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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : exmatrikulation un stex ?



mädel666
03.03.2009, 12:55
hallo ,

weiss jemand ob man noch mal ein praktikum in der klink machen kann wenn man sich schon nach dem PJ exmatrikuliert ?
ich würd gern nochmal vor dem hammerexam "patienten" untersuchen.
geht das auch wenn man schon exi ist ?

lg

raupenimmersatt
03.03.2009, 14:13
Wie kann man nach dem PJ exmatrikuliert sein????
Dann kannst du theroretisch auch nicht am hammerexamen teilnehmen bzw. zugelassen werden!!!!

Coxy-Baby
03.03.2009, 14:19
Wie kann man nach dem PJ eximmatrikuliert sein????
Dann kannst du theroretisch auch nicht am hammerexamen teilnehmen bzw. zugelassen werden!!!!

Uiui EXIMMATRIKULIERT, was für eine schöne Wortschöpfung
hebt sich da Ex und Im auf??
Spaß beiseite, vom Prinzip her ist es ja ne Staatsprüfung und ich glaube man muß nicht unbedingt eingeschrieben sein. Aber wieso ext man sich vorher???

Wg der Frage ob es möglich ist, weiß nicht frag doch mal nach an der Uni/in den Kliniken geht ja auch um so
unwichtige Dinge wie Versicherungsschutz.

richie
03.03.2009, 15:41
warum man sich vorm examen ext? um 500 euro zu sparen, falls sich das nicht mit eventuellen mehrkosten (versicherung, semesterticket usw) aufhebt.

Nasus
03.03.2009, 16:14
Dass man nicht unbedingt eingeschrieben sein muss, könnte tatsächlich sein. In der Anmeldung zum Stex muss man ja scheinbar nicht nachweisen, dass man zum Zeitpunkt der Prüfung immatrikuliert ist, nur die Mindestdauer an immatrikulierten Studiensemestern und die Immatrikulation während des PJs.
Andererseits wird die aktuelle Immatrikulation vielleicht noch durch die Uni ans LPA übermittelt (?).
Nur - was ist, wenn der insgesamt nicht so wahrscheinliche Fall eintritt, dass man durchs mündliche fliegt und das PJ wiederholen muss? Dann müsste man sich reimmatrikulieren und das ist vielleicht nicht so einfach.

Hellequin
03.03.2009, 16:41
Also bei uns wurde explizit (BaWü) darauf hingewiesen, das man für das Staatsexamen nicht immatrikuliert sein muss. Keine Ahnung ob das andere Bundesländer anders handhaben.:-nix
Und sich bei Nichtbestehen zu reimmatrikulieren stelle ich mir nicht so schwierig vor, man ist ja schließlich eine kostenlose Arbeitskraft.

Nasus
03.03.2009, 16:53
Und sich bei Nichtbestehen zu reimmatrikulieren stelle ich mir nicht so schwierig vor, man ist ja schließlich eine kostenlose Arbeitskraft.

Das stimmt allerdings. Man kostet die Uni fast nichts und arbeitet gratis dazu,
da werden einem verwaltungsmäßig wohl keine Steine in den Weg gelegt...