PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS-Bescheide... Ich raffs nicht



KnappTwo
14.02.2009, 20:28
Hi!

Da ich heute einen Brief, mit der vernichtenden Kopfzeile "Ablehnungsbescheid" bekommen habe, hab ich mal ein wenig auf der ZVS-Seite geschaut und folgendes gefunden:


Termine für den Versand der Bescheide sowie die Fristen für die Erklärung der Annahme und Einschreibung im bundesweiten Studienplatzangebot Bescheidversand im bundesweiten Auswahlverfahren

11. Februar 2009 Versand der Zulassungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren der ZVS-Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit.
Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: bis 24. Februar 2009.

13. Februar 2009 Versand der Ablehnungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren der ZVS - Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit. Sollten Sie ca. zwei Tage nach diesem Termin noch keinen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an die ZVS.

5. März 2009 Versand der Zulassungsbescheide (erste Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes am 16. März 2009.

23. März 2009 Versand der Zulassungsbescheide (zweite Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes am 30. März 2009.

23. März 2009 Versand der Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Sollten Sie ca. zwei Tage nach diesem Termin noch keinen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an die ZVS. Überschreiten Sie die Frist zur Annahme des Studienplatzes, verlieren Sie den Studienplatz. Die Nachrückverfahren

3. April 2009 Versand der Zulassungsbescheide im ersten Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH). Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes am 9. April 2009.

17. April 2009 Versand der Zulassungsbescheide im zweiten Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH). Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes am 23. April 2009.


Verstehe ich das richtig, das das nur der Ablehnungsbescheid für die Abibesten-/Wartezeitquote war, an denen ich sowieso nicht teilgenommen habe, und mein "richtiger" Bescheid irgendwann zwischen dem 5. und 25. März eintrudelt?

Oder klammere ich mich da an einen Strohhalm?

Danke schonmal für eure Antworten.

Lg
Knapp

schmuggelmaeuschen
14.02.2009, 20:49
ne, das ist auch schon zum teil adh und zwar die adhs wo eine vorauswahl durch die ZVS statt findet...
Wenn du dir die Adh seite durch liest müsste da stehen an welchen adhs zu teilnimmst und an welchen nicht...

KnappTwo
14.02.2009, 21:19
Also auf einem anderen der Blätter steht noch folgendes:
An folgenden Hochschulen nehmen Sie ohne Auswahlverfahren der ZVS teil:
Gießen
An folgenden Hochschulen nehmen Sie nach einem Vorauswahlverfahren teil:
Berlin
Köln

Ich steig da nimmer durch^^

Wo steht denn das es auch schon teilweise für die ADH gilt? Hab halt nur gefunden, dass es sich nur um die Besten/Warter handelt...

Danke!

Tante Edith sagt:

Hier auch mal die entsprechende Textpassage aus dem ZVS-Info-Heftchen:

Am 13. Februar 2009 versendet die ZVS die entsprechenden Ablehnungsbescheide. Gleichzeitig benachrichtigt Sie die ZVS darüber, an welcher Hochschule Sie am AdH teilnehmen. Mit dem Versand der Bescheide ist das Auswahlverfahren in der Abiturbestenquote und in derWartezeitquote abgeschlossen. Es gibt kein Nachrückverfahren. Studienplätze, die nicht angenommen wurden, werden anschließend im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben

schmuggelmaeuschen
14.02.2009, 21:59
teilweise gibt es beim adh ne vorauswahl durch die ZVS (köln, Berlin)
falls du da rausfällt bekommst du dafür schon den ablehnung bescheid...

Gießen hat keine vorauswahl von der Zvs und deshalbbist du in gießen im adh

doni
15.02.2009, 01:03
Mir geht es genau so wie dir. Das ist aber ganz normal. Die ZVS schickt jedem Bewerber auch denen, die bei der Wartezeit-/Abibestenquote gar nicht teilgenommen haben, einen Ablehnungsbescheid. Ist halt alles automatisiert.

Beim zweiten Blatt erfährst du nur an welchen Unis du durch die Vorauswahl gekommen bist. Aber naja wenn man bei der Vorauswahl schon scheitert, ist das peinlich, weil man sich die Vorauswahlkriterien vorher angucken kann und je nach dem die Unis wählt ;-)

KnappTwo
15.02.2009, 10:25
Beim zweiten Blatt erfährst du nur an welchen Unis du durch die Vorauswahl gekommen bist.
Also nehm ich ja an allen 3 teil :) Sehr gut.


Aber naja wenn man bei der Vorauswahl schon scheitert, ist das peinlich, weil man sich die Vorauswahlkriterien vorher angucken kann und je nach dem die Unis wählt
Naja, dazu sag ich mal so, dass die Anforderungen Jahr für Jahr steigen, ist klar, nur wie stark sie steigen, ist wiederum nicht klar, also kann man sich da auch einfach vertun^^

Letztes Jahr zum SS wär ich Berlin und Köln zB direkt reingekommen. Gießen sowieso :D

CYP21B
15.02.2009, 10:43
Vorauswahl bedeutet in Berlin z.B. nur dass du es auf OP1 gesetzt hat.
Ob du damit eine Chance hast ist noch nicht klar.

KnappTwo
15.02.2009, 10:46
Ob du damit eine Chance hast ist noch nicht klar.
Sagichja :-meinung

9lltxj
15.02.2009, 16:12
Wuhu ich hab zumindestens die Vorauswahl in allen bestanden... das ist auch schon mal ein kleiner Erfolg

kirschlein
15.02.2009, 22:50
wie ist das denn, wenn man bei der uni die man fürs adh als erstes angegeben hat nicht reinkommt, sondern bei einer danach...bekommt man dann evt. trotzdem schon am 5ten bescheid oder dann erst zum 23ten?

KnappTwo
15.02.2009, 23:14
Also ich hab das so verstanden, das wenns am 5. schon klar ist, in welche Uni man kommt (BSP 1: Man kommt anne Uni mit OP1; BSP2: Man kommt auf keinen Fall anne Uni mit OP1, dafür aber 100%ig an die mit OP2) dann bekommt man dann schon Bescheid.

Wenn es jedoch so aussieht, das man nur eventuell an die Uni mit höherer OP kommt (auf Grund Auswahlgespräche o.ä.) an eine andere mit niedriger aber sicher (oder halt an keiner), so bekommt man erst am 23.ten Bescheid.

Mr. Pink online
15.02.2009, 23:38
Am 5. bekommt man, wenn überhaupt, nur eine Zusage von der Uni an OP1. Alles andere geht erst am 23. raus.

Es gibt nur eine Ausnahme: Angenommen man scheiterte bei der Uni an OP1 schon in der Vorauswahl (zu schlechte DN, zu hohe Rangzahl), dann bekommt man schon am 5. die Zusage für die Uni an niedrigerer OP.

thees
16.02.2009, 07:55
hallo...ich hab auch nen riesen problem mit meinem (ablehnungs-) bescheid!?

habe insgesamt 4 seiten bekommen. 3 davon beziehen sich auch das scheitern im abibesten verfahren und im wartezeit verfahren,die sind absolut klar und verständlich, aber eine versteh ich echt nicht....

zur info ich hab mit mit 11 WS und nem schnitt von 3,3 beworben (also relativ knapp bescheitert)

jetzt die seite die ch nicht ganz verstehe....
--------------------------------------------------------------------------
BESCHEID IM VORAUSWAHLVERFAHREN DER HOCHSCHULEN

Sie haben sich im auswahlverfahren der hochschulen beworben. Namens und im auftrag der hochschulen teilt ihnen die ZVS hier die entscheidung der hochschulen mi:

an folgenden hochschulen nehmen sie OHNE vorausahlverfahren direkt am eigentlichen auswahlverfahren teil:

Medizin universität GIEßen

an folgenden hochschulen nehmen sie NACH einem vorauswahlverfahren durch die ZVS am eingentlichen auswahlverfahren teil:

medizin charitee berlin

medizin uni köln

medizin göttingen


an folgenden hochschulen nehmen sie NICHT am eigentlichen auswahlverfahrenteil, da sie an der vorauswahl gescheitert sind.


...den teil versteh ich dann wieder:-)


jetzt meine fragen

1. Nehme ich jetzt definitiv an 4 Auswahlverfahren teil???
2. ich dachte sich für auswahlverfahren zu qualifiziern sei sehr schwer und nur mit nem top NC möglich???
3.wann bekomme ich bescheid wo und wann ich ggf. hin muss...

4.verstehe ich das hier alles falsch??? ich bin gerade echt ein wenig verwirrt???

HILFE

Mr. Pink online
16.02.2009, 09:02
Du hast bei vier Unis die Vorauswahl fürs AdH überstanden. Das ist keine große Kunst, die Top-DN braucht man erst nachher im eigentlichen Verfahren. Es gibt einige Unis, bei denen man eine bestimmte DN erfüllen muss um zum AdH zugelassen zu werden, aber bei den Unis im SoSe war nur die OP Vorauswahlkriterium.

Mit 3,3 gibt es im AdH keine Aussicht. Du wirst dann am 23. nochmal einen Bescheid bekommen, in dem steht, dass es nicht geklappt hat.

thees
16.02.2009, 14:22
danke mr. pink...dann ist ja doch alles so gelaufen wie ich es mir gedacht hab...adh kommt für mich nämlich leider nicht so richtig in frage, da ich in einem festen arbeitsverhältnis stehe und bei den adh terminen probleme mit der kündigungsfrist bekomme....naja....vielen dank nochmal!