PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ortsantrag, SoK, Meldebescheinigung



Roke
17.02.2009, 01:09
Hallo, hab mal ne Frage zur Verteilung in der WZ Quote:

Ich will unbedingt in Mainz studieren. Das wäre auch die nächstgelegene Uni in meinem Bundesland.
Bekomme ich automatisch SK 4, wenn ich Mainz an OP 1 setze und die Meldebescheinigung mit abschicke, oder muss ich zusätzlich einen Ortsantrag stellen?

Ist mir nicht ganz klar^^ :-nix

Roke
17.02.2009, 21:57
Kennt sich keiner aus? :-???

dos
17.02.2009, 22:32
Normalerweise ist die Meldebescheinigung für das Sozialkriterium ausreichend. Die Frage ist, ob die Uni das Soz berücksichtigt. In Berlin machen die das seit neuestem nämlich komischerweise nicht mehr :-kotz

Roke
17.02.2009, 23:03
hä, was hat die Uni damit zu tun?
In der WZ Quote geht doch alles über die ZVS...
Im Adh könnte das natürlich sein...

dos
18.02.2009, 06:16
Ich meinte auch das AdH mit Berlin :-))

art3
18.02.2009, 06:46
eine meldebescheinigung, dass du die haaptwohnung bei deinen eltern hast beschert dir (zumindest bei der zvs)für mainz das sozialkriterium 4.
laut regularien darfst dürftest du mainz sogar an nachrangiger stelle nennen. das ändert an deinem sozialkriterium 4 für mainz nichts.