PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsurlaub



Espressa
26.02.2009, 13:26
Eine etwas ungewöhnliche Frage für dieses Forum, trau mich kaum sie zu stellen, aber vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus...

Darf der Arbeitgeber seine Angestellten in "Zwangsurlaub" schicken, bzw. sie auffordern ihre Überstunden an von ihm festgesetzten Tagen einzulösen? Das evt. auch noch kurzfristig; also quasi - "es ist grad wenig zu tun, bleiben Sie morgen Nachmittag zuhause"?

Mir ist wohl bewusst, dass der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung mitreden kann, und Betriebsurlaub oder ähnliches zu bestimmten Zeiten vorgeben kann.
Aber so? :-((

Ich wollte mir meine Überstunden für eine Fortbildung sparen, zu der ich nur zur Hälfte freigestellt werde, seh das nicht ein meinen Urlaub so sinnlos über die Woche verteilt verbrauchen zu müssen. Jetzt ein ungenütztes Minus anhäufen, um dann wenn ich es brauche nicht frei nehmen zu können... :-nix

Bin irgendwie der Meinung, wenn mal wenig los ist, ist es das Risiko des Arbeitgebers, wenn das nicht weit voraus planbar ist dann muss er das eben aussitzen.

Hat davon jemand Ahnung?

Alzheimer
26.02.2009, 14:17
Bei den Überstunden darf der Chef festlegen, wann diese genommen werden sollen, auch kurzfristig. Er darf allerdings dich nicht aus dem Überstundenfrei holen.
Deinen Urlaub kannst du dir in Absprache mit den Kollegen frei einteilen. Wenn im Vertrag allerdings was von Betriebsferien sthet bist du daran gebunden. Das dürfte für ein KH allerdings eher nicht zutreffen.

jemand
26.02.2009, 14:17
Also bei uns muss man die Überstunden innerhalb von 2 Monaten verbrauchen, sonst verfallen sie. Ansonsten gibt es keine Restriktionen.

Das hängt wahrscheinlich von Deinem Vertrag ab, nicht?

Espressa
26.02.2009, 14:33
sorry hab unaufmerksam gelesen... (deshalb gelöscht)

Lava
26.02.2009, 18:26
Bei den Überstunden darf der Chef festlegen, wann diese genommen werden sollen, auch kurzfristig. Er darf allerdings dich nicht aus dem Überstundenfrei holen.


Äh, das habe ich gerade gestern anders erzählt bekommen. Nämlich dass ich Überstunden nicht für einen Urlaub nutzen könne, da ich jederzeit zurück beordert werden könne :-nix

Alzheimer
27.02.2009, 11:31
Wenn dein Cheff dir z.B. 3 Tage überstundenfrei gibt dann darf er dich nicht für den 3. freien Tag auf Arbeit bestellen, da er diese Tage ja genehmigt hatte.
Diese Auskunft habe ich von einem Kollegen, welcher im Betriebsrat sitzt und sich damit schon mehrfach befassen durfte.
Versuch doch mal über google Arbeitsrecht was näheres zu erfahren oder wende dich an den Betriebsrat.

Kathibaby
27.02.2009, 15:49
Bei uns wird es auch so gehandhabt, dass man mal am Tag vorher gesagt bekommt, dass man zu Hause bleiben soll oder aber freie Tage dann mal eben z.B. wegen Krankheit gestrichen werden. Aber: Frei ist frei und ein herausgegebener Dienstplan ist bindend und wenn es einem partout nicht in den Kram passt, dann muss man sich wehren, das Recht ist ja auf unserer Seite. Allerdings muss man da immer eine Kosten-Nutzen-Abwägung machen. Ich fahre jetzt im März auch über 4 Tage weg, mit einem Tag frei und einem Tag Urlaub, wenn die mir den freien Tag dann streichen wollen, werde ich böse :-)).