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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nicht bestanden - Schein gültig??



michael333
26.02.2009, 10:16
Ich habe aufgrund einer Krankheit mein Referat in einem Seminar nicht gehalten. Deswegen habe ich einen Termin für eine mündliche Nachprüfung bekommen.

Nun war ich gerade im Sekretariat und habe u.a. auch diesen besagten Schein ausgehändigt bekommen, obwohl ich die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt habe.

Meine Frage ist nun: Kann das ggf. für mich noch zum Problem werden (z.B. bei der Physikumsanmeldung) Oder prüft das LPA die Scheine nicht genauer nach?

Ehemaliger User 05022011
26.02.2009, 10:24
Ich habe aufgrund einer Krankheit mein Referat in einem Seminar nicht gehalten. Deswegen habe ich einen Termin für eine mündliche Nachprüfung bekommen.

Nun war ich gerade im Sekretariat und habe u.a. auch diesen besagten Schein ausgehändigt bekommen, obwohl ich die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt habe.

Meine Frage ist nun: Kann das ggf. für mich noch zum Problem werden (z.B. bei der Physikumsanmeldung) Oder prüft das LPA die Scheine nicht genauer nach?

Schein ist Schein beom LPA, wie sollten die prüfen können, ob alle Voraussetzungen dafür auch tatsächlich erfüllt wurden. ( du könnstest aber in der nächsten Zeit, wenn der Fehler bemerkt werden - z.B. weil du nicht zur Prüfung gehst - aufgefordert werden ihn zurückzugeben; du stehst m.E. also vor der Entscheidung: Pockern oder auf Nummer sicher gehen )

michael333
26.02.2009, 10:30
du könnstest aber in der nächsten Zeit, wenn der Fehler bemerkt werden - z.B. weil du nicht zur Prüfung gehst - aufgefordert werden ihn zurückzugeben; du stehst m.E. also vor der Entscheidung: Pockern oder auf Nummer sicher gehen

Nicht gerade die Antwort, die ich mir erhofft hatte :(
Irgendwie kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die den zurückfordern können. Wie wollen die den nachweisen, dass ich im Seminar etwas versäumt habe??

Ehemaliger User 05022011
26.02.2009, 10:42
Nicht gerade die Antwort, die ich mir erhofft hatte :(
Irgendwie kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die den zurückfordern können. Wie wollen die den nachweisen, dass ich im Seminar etwas versäumt habe??


naja , aber ist dies denn nicht klar, dadurch, dass du den Termin für die mdl. Prüfung bekommen hast ? Hatte dich so verstanden, dass du die machen musst, weil du was im seminar versäumt hast - wenn das so ist, dann sthest du doch ev. auf irgend einer Liste mit Keuten, die noch was machen müssen für den Termischein - ob allerdeings, dass Versehen, dass sie ihn dir schon ausgehändigt haben auffällt (also ev. "Scheinausgabeliste" mit "Diese-Leute-müssen noch was-machen-Liste" abgeglichen wird darüber kann man ja nur spekulieren und dass meinte ich mit "Pockern")

Der Praktikant
26.02.2009, 10:57
Naja, ne andere Antwort, wird man Dir hier auch nicht geben können. Kenne beide Seiten:

1. Schein wurde ausgehändigt, obwohl wegen eines Terminversäumnisses noch ein Nachtestat angestanden hätte. Student meldet sich nicht von selbst. Testierender wundert sich, warum Student nicht erscheint, fragt im Sekretariat nach, dadurch kommt raus, das der Student den Schein schon abgeholt hat --> riesiger Ärger (Student läßt sich eine gute Ausrede einfallen), Schein erstmal weg, Testat aber dann bestanden, Schein wiederbekommen.

2. PJ Chirurgie-Tertial an der Uni. Student erscheint wegen persönlicher Probleme nicht (ganzes Tertial!) ohne sich abzumelden. Da jedoch so viel Zeit vergeht und in der Uni sich eh niemand für PJ interessiert, fällt das niemanden auf. Am Ende des Tertials kommt der reuige Student ins Studentensekretariat, will sich entschuldigen und das Tertial nachholen, Sekretärin ist aber genervt und würgt Studenten ab, fragt forsch nach dem Namen und gibt ihm die Bescheinigung. Student nimmt die Bescheinigung und ist jetzt Arzt. Allerdings war das noch in den 90ern :-))

michael333
26.02.2009, 11:15
naja , aber ist dies denn nicht klar, dadurch, dass du den Termin für die mdl. Prüfung bekommen hast ? Hatte dich so verstanden, dass du die machen musst, weil du was im seminar versäumt hast - wenn das so ist, dann sthest du doch ev. auf irgend einer Liste mit Keuten, die noch was machen müssen für den Termischei


Die Sekretärin meinte damals zu mir ich solle mich Ende März nochmal melden wegen einem Termin für die Nachprüfung. Also habe ich noch keinen Termin. Gut möglich, dass die mich trotzdem auf irgendeiner Liste stehen hat...

Ihr habt schon Recht: Eine wirkliche Antwort wird mir hier niemand geben können. Werd ich halt pokern...

Ehemaliger User 05022011
26.02.2009, 11:30
Werd ich halt pokern...

"Wer nichts wagt, der nichts gewinnt " - also viel Glück ! ( aber schon mal ne gute Ausrede ausdenken, falls es auffliegt)

michael333
26.02.2009, 17:59
1. Schein wurde ausgehändigt, obwohl wegen eines Terminversäumnisses noch ein Nachtestat angestanden hätte. Student meldet sich nicht von selbst. Testierender wundert sich, warum Student nicht erscheint, fragt im Sekretariat nach, dadurch kommt raus, das der Student den Schein schon abgeholt hat --> riesiger Ärger (Student läßt sich eine gute Ausrede einfallen), Schein erstmal weg, Testat aber dann bestanden, Schein wiederbekommen.

Habe mich gerade von einem Juristen, den ich kenne, beraten lassen:

Sobald der Schein ausgestellt ist, ist der Kurs/das Seminar bestanden - vollkommen egal ob man die Voraussetzungen erfüllt hat oder nicht! Immerhin hat ein Prof. seine Unterschrift + Siegel der Uni darunter gegeben. Und der wird den Teufel tun und zugeben, dass das alles nur ein Irrtum war!
Deswegen bezweifel ich die o.g. Geschichte stark an. Bzw. der Student war ein Depp...

Von daher brauche ich auch keine Ausrede, weil die mir gar nix können! :)

Ehemaliger User 05022011
26.02.2009, 19:46
Habe mich gerade von einem Juristen, den ich kenne, beraten lassen:

Sobald der Schein ausgestellt ist, ist der Kurs/das Seminar bestanden - vollkommen egal ob man die Voraussetzungen erfüllt hat oder nicht! Immerhin hat ein Prof. seine Unterschrift + Siegel der Uni darunter gegeben. Und der wird den Teufel tun und zugeben, dass das alles nur ein Irrtum war!
Deswegen bezweifel ich die o.g. Geschichte stark an. Bzw. der Student war ein Depp...

Von daher brauche ich auch keine Ausrede, weil die mir gar nix können! :)

Na hoffentlich war es nicht ein Jurist, der auch nur aus versehen seine Scheine bekommen hat.
Ich stell mir gerade vor, wie du denen erklärst "ich rück den Schein nicht mehr raus, sie können mir gar nicht's" - meinst nicht, du solltest dich nicht auch mal fragen, ob du den Prof. vielleicht noch mal in einer Prüfung haben könntest oder seinen Kollegen, der das auch nicht so Klasse fand ...

michael333
26.02.2009, 20:25
Na hoffentlich war es nicht ein Jurist, der auch nur aus versehen seine Scheine bekommen hat.
Ich stell mir gerade vor, wie du denen erklärst "ich rück den Schein nicht mehr raus, sie können mir gar nicht's" - meinst nicht, du solltest dich nicht auch mal fragen, ob du den Prof. vielleicht noch mal in einer Prüfung haben könntest oder seinen Kollegen, der das auch nicht so Klasse fand ...

Natürlich würde ich ihm niemals ins Gesicht sagen, dass er mir nichts kann.

Aber Fakt ist, dass der Prof. der den Schein unterschrieben hat einen größeren Fehler gemacht hat, als ich, den ich ihn nur abgeholt habe. Oder meinst du ernsthaft der würde öffentlich zugeben, dass er das was er abzeichnet nicht überprüft?? Das ist einem Dozenten doch wurscht, ob irgendwelche Studenten einen Schein haben oder nicht.
Deswegen würde ER mich persönlich natürlich nie ansprechen. Und wie stellst du dir das sonst vor? Soll mir die Tippse einen Brief schreiben und mich höflich darum bitten den Schein wieder herzugeben? Oder vielleicht eine richterliche Anordnung? Durchsuchungsbefehl?

Schein ist Schein. Was ich habe, behalte ich!

Ehemaliger User 05022011
26.02.2009, 21:14
Natürlich würde ich ihm niemals ins Gesicht sagen, dass er mir nichts kann.

Aber Fakt ist, dass der Prof. der den Schein unterschrieben hat einen größeren Fehler gemacht hat, als ich, den ich ihn nur abgeholt habe. Oder meinst du ernsthaft der würde öffentlich zugeben, dass er das was er abzeichnet nicht überprüft??

Der Prof. macht den Fehler nicht, sondern es ist ein Fehler der Verwaltungskräfte - es gehört doch nicht zu den Aufgabe eines Prof. zu prüfen, ob bei jedem Schein, den er unterschreibt die einzelnen Voraussetzungen auch vorliegen - in sofern ist das mit dem " der Prof. würde das niemals offen zu geben" was dir dein Jurist gesagt hat, schon mal völliger Quatsch

( Du sollst den Schein ja auch nicht vorschnell wieder abgeben und auf den Fehler aufmerksam machen, aber so sicher wie du denkst und es dir der dir bekannte Jurist mit seinem Schwachsinnsargument "Prof. gibt nie und nimmer sein Fehler zu " sagte, ist die Sache eben m.E. nichts)

michael333
26.02.2009, 21:24
Der Prof. macht den Fehler nicht, sondern es ist ein Fehler der Verwaltungskräfte - es gehört doch nicht zu den Aufgabe eines Prof. zu prüfen, ob bei jedem Schein, den er unterschreibt die einzelnen Voraussetzungen auch vorliegen - in sofern ist das mit dem " der Prof. würde das niemals offen zu geben" was dir dein Jurist gesagt hat, schon mal völliger Quatsch

Natürlich macht nicht der Prof. den Fehler. Aber er unterschreibt und ist damit verantworlich! Wenn die Verwaltungskräfte offiziell damit beauftragt wären, würden sie unterschreiben.

Wenn ein Arzt ein Rezept unterschreibte, das sein Arzthelferin ausgedruckt hat. Wer ist dann wohl verantwortlich??

Ehemaliger User 05022011
26.02.2009, 21:28
lass gut sein, dich bringt keiner mehr dazu es anders zu sehn - verstehe ich ja auch irgendwie, dass du dich jetzt daran festklammerst - wünsch dir viel Glück, dass es klappt

michael333
26.02.2009, 21:46
lass gut sein, dich bringt keiner mehr dazu es anders zu sehn - verstehe ich ja auch irgendwie, dass du dich jetzt daran festklammerst - wünsch dir viel Glück, dass es klappt

Da hast du Recht: ich habe meine Entscheidung getroffen und davon bringt mich keiner mehr ab.

Danke!

freestyler
27.02.2009, 03:54
Schein ist Schein. Was ich habe, behalte ich!



Seh ich auch so. Schein behalten und freuen und dumm stellen, wenn nochmal jemand fragt.
Man muss auch mal etwas Glück haben im Studium. Würd mich da nicht heiß machen.

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27.02.2009, 12:14
Es ist nur ein Schein.
Das juckt niemanden - im LPA werden die vorm Physikum einmal kurz durchgeblättert/gezählt und als vollständig abgezeichnet. Peng.

Locker bleiben :-top

netfinder
01.03.2009, 10:19
allerdings duerfte das nicht Erscheinen in einer mdl. Nachprüfung mit Sicherheit Fragen aufwerfen...

Ehemaliger User 05022011
03.03.2009, 06:50
allerdings duerfte das nicht Erscheinen in einer mdl. Nachprüfung mit Sicherheit Fragen aufwerfen...

:-meinung, genau das war ja auch mein Gedankengang