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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärzteversorgung



xFreakx
01.03.2009, 14:11
Hallo,
setze mich gerade mit dem Thema Ärzteversorgung auseinander. Bin dabei auf eine Sche aufmerksam geworden, die mich irgendwie nachdenklich macht.

Als Pflichtmitglied einer Ärztekammer bin ich ja auch Pflichtmitglied der entsprechenden Ärzteversorgung. Des Weitern kann ich mich dann ja von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um nicht doppelt bzw. 14 % zuzahlen.

Wenn ich jetzt den Kammerbereich wechsel, also Pflichtmitglied in einer anderen Kammer werde, muss ich auch die Ärzteversorgung wechseln, es sein denn, ich zahle freiwillig, zu dem neuen Beitrag, noch in die alte ein.
Es besteht auch die Möglichkeit, der Überleitung der Beträge an das neue Versorgungswerk. Aber nur dann, wenn ich a) das 45 Lebensjahr noch nicht vollendet habe, b) noch nicht mehr als 60 Monate Beiträge geleistet habe, c) noch nicht ein einer der beiden Versorgungswerke die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente beantragt habe.

Falle ich jetzt unter die Punkte a-c fange ich in dem neuen Versorgungswerk wieder bei 0 an. D.h. meine Rente wird geringer ausfallen.

Ist es dann überhaupt ratsam, sich von der gesetzliche Rentenversicherung befreien zu lassen?

Und mal überhaupt, ist es nicht ein Frechheit, dass die gesamten Abgaben dann verschenkt werden? Klingt für mich irgendwie nach Abzocke! Ich meine, ich zahle für meine Rente ein und wenn ich den Kammerbereich nach 10 oder 20 Jahren wechseln möchte, ist das Geld weg und ich fange wieder von vorne für meine Rente an?

Hellequin
01.03.2009, 14:17
und wenn ich den Kammerbereich nach 10 oder 20 Jahren wechseln möchte, ist das Geld weg und ich fange wieder von vorne für meine Rente an?

Äh, nein. Dein Rentenanspruch an das alte Versorgungswerk bleibt ja bestehen. Nur kriegts du am Ende halt nicht eine große Rente, sondern evtl. mehrere kleine, je nachdem bei wie vielen Versorgungswerken du versichert warst. Ob das mit Abschlägen verbunden ist, kann ich dir aber nicht sagen.

xFreakx
01.03.2009, 14:52
o.k., wenigstens etwas. hat sich denn die Mehrheit von Euch von der Beitragspflicht der gesetzl. Rentenvers. befreien lassen? Sehe im Moment keinen Grund das nicht zu tun. Oder würde jmd. davon abraten?

Evil
01.03.2009, 14:56
Laß Dich bloß davon befreien, sonst zahlst Du in beide Töpfe ein.

Ich wüßte keinen Kollegen, der in der gesetzlichen geblieben wäre.

MediHH
01.03.2009, 15:09
bloß schnell aus der gesetzlichen Rente raus. wenns dir unsicher erschenit, dann nimm die 14% die du mehr einzahlen müsstest in beiden Rentenkassen und such dir ne sichere private altersvorsorge. da hast du mehr davon.

John Silver
01.03.2009, 15:51
Egal, wie es bei den Versorgungswerken einzelner Länder aussieht - bei der gesetzlichen Rentenversicherung sieht's zappenduster aus. Wenn wir mal das Rentenalter erreichen, wird die gesetzliche Rente auf dem Niveau der Sozialhilfe liegen. Das Geld, das man freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann man auch gleich aus dem Fenster werfen: es ist wesentlich einfacher, und man macht jemandem eine Freude.

xFreakx
02.03.2009, 21:45
....klingt einleuchtend !!

Danke für Eure Antworten ! :-winky (Antrag zur Befreiung ist abgeschickt)

dreamchaser
05.01.2012, 20:20
Muss das Ganze hier leider mal reanimieren:
Ich war jetzt 4 Jahre in einem Versorgungswerk und wurde jetzt durch den Jobwechsel zwangsweise in ein anderes gesteckt. Nun besteht für mich ja die Möglichkeit der Überleitung der Beiträge. Ist das unbedingt sinnvoll, oder ist es egal? Ich weiss ja nicht, ob ich in dem jetzigen Versorgungswerk ewig bleibe, es könnte ja sein, dass ich evtl. wieder zu dem anderen Versorgungswerk "zurückgehe". Wäre für alle Tips dankbar!

Feuerblick
05.01.2012, 21:11
Ich hab meine Beiträge schon mehrfach hin und her transferiert. Geht unkompliziert und bevor ich später von tausend verschiedenen Stellen Geld bekomme...

Relaxometrie
05.01.2012, 21:25
Als Pflichtmitglied einer Ärztekammer bin ich ja auch Pflichtmitglied der entsprechenden Ärzteversorgung.
Auch wenn obige Aussage fast 3 Jahre alt ist: sie ist doch falsch, oder? Es ist zwar sinnvoll und dringend anzuraten, Mitglied der Ärzteversorgung zu werden (statt gesetzlicher Rentenversicherung). Aber es ist doch nicht Pflicht?



Nun besteht für mich ja die Möglichkeit der Überleitung der Beiträge. Ist das unbedingt sinnvoll, oder ist es egal? Ich weiss ja nicht, ob ich in dem jetzigen Versorgungswerk ewig bleibe, es könnte ja sein, dass ich evtl. wieder zu dem anderen Versorgungswerk "zurückgehe".
Diese Überlegungen hatte ich auch gerade und habe mich für die Überleitung meiner Beiträge entschieden. Auch wenn ich nicht sagen kann, in welchem Kammerbezirk ich langfristig mal lande, und ob ich vielleicht in den alten Bezirk zurückgehe: Meine aktuelle Überlegung war einfach die, daß ich -solange eine Überleitung möglich ist- versuchen möchte, die Anzahl der Versorgungswerke, von denen ich mal eine Rente bekommen, möglichst gering zu halten, um den Aufwand der Rentenbeantragung möglichst klein zu halten.

dreamchaser
06.01.2012, 16:30
Das ist ein interessanter Aspekt, mit der Beantragung von verschiedenen Stellen. Dann werde ich wohl die Beiträge transferieren lassen. Ich wäre ja gerne Mitglied des ersten Versorgungswerkes geblieben, aber das ging wohl nicht. Schade.

Evil
09.01.2012, 16:41
Man kann maximal bis zu 5 Jahre überleiten lassen. Habt Ihr länger in ein Versorgungswerk eingezahlt, erhaltet Ihr 2 verschiedene Renten, die für sich genommen niedriger sind, zumindest war das vor 5 Jahren Stand der Dinge.
Ob die Summe der Renten der Höhe der Einzelrente entspricht, weiß ich nicht.

dreamchaser
09.01.2012, 17:58
Ok, ich werde wohl doch überleiten lassen. Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich aber, wenn ich jetzt 4 Jahre überleiten lasse und hier jetzt ein Jahr arbeite, hiernach dann nicht mehr überleiten lassen, da ja dann die Beiträge von 5 Jahren (bzw. mehr) übergeleitet werden müssten. Ist das richtig?

Evil
09.01.2012, 18:17
Frag vorsichtshalber direkt bei der entsprechenden ÄV nach, aber soweit ich weiß, kannst Du nur dann nicht mehr überleiten lassen, wenn Du bei 1 Ärztekammer länger als 5 Jahre warst.
Also, bei mir ging jedenfalls 3 Jahre in Westfalen arbeiten, dann ruhen lassen und 3 Jahre in Bayern arbeiten, jetzt wieder zurück in Westfalen und die Beiträge aus Bayern überleiten lassen.

ehem-user-19-08-2021-1408
19.01.2012, 19:12
Hey,

1)
dumme Frage, lohnt sich die Versorgung überhaupt?
Zb ein Angestellter zahlt von 25. bis zum 67. Lebensjahr jeden Monat den Höchstbetrag von 1097€ an die gesetzliche Rentenversicherung und kriegt am Ende eine Rente von X.
Ein angestellter Arzt zahlt ebenfalls vom 25. bis zum 67. LJ jeden Monat den Höchstbetrag von 1097€ an eine Ärzteversorgung und kriegt dann am Ende welchen Betrag? Um wieviel höher als X? Kann man das nachrechnen bzw abschätzen?
Die Onlinerechner stehen nur Mitgliedern zur Verfügung.

2)
Wieso sind die Abgaben bei den verschiedenen Ärzteversorgungen so unterschiedlich für Niedergelassene = Selbstständige?
ZB ÄV Bayern Höchstbeitrag 26000€ pa, ÄV Niedersachsen Höchstbetrag 21000€ pa mit unterschiedlichen Beitragssätzen in %, während die ÄV Sachsen einen Höchstbeitrag nennt, der dem Angestelltenhöchstbeitrag entspricht, 12x 1097€.
Gibts dann auch verschieden hohe Renten?


Danke und Gruß

Ex-PJ
21.01.2012, 12:33
Zu 1) Zitat: "dumme Frage, lohnt sich die Versorgung überhaupt?"
--> Eindeutiges JA!!!
(Verschiedene Gründe: z.B. unterhält die Ärzteversorgung keine eigenen Kliniken die DRV schon ca. 30 Kliniken, Ausbildungszeiten werden nicht gutgeschrieben ....)

Zu 2) Rentenbrechnungen sind prinzipiell möglich, aber nicht ganz einfach

noname2
12.02.2017, 13:36
Ich muss mal wieder das Thema Überleitung rauskramen.
Ich habe von 2012 bis 2015 in Ärzteversorgung A eingezahlt. Dazwischen gab es eine Pause ohne ärztliche Tätigkeit und jetzt bin ich bei Ärzteverorgung B. Die Beiträge von A wurden auf B übergeleitet. Jetzt hat B geschrieben, dass damit als Mitgliedsbeginn bei B 2012 gilt. Das heißt, wenn ich jetzt noch 1 Jahr arbeite, kann ich nirgendwohin mehr überleiten?
Zählen diese 5 Jahre nicht für jede Ärzteversorgung einzeln?

pillango
12.02.2017, 16:45
Nicht brandaktuell, aber vielleicht eine Hilfe:

..."Jetzt gibt es Möglichkeiten, bei einem Wechsel des Versorgungswerks die angesparten Renten mitzunehmen. Das beschränkt sich aber auf einen Zeitraum von insgesamt 96 Monaten und man darf nicht älter als 50 Jahre sein. Ist das nicht gegeben, dann gewährt jedes Versorgungswerk seine Leistung zeitanteilig nach der sogenannten Pro-rata-temporis-Regelung. Für das genannte Beispiel bedeutet dies also zwei Renten – eine in Nordrhein und eine in Brandenburg.

Das klingt doch erst einmal nach einem fairen Kompromiss?

Dr. Gehle: Na ja, in Zeiten gestiegener Mobilität und auch Mobilitätsanforderungen wünscht sich der Marburger Bund größere Überleitungskorridore für seine Mitglieder als die bestehenden, die ja auf Betreiben des Verbandes erst von fünf auf acht Jahre und von 45 auf 50 Jahre ausgedehnt wurden. Dafür muss die Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ der Bundesärztekammer auf die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV; Anm. d. Red.) Einfluss nehmen. Der MB wird dies weiter vorantreiben – im Sinne unserer Mitglieder.

Man muss allerdings auch eingestehen, dass sich die Versorgungswerke mit den Überleitungsvereinbarungen auf einen Kompromiss verständigt haben, weil sie ganz unterschiedlich aufgestellt sind. Dies schlägt sich unter anderem in den versicherungsmathematischen Methoden nieder, die wiederum historisch begründet sind. Diese Unterschiede oder sagen wir besser Vielfalt schützt vor stattlichem Zugriff, kann aber auch Nachteile für den Einzelnen haben.

So kann es durchaus sein, dass man, wenn man sein Leben lang bei einer Ärzteversorgung geblieben wäre, eine um mehrere Hundert Euro höhere Rente erzielt hätte. Genauso kann der Wechsel ein Plus bedeuten. Es gibt also Verlierer und Gewinner. Das macht es so schwierig.

Ein anderes Beispiel ist die Rente bei Berufsunfähigkeit. Während ein Versorgungswerk den Antrag auf die sogenannte BU-Rente anerkennt, gelten in einem anderen Versorgungswerk möglicherweise andere Bedingungen, die dazu führen, dass der Antrag nicht anerkannt wird. Ganz kompliziert wird es dann, wenn man wegen hoher Mobilität in mehreren Versorgungswerken versichert ist und bei allen einen BU-Antrag stellt. Hier muss zwingend eine Harmonisierung dahingehend erfolgen, dass nur lediglich das Versorgungswerk, in dessen Bereich man zuletzt tätig war, federführend und verbindlich prüft, ob die BU-Rente gewährt wird.

Wie lautet Ihre Empfehlung?

Dr. Gehle: Vor einem Stellenwechsel, der einen Wechsel des Versorgungswerks mit sich bringen würde, sollte man sich unbedingt bei beiden Versorgungswerken erkundigen. Das heißt, sich von der einen Ärzteversorgung die Rente, die man bis jetzt erzielt hat, und den weiteren Verlauf berechnen zu lassen. Und von der aufnehmenden Ärzteversorgung ausrechnen lassen, wie der Verlauf dort ist, um bei unterschiedlichen Verläufen zu sehen, ob und wie ich in welcher Säule für eine gute Absicherung in der Zukunft reagieren muss." ...

Zitat aus:
http://www.die-aerztegewerkschaft.de/webEdition/we_cmd.php?we_cmd%5B0%5D=show&we_cmd%5B1%5D=16992&we_cmd%5B4%5D=1326

noname2
13.02.2017, 16:31
Danke für den Beitrag.