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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LPA Scheinanerkennung



HosHa
17.02.2009, 20:20
Hallo !

ich habe ein etwas spezielles Problem, vielleicht kann mir jemand helfen :

ich habe an meiner Heimatuni den Prüfungsanspruch für Biochemie verloren, mir fehlt also noch der Schein "Praktikum Biochemie", den Schein "Seminar Biochemie" habe ich allerdings schon - mein Härtefallantrag wurde abgelehnt, ich habe nun nach anderen Unis Ausschau gehalten, um den Schein dort zu machen und bin jetzt an zwei Sachen dran, eine Uni in Deutschland und eine im Ausland, dazu jetzt folgendes : was genau muss ich nun machen, um den Schein, den ich dann extern erwerben werde in meinem HeimatLPA anerkannt zu bekommen ?

Beim der Inlandsvariante : reicht es wenn der Schein den Titel "Praktikum Biochemie" hat oder muss er dieselben Veranstaltungen, Klausurthemen und Themen beinhalten wie an meiner eigenen Uni ? Kann ich den einfach dann bei der Physikumsanmeldung beim LPA abgeben, oder muss der noch irgendwie "umgewandelt" werden ? Kontrolliert das LPA, ob ich quasi das gleiche "geleistet" habe, wie an meiner eigenen Uni ?

Zur Variante im Ausland : wie muss ich da vorgehen ? im Zweifel sind dort die Abläufe in Biochemie ja komplett anders ( gerade im englischsprachigen Raum ), was genau muss ich dem LPA da nun "beweisen", ich werde ja auch im Ausland wohl Prüfungen ablegen und eine Art Schein ( oder eine Bescheinigung ) bekommen, was muss ich denn machen, um den sozusagen "Physikumskonform" zu machen ? ich meine es könnte ja sonst jeder kommen und im Ausland irgendwelche Kurse machen, sich einen Wisch ausstellen und dann hier einreichen, es muss da doch irgendein Verfahren geben oder ?
Oder setzt sich das LPA einfach mit der Auslandsuni in Verbindung und fragt nach etc. ?

Danke für eure Antworten !

SuperSonic
17.02.2009, 20:43
Wenn du an einer anderen Uni in D den prüfungsamtlichen Schein "Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie für Mediziner" erwerben kannst, musst du ihn dir nicht irgendwie "anerkennen" lassen. Wenn es der Zahnmediziner-Schein wäre, dann schon.

Scheine aus dem Ausland müssen vom LPA auf Gleichwertigkeit geprüft werden. Du stellst den Antrag auf Anerkennung und dann wird man dir sagen, welche Nachweise du ggf. beifügen musst. (Bei im Inland in verwandten Fächern erworbenen Scheinen muss man zwingend eine Gleichwertigkeitsbescheinigung eines für die Mediziner-Veranstaltung zuständigen Professors mit einreichen.)

Gruß,
SuperSonic

HosHa
17.02.2009, 20:59
und muss ich beim LPA auch erwähnen, warum ich den Schein überhaupt extern gemacht habe, denn die könnten ja fragen, kann ich einfach sagen, dass der Prüfungsanspruch erloschen ist und ich deswegen woanders hin musste ?

HosHa
18.02.2009, 09:16
und noch was, was mir eingefallen ist : an meiner Heimatuni sind die Klausuren an den Schein "Praktikum Biochemie" gebunden, also habe ich wie gesagt schon den Schein "Seminar Biochemie", was ist denn nun wenn an der anderen Uni für den Schein "Praktikum" gar keine Klausuren verlangt werden, dann habe ich ja sozusagen regulär gar keine Klausuren geschrieben, um beide Scheine zu bekommen, prüft das LPA soetwas, also ruft bei der Uni hat und fragt, ob ich auch Klausuren etc zu diesem Schein geschrieben habe, oder gucken die wirklich nur, ob Scheine mit dem Titel soundso vorhanden sind ?

o gott ich bin da so verunsichert, jetzt habe ich so weit gekämpft und es scheitert an solchen formfehlern...

Jauheliha
18.02.2009, 10:05
Hi!

Das einzig Wichtige ist, dass du, wenn du dich zum Physikum anmeldest, zusammen mit diesem Biochemie-Schein den Zweithörerschein abgibst (ich gehe mal davon aus, dass du den Schein als Zweithörer machst!?). Du hast diesen Schein rechtmäßig erworben und es geht niemanden etwas an, warum du den Schein woanders gemacht hast!
Und selbst, wenn sie beim LPA fragen sollten, sag denen was du willst, passieren kann dir nichts mehr.
und wie SuperSonic schon sagt: anerkennen lassen musst du dir nichts mehr, denn die Inhalte der Biochemie sind im Regelstudiengang immer gleich (sollten sie zumindest ;-))

Zu deiner zweiten Frage: Wir wissen ja leider nicht, an welcher Uni du den
Schein machst, aber ich persönlich kenne keine Uni, an der man nur für die Anwesenheit bei einem Praktikum einen Schein bekommt! Das ist vielleicht in solchen Fächern wie Berufsfelderkundung o.ä. der Fall, aber in Biochemie wohl kaum! Es wird also ganz sicher eine Prüfung geben, und sollte es so sein, dass das Seminar ins Praktikum integriert ist, dann müsstest du wohl beides machen :-nix (was ich persönlich jetzt nicht schlimm finde)
Sicher gibt es im Netz irgendwo die Kursordnung zu finden, oder du rufst einfach mal an und fragst, wie der Kurs überhaupt aufgebaut ist.

Wünsch dir viel Erfolg!

HosHa
18.02.2009, 11:36
Ja, im Prinzip soll das als Zweithörer laufen, aber wie das technisch laufen soll weiß ich noch nicht, aber ich habe erstmal nur eine allgemeine Zusage....

Bekommt man denn als Zweithörer auch so allgemeine Semesterbescheinigungen wie die Hauptstudenten oder eben nur diesen Zweithörerschein ?

Jauheliha
18.02.2009, 12:07
Das ist von Uni zu Uni unterschiedlich... Ich war selbst mehrere Male Zweithörer, und es war immer so, dass man eine schriftliche Genehmigung vom Kursleiter oder dem Dekanat brauchte, dass man am Kurs als Zweithörer teilnehmen darf, sofern der Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
Mit dieser Bescheinigung plus Studienbescheinigung der Erstuni (du darfst nicht beurlaubt sein!!) muss man sich dann beim Studierendensekretariat als Zweithörer einschreiben, und bekommt dann diesen "Zweithörerschein", der einer Studienbescheinigung gleichwertig ist. Und nur mit diesem wird auch der Schein anerkannt!
Du musst auch damit rechnen, dass du erneut Studiengebühren/ Zweithörergebühren zahlen musst. In NRW kostet das ganze inzwischen 100€, sofern die Hauptuni auch in NRW ist.
Aber das sollte alles auf der Homepage der Uni stehen.

uummii
28.02.2009, 00:30
allen, die diesen Weg gehen, viel Glück und ja nicht aufgeben!

Bullethead
18.04.2009, 19:11
Grüßt euch,

man liest immer wieder von der möglichkeit als gasthörer/zweithörer einen fehlenden schein an einer anderen uni bzw im ausland zu erlangen. an welchen unis soll das möglich sein? ich finde passagen auf den jeweiligen homepages der universitäten, dass dies nicht möglich sei. oder schaut ihr unabhängig von der universität euch nur die institutsseiten an?

ich suche nach alternativen für das erlangen des physiologie seminar scheins, aber hatte bisher nichts gefunden. manche berichte sind auch aus dem jahr 2002, wahrscheinlich veraltet und nicht mehr umsetzbar... z.b. physiologie seminar schein in den staaten machen usw. wäre für antworten sehr dankbar.

Schauma
21.04.2009, 22:59
Muss man dem LPA wirklich den Schein der Zweithörerschaft vorlegen??? Also ich habe z.B. die Uni gewechselt, aber in einem Fach erlaubt mir der Prof, dass ich in zwei Monaten die Klausur in meiner "alten" Uni mitschreibe, ohne dass ich mich als Zweithörer einschereiben muss. Führt das dann zu Problemen? Er scheint das schon öfter so gemacht zu haben, wie er so redet?!

Bisamratte
24.04.2009, 20:28
Das LPA will einen echten Schein sehen, wo dir bescheinigt wird, dass du irgendwas gemäß Approbationsordnung geleistet hast. Auf was für Wegen das letztlich zustande kam, ist denen egal. Wir haben uns damals zum Physikum persönlich angemeldet, den ganzen penibel ausgefüllten Kram vorlegt. Die haben nach einzelnen Angaben geguckt und dann auf irgendeinem Formblatt die Scheine abgehakt. Nach anderthalb Minuten war das erledigt, ohne dass Ortswechsler beispielsweise irgendwas erklären mussten.

Gast- und Zweithörerschaft ist an keiner mir bekannten Uni drin und ich kenne auch keine Kommilitonen, die auf diese Weise einen Schein gemacht hätten. (Das soll nichts heißen, aber für die gegenteilige Behauptung sollte man wohl mal eine Studienordnung vorzeigen, die dies zulässt.)

Schauma
29.04.2009, 15:00
Ja, also das hört sich ja schon viel besser an :-party