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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entgeltumwandlung



synovia
22.02.2009, 11:15
Angelehnt an den Thread zur Altersvorsorge habe ich noch eine Frage zur Entgeltumwandlung. Befasse mich gerade etwas ausführlicher mit dem Thema und bin auf der Suche nach dem Haken... Im Grund hört sich das doch alles ganz vernünftig an mit der KlinikRente. Sicher, das Ganze ist nicht willkürlich übertragbar und wenn man tot ist, ist das Geld, das man eingezahlt hat, im schlimmsten Fall weg. Aber ansonsten?
Warum ist die Entgeltumwandlung so unbekannt in Ärzte-Kreisen?
An die, die keine Entgeltumwandlung machen: Warum nicht?

MediHH
22.02.2009, 12:14
Wenn ich das richtig verstehe, geht es hier doch um Betriebliche Altersvorsorge. Der Haken ist, dass du mindestens 5 Jahre eingezahlt haben musst bevor du Ansprüche geltend machen kannst. Theoretisch kannst du auch wenn du den Arbeitgeber wechselst in den Topf einzahlen, aber dein Arbeitgeber wird nichts dazu legen. Da kannst du das Geld auch in eine persönliche Altersvorsorge stecken. Gerade wir Ärzte wechseln am Anfang doch mal die Klinik (Weiterbildungsermächtigung haben ja auch nicht alle Chefs für die volle Zeit). Wenn man Pech hat ist das Geld dann eben weg.

synovia
22.02.2009, 12:55
Nein, hast du nicht richtig verstanden.
Die betriebliche Altersvorsorge ist nochmal etwas anderes, kann aber, das stimmt, mit Entgeltumwandlung kombiniert werden (gibt es aber in meinem Haus nicht).
Die KlinikRente ist portabel (zumindest versprach mir das der Mitarbeiter) und das mit diesen 60 Monaten gibt es dort nicht (soweit ich das verstanden habe).

hennessy
22.02.2009, 14:24
Anscheinend gibt es einen Fallstrick, von dem ich aber nur über 10 Ecken gehört habe und auch nicht weiß, ob ich den Sachverhalt richtig wiedergeben kann:

Falls Dich der Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Zeit ausstellt, so verfallen Deine als Arbeitnehmer einbezahlten Beiträge und gehen in den Besitz des Arbeitgebers über.

Bitte nagelt mich nicht darauf fest. Wie gesagt, ich hab dies über 10 Ecken erfahren und auch schon vor bereits mehreren Jahren.
Wäre aber wert, genaueres darüber zu wissen.

synovia
22.02.2009, 16:18
Ui. Aha. Ok. Aber das ist doch wenigstens mal ein Ansatz, nach dem man fragen kann.
Nächste Woche kommt der Berater wieder in die Klinik, dann hör ich da mal nach.

Titanus
26.02.2009, 14:00
Bei der Entgeltumwandlung profitiert man davon, das in die Altersvorsorge eingezahlte Geld nicht versteuern zu müssen und teils auch keine Sozialabgaben dafür zahlen zu müssen. Der Beitrag wird also vom Brutto- und nicht vom Nettoeinkommen abgezogen. Der förderfähige monatliche Höchstbetrag liegt in der Größenordnung von etwa 260 Euro. Generell verfällt das eingezahlte Geld nie - selbst wenn man den Arbeitgeber wechselt und/oder man keine Lust mehr hat, weiter einzuzahlen. In dem Fall wird der Vertrag ruhend gestellt (es gibt dann allerdings auch nur eine Rente, die sich aus den bisher eingezahlten Beiträgen ergibt). Die später ausgezahlte Rente ist steuer- und teils sozialabgabenpflichtig, allerdings unterliegt man als Rentenempfänger ja nicht der hohen Steuerprogression, so daß sich diese Art der Altersvorsorge schon sehr lohnt. Ich persönlich spare den monatlichen Höchstsatz an.

MediHH
27.02.2009, 09:36
Das klingt für mich genau wie Rürüp.
Wo ist denn jetzt der Unterschied ?

synovia
27.02.2009, 19:14
Rürup bezahlst du von deinem Netto-Lohn, als Alleinstehender darfst du maximal 20.000 Euro im Jahr in deinen Vertrag einbezahlen.
Die Rendite bei Rürup ist nicht garantiert, manche Verträge sind aufgebaut wie klassische Rentenversicherungen, andere sind Fonds-basiert.
Ein Teil der bei Rürup eingezahlten Beträge kannst du steuerlich geltend machen.

Entgeltumwandlung geschieht von deinem Bruttogehalt. Das bedeutet, dass sich dein Brutto-Gehalt um die von dir gewünschte Summe minimiert. Das bedeutet auch, dass du nur auf das verminderte Brutto-Gehalt Steuern und Sozialabgaben zahlen musst. Das eingezahlte Geld ist steuerfrei (zunächst, im Alter dann steuerpflichtig).

Dr.InSpe
08.06.2011, 19:13
Weiß jemand, wie das jetzt mit der 5-Jahresfrist ist?
Was passiert, wenn ich mich nach der Assistenzarztzeit ziemlich zügig niederlasse? Ruht dann der Vertrag einfach?