Espressa
26.02.2009, 13:26
Eine etwas ungewöhnliche Frage für dieses Forum, trau mich kaum sie zu stellen, aber vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus...
Darf der Arbeitgeber seine Angestellten in "Zwangsurlaub" schicken, bzw. sie auffordern ihre Überstunden an von ihm festgesetzten Tagen einzulösen? Das evt. auch noch kurzfristig; also quasi - "es ist grad wenig zu tun, bleiben Sie morgen Nachmittag zuhause"?
Mir ist wohl bewusst, dass der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung mitreden kann, und Betriebsurlaub oder ähnliches zu bestimmten Zeiten vorgeben kann.
Aber so? :-((
Ich wollte mir meine Überstunden für eine Fortbildung sparen, zu der ich nur zur Hälfte freigestellt werde, seh das nicht ein meinen Urlaub so sinnlos über die Woche verteilt verbrauchen zu müssen. Jetzt ein ungenütztes Minus anhäufen, um dann wenn ich es brauche nicht frei nehmen zu können... :-nix
Bin irgendwie der Meinung, wenn mal wenig los ist, ist es das Risiko des Arbeitgebers, wenn das nicht weit voraus planbar ist dann muss er das eben aussitzen.
Hat davon jemand Ahnung?
Darf der Arbeitgeber seine Angestellten in "Zwangsurlaub" schicken, bzw. sie auffordern ihre Überstunden an von ihm festgesetzten Tagen einzulösen? Das evt. auch noch kurzfristig; also quasi - "es ist grad wenig zu tun, bleiben Sie morgen Nachmittag zuhause"?
Mir ist wohl bewusst, dass der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung mitreden kann, und Betriebsurlaub oder ähnliches zu bestimmten Zeiten vorgeben kann.
Aber so? :-((
Ich wollte mir meine Überstunden für eine Fortbildung sparen, zu der ich nur zur Hälfte freigestellt werde, seh das nicht ein meinen Urlaub so sinnlos über die Woche verteilt verbrauchen zu müssen. Jetzt ein ungenütztes Minus anhäufen, um dann wenn ich es brauche nicht frei nehmen zu können... :-nix
Bin irgendwie der Meinung, wenn mal wenig los ist, ist es das Risiko des Arbeitgebers, wenn das nicht weit voraus planbar ist dann muss er das eben aussitzen.
Hat davon jemand Ahnung?