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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienplatznachweis für Medizinstudium



nyx_ss
26.02.2009, 22:18
Hallo!
Ich bin eine Schülerin aus der deutschen Schule Istanbul(weit weg, ja:). Ich möchte gerne Medizin studieren, aber nicht in Deutschland, sondern in Österreich, weil ich da viele Freunde und Stipendiumsmöglichkeiten habe.
Ich habe mich doch für den EMS angemeldet, aber steht bei der Zulassungsvoraussetzungen, dass ich einen Studienplatz in Deutschland nachweisen muss, weil ich drittstattsangehörige(Türkei) bin.
Mein Abi-Durchschnitt liegt etwa 1,6-1,7(noch nicht zu Ende), ich habe in der Biologie LK gemacht(13).Habe ich eine Chance mit diesen Noten für einen Platz?
Ich werde sowieso in Österreich studieren, auf keinen Fall in Deutschland, ich brauche ihn nur für Prozedur.
Wann kommt die Ergebnisse von AdH? Ich muss auch noch Studentinvisum nehmen, es dauert ungefaehr 2 Monaten.
Danke für die Antworte:)

madniki
26.02.2009, 23:20
Ich glaube, du hast da was falsch verstanden, ich finde nur folgendes Zitat auf der ems-Seite:

3. Drittstaatsangehörige, die ihr Reifezeugnis in- oder außerhalb der EU erworben haben -- Nicht EU Quote (5 % der Studienplätze)
Die Nicht EU Quote ist Personen vorbehalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen und UnionsbürgerInnen nicht gleichgestellt sind und deren Reifezeugnis in- oder außerhalb des Gebietes der Europäischen Union ausgestellt wurde.

Daher fallen Drittstaatsangehörige, die beispielsweise InhaberInnen von Reifezeugnissen sind, die durch eine Auslandsschule eines EU Landes (z.B. Deutsche Schule Istanbul) ausgestellt wurden ebenfalls in die Nicht-EU-Quote, sofern Sie nicht gleichgestellt sind .

Also bist du einfach in der Nicht-EU-Quote, aber dafür brauchst du doch keinen deutschen Studienplatz nachzuweisen, davon hätte ich noch nie etwas gehört.

nyx_ss
27.02.2009, 10:30
Du bist aber hier falsch:

Achtung! Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen (Drittstaatsangehörige) und nicht auf Grund geltender Bestimmungen österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind (erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei den MitarbeiterInnen der Studien- und Prüfungsabteilung), haben vor Zulassung an der Medizinischen Universität Wien gemäß ï¿½ï¿½65 Universitätsgesetz 2002 (besondere Universitätsreife) den Nachweis zu erbringen, dass sie im Ausstellungsstaat ihres Reifzeugnisses sämtliche Voraussetzung für eine Zulassung zum gewählten Studium (Human- oder Zahnmedizin) erfüllen.

1. Personen mit einem Reifezeugnis aus Deutschland:

Die Überprüfung des Reifezeugnisses erfolgt bei der Zulassung zum Studium nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Eignungstests.

Der Nachweis der besonderen Universitätsreife gilt bei Drittstaatsangehörigen mit deutschem Reifezeugnis durch Vorlage einer Bestätigung des deutschen ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) als erbracht.

Ich muss leider einen Studienplatz nachweisen, aber wie?

Coxy-Baby
27.02.2009, 11:31
Du hast als Schülerin in Instanbul ein deutsches Reifezeugnis??...... ah
lesen bildet doch: http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/06/Schulische__Bildung/Schulische__Bildung.html

Frag doch sonst bei deinem Fall einfach mal direkt in Österreich nach.

medijan
27.02.2009, 13:16
Du bist aber hier falsch:

Achtung! Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen (Drittstaatsangehörige) und nicht auf Grund geltender Bestimmungen österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind (erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei den MitarbeiterInnen der Studien- und Prüfungsabteilung), haben vor Zulassung an der Medizinischen Universität Wien gemäß ï¿½ï¿½65 Universitätsgesetz 2002 (besondere Universitätsreife) den Nachweis zu erbringen, dass sie im Ausstellungsstaat ihres Reifzeugnisses sämtliche Voraussetzung für eine Zulassung zum gewählten Studium (Human- oder Zahnmedizin) erfüllen.

1. Personen mit einem Reifezeugnis aus Deutschland:

Die Überprüfung des Reifezeugnisses erfolgt bei der Zulassung zum Studium nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Eignungstests.

Der Nachweis der besonderen Universitätsreife gilt bei Drittstaatsangehörigen mit deutschem Reifezeugnis durch Vorlage einer Bestätigung des deutschen ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) als erbracht.

Ich muss leider einen Studienplatz nachweisen, aber wie?

Du musst einfach nur eine Bestätigung der ZVS haben, dass dein Abi einer Hochschulzugangsberechtigung entspricht. Mehr nicht...

nyx_ss
27.02.2009, 17:50
Du musst einfach nur eine Bestätigung der ZVS haben, dass dein Abi einer Hochschulzugangsberechtigung entspricht. Mehr nicht...

Echt????
Wenn so, bin ich der glücklichte Mensch auf der Welt:):):)

Ehemaliger User 05022011
28.02.2009, 00:23
ja genau so ist es ! ruf die ZVS an oder schick denen eine e-mail und frage, was du dort einreichen musst ( ob es z.B. einen speziellen Antrag dafür gibt), die sind dort sehr nett und erklären dir alles

(www.zvs.de)

toastmann
12.08.2009, 09:42
NEIN, zvs stellt sowas NICHT aus!

true23
26.12.2015, 22:16
Man braucht doch hier einen Studienplatz, um in die Nicht Eu Quote reinzukommen, oder?

Amy09pharm
26.12.2015, 22:41
Dieser Thread ist schon 6 Jahre alt :D

Solange du deine allgemeine Hochschulreife in Deutschland erworben hast und deutscheR StaatsbürgerIN bist, kommst du aus der EU Quote nicht raus ;)
Ob du nebenbei in Deutschland oder in Österreich studierst, wird in dieser Hinsicht nicht berücksichtigt.

true23
28.12.2015, 18:39
Ich bin keine Deutsche Staatsbürgerin, bin aber Bildungsinländerin. Das würde ja bedeuten, dass ich in die Nicht- Eu Quote komme, aber weil ich hier keinen Studienplatz bekommen werde (wegen des Abischnitts), kann ich dann den MedAt nicht einmal schreiben, so wie ich das verstanden habe. :(

Amy09pharm
28.12.2015, 21:19
Hallo true23,

Es ist auf keinen Fall so schlimm, wie du dir das alles vorstellst ;)
Es ist so, dass du vorweg in gar kein Studium eingeschrieben sein musst, ganz egal in welche Quote du fällst. Es ist nur wichtig, dass du ein Reifeprüfungszeugnis nachweisen kannst (oder ein Abschluss, das dem gleichgestellt ist - in deinem Fall aber irrelevant). Hier: Abitur.

Welche Staatsbürgerschaft hast du denn, wenn ich "indiskret" fragen darf? :D

Ich zitiere: "In die EU-Quote fallen grundsätzlich all jene Personen, welche ihr Reifeprüfungszeugnis in einem EU-Land erworben haben (und nicht in die Österreich-Quote fallen) UND EU-Bürger sind.

Auch hier gibt es wiederum Ausnahmen.
Nicht EU-Bürger können ebenfalls in die EU-Quote fallen. Dazu muss ein Reifeprüfungszeugnis nachgewiesen werden, dass entweder in der EU erworben wurde [...] ZUSÄTZLICH zu einem solchen Reifeprüfungszeugnis muss eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:
-Personenfreizügigkeit in der EU (Für Staatsbürger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island)
-Nicht-EU-Bürger mit einem Daueraufenthaltstitel für die Europäische Gemeinschaft" (Zitat Ende)

Wenn nichts auf dich zutreffen sollte, fällst du in die NICHT EU-Quote... und wenn das der Fall sein sollte, sage ich schonmal...herzlichen Glückwunsch zu deinem Med-Platz ;)

Also einfach anmelden, teilnehmen und Daumen drücken.

Solltest du dennoch mega unsicher sein, dann kannst du dich auch jederzeit noch an das MED-AT Organisationsteam per Mail wenden :)

LG^^

true23
29.12.2015, 21:07
Hi,
Danke für die Info!
Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft und einen unbefristeten Daueraufenthaltstitel.
Bin ich dann laut der Website: https://www.medizinstudieren.at/allgemeine-informationen/kontingent/kontingentregelung/nicht-eu-kontingent/ EU Bürgern gleichgestellt? Im letzten Absatz steht, dass Türkische Staatsangehörige mit deutschem Abitur
in diese Quote kommen, wenn sie nicht gleichgestellt sind.
Und darin steht ja auch, dass man die besondere Universitätsreife nachweisen muss, wenn man in die nicht Eu Quote kommt. Deshalb braucht man hier schon einen Platz. Hier kann man das ja nachlesen : http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40109731
LG

true23
29.12.2015, 23:44
ich wohne übrigens in Deutschland, nicht in Österreich :)

Amy09pharm
30.12.2015, 00:00
Hallo,
laut der Website wärst du mit einem "unbefristeten Daueraufenthalt" einem EU-Bürger "gleichgestellt".
Auch dein Abitur ist von einem ganz "normalen" (ich weiß, nicht ganz regelkonform ausgedrückt :-angel ) Gymnasium, nehme ich an, also enthält es ebenfalls eine "Universitätszugangsberechtigung".

In der Hinsicht würdest du der EU-Quote zugeordnet werden.

ein Nachweis der "besonderen Universitätsreife" ist eine Bestätigung, dass du das Recht hast an einer anerkannten/akkreditierten Universität im Ausstellungsland des Reifezeugnisses/Studienabschlusses zu studieren. (fällt für dich nicht ins Gewicht).
Es reicht also für alle, die in der Nicht EU-Quote sind lediglich ein Nachweis oder das Anerkennen der Reifeprüfungszeugnis in dem gewünschten EU-Land.

Ich hatte in meiner KG (Kleingruppe) eine Türkin, die in der Türkei ihren Abschluss gemacht hat, aber nach Österreich zum Studieren kam. Musste auch keinen Studiumplatz nachweisen.

Dachte mir schon, dass du in DE wohnst :D

true23
31.12.2015, 16:51
Ich wollte dir noch eine PN schicken, aber es geht nicht. :-nix

Amy09pharm
01.01.2016, 02:18
versuchs nochmal :) habe gar nicht gewusst, dass man das erst umstellen muss