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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WEIHNACHTSZUWENDUNG BEIM AVR



ATHENIS
12.02.2009, 15:46
Hallo,

ich arbeite in einem kirchlichen Haus, welcher nach AVR zahlt, meine Frage nun wie hoch ist die Weihnachtszuwendung wenn dort steht 80,84 %, mir wurde gesagt das es vom Septembergehalt gerechnet wird. Zählen die Dienste auch dazu? Oder rechnet man 80,84% vom Grundgehalt?

Danke

tonexxx
17.02.2009, 09:39
Ziemlich sicher vom Grundgehalt. Ich glaube aber, mich zu erinnern, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen wird...

HorstHützel
17.02.2009, 11:29
Vielleicht hilft dir das:

(d) Höhe der Weihnachtszuwendung

Die Weihnachtszuwendung beträgt - unbeschadet des Absatz e - 100 v.H. der dem Mitarbeiter nach § 2 der Anlage 14 zu den AVR während des Erholungsurlaubs zustehenden Bezüge, die diesem zugestanden hätten, wenn er während des ganzen Monats September Erholungsurlaub gehabt hätte. Dabei sind bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 4 der Anlage 14 zu den AVR bei der 5-Tage-Woche 22 Urlaubstage, bei der 6-Tage-Woche 26 Urlaubstage und bei anderer Verteilung der Arbeitszeit die entsprechende Zahl von Urlaubstagen zugrunde zu legen.

(Quelle:http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage01.htm#14)

HH

Hypomochlion
18.02.2009, 00:02
Beim Bewerbungsgespräch in einem AVR-Haus wurde ich auch direkt mal zum Abchecken in die Personalabteilung gelassen, was ich sehr witzig fand.

Auskünfte dort:
- mieser AVR-Grundtarif, aber um in der Region konkurrenzfähig zu sein zusätzlich:
- 335 € außertarifliche Zulage.
Unterm Strich ohne Dienste Brutto also 3400, immer noch 200 unter kommunalen Häusern und noch mehr unter Uni, klar.
Dafür 77% vom Bruttogehalt Weihnachtsgeld und 250 Euro pro Jahr Urlaubsgeld (nur, wenn du schon am 1.1. des Jahres angestellt warst).