Art. 3 §6);
h.Kinder, deren Eltern in der Schweiz Diplomatenstatus geniessen;
i.von der Schweiz anerkannte Flüchtlinge;

Bei mir trifft g zu, bin zwar über 21, aber Unterhalt wird komplett von meinen Eltern gewährt und sie wohne dort bereits einige Jahre.

lindi89
11.02.2009, 21:53
hi misterxyz
weisst du auch wie die anderen kriterien gehandhabt werden? bei mir würde eventuell kriterium
c) andere Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Eltern in der Schweiz niedergelassen sind
zutreffen.

weisst du was mit "niedergelassen" genau gemeint ist? meinen die selbstständig oder in der schweiz wohnhaft?
und würde es reichen wenn man seinen wohnsitz zum studienstart in die schweiz verlegt?

schöne grüße

MisterXYZ
04.06.2009, 17:29
hi misterxyz
weisst du auch wie die anderen kriterien gehandhabt werden? bei mir würde eventuell kriterium
c) andere Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Eltern in der Schweiz niedergelassen sind
zutreffen.

weisst du was mit "niedergelassen" genau gemeint ist? meinen die selbstständig oder in der schweiz wohnhaft?
und würde es reichen wenn man seinen wohnsitz zum studienstart in die schweiz verlegt?

schöne grüße

Deine Eltern brauchen einen Ausweis C = Niederlassungsbewilligung:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eg_efta.html

Soo, hab nun endgültig grünes Licht bekommen. Darf am 3.7. ran - Erstwahl Uni Zürich. Frage ist immer noch, ob es möglich ist, von der Schweiz nach Deutschland zu wechseln??? Im Internet gibt es NULL Informationen dazu.

hennessy
04.06.2009, 17:41
gibt es kein AAA (Akademisches Auslands Amt), das weiterhelfen könnte? Oder ein Prüfungsamt?

MisterXYZ
04.06.2009, 18:02
Frage ist ob das AAA für mich zuständig ist, da ich ja deutscher mit deutschen Abi bin...