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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS - News frisch von den Studieninformationstagen 2009 Göttingen



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Dr.Hope
03.03.2009, 18:02
Hallo zusammen,

Habe die letzen beiden Tage auf den Studieninformationstagen der Uni Göttingen verbracht und dort unter anderem einem recht aufschlussreichen (und sehr enttäuschenden) Vortrag des ZVS Pressesprechers beigewohnt.

Dieser hatte folgende (mir und wahrscheinlich einigen anderen völlig unbekannte) Fakten zu berichten:

1. Die Sache mit den "maximal 16 Wartesemestern - danach sind alle gleich" wurde vom Gesetzgeber abgeschafft. Man kann ab sofort in allen zulassungsbeschränkten Fächern auch 20 oder 30 Wartesemester sammeln.
Ergo, wenn du 20 Wartesemester hättest bist du eben doch besser dran, als der, der 16 hat.

Aber (und jetzt wirds richtig interessant):

Im Gesetzestext ist festgehalten, dass eine Wartezeit nur solange als zumutbar gilt solange sie die Regelstudienzeit des gewünschten Studienfachs
nicht überschreitet. Das bedeutet (laut des Herrn von der ZVS) das man klagen kann, sobald man (im Falle vom Humanmedizin) länger als 12 Semester (Regelstudienzeit für HM) gewartet hat / warten muss.


2. Erwähnte der Herr von der ZVS noch, beinah eher beiläufig, dass die Unis ab sofort Schrittweise die Überbuchung ihrer Studienplatzkapazitäten schrittweise runterschrauben werden um sich zwischen 98-100% einzupendeln. Dies bedeutet im Umkehrschluss weniger Plätze in der Wartezeitquote.


3. Sollte man entgegen ALLER mir bekannten Informationen zum TMS Vorsicht wallten lassen. Angeblich (und so war es auch mir bißher nur bekannt) kann man seine Chancen durch die Teilnahme am TMS ja nur verbessern und NICHT verschlechtern. Diese Aussage wurde vom ZVS Sprecher jedoch dementiert. Nach seiner Aussage wertet die Universität Ulm ein negatives TMS Ergebnis intern mit MINUS 0,2 auf die Durchschnittsnote.
Sollte man also ein schlechteres TMS Ergebnis haben sollte man (laut ZVS) den Test bei der Bewerbung nicht angeben.


4. Und das fand ich noch mit am interessantesten kam der Spruch: "Es führt heutzutage für Erstsemester leider fast kein Weg an der ZVS vorbei, wenn man Medizin studieren möchte" Die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen FAST!!
Leider kam ich nicht mehr dazu den Pressesprecher zu befragen, da der Vortrag zu Ende war und ich dringend meinen Zug nach Hause erwischen musste. Weiß diesbezüglich jemand mehr?

Insgesamt fand ich den Vortrag recht niederschmetternd und insbesondere für Warter sehr frustrierend.

Eine Prognose zu den kommenden Wartesemestern konnte und wollte er nicht machen, was seinem Vortrag in meinen Augen ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit eingebracht hat. Schließlich kann kein seriöser ZVS Mitarbeiter verlässliche Prognosen über kommende Verfahren machen.
Er sagte nur eine Sache dazu: "Besser wird es eher nicht!" Aber das war ja ohnehin klar. :-oopss

Soweit von den Studieninformationstagen 2009 in Göttingen

Horido :-dance

Mr. Pink online
03.03.2009, 18:07
An der ZVS kommst du nur übers Losverfahren vorbei, oder wenn du in ein höheres Fachsemester einsteigst!

Dr.Hope
03.03.2009, 18:15
Hatte in meinem Beitrag das "für Erstsemester" vergessen. Darum hatte ich mich nämlich erst so richtig gewundert, aber Losverfahren macht natürlich Sinn. Das hatte ich gar nicht erst in Betrachtung gezogen. Aber das wird es vermutlich gewesen sein, was er meinte.

Ich hoffe es zumindest. Nicht, dass es noch irgendeinen "geheimen" Weg ins Studium gibt den keiner kennt ;)

thinker
03.03.2009, 18:22
2. Erwähnte der Herr von der ZVS noch, beinah eher beiläufig, dass die Unis ab sofort Schrittweise die Überbuchung ihrer Studienplatzkapazitäten schrittweise runterschrauben werden um sich zwischen 98-100% einzupendeln. Dies bedeutet im Umkehrschluss weniger Plätze in der Wartezeitquote.

Versteh ich nicht. Wenn die Unis genau so viele Plätze vergeben wie sie haben, dann ist das doch nicht gleich nur schlecht für die Wartezeitquote?! Das schlägt sich wenn einmal auf alle 3 Quoten nieder und mehr noch haben die Unis ohnehin nicht doppelt so viele Leute angenommen, sondern eher vereinzelt.


3. Sollte man also ein schlechteres TMS Ergebnis haben sollte man (laut ZVS) den Test bei der Bewerbung nicht angeben.

Versteht sich irgendwie von selbst, oder ?!

Ich find jetzt nix überraschendes. Das sind Sachen, die man auch so weiß wenn man sich etwas mit allem beschäftigt hat...

doni
03.03.2009, 18:31
Versteh ich nicht. Wenn die Unis genau so viele Plätze vergeben wie sie haben, dann ist das doch nicht gleich nur schlecht für die Wartezeitquote?! Das schlägt sich wenn einmal auf alle 3 Quoten nieder und mehr noch haben die Unis ohnehin nicht doppelt so viele Leute angenommen, sondern eher vereinzelt.

Versteht sich irgendwie von selbst, oder ?!

Ich find jetzt nix überraschendes. Das sind Sachen, die man auch so weiß wenn man sich etwas mit allem beschäftigt hat...

/sign

"2. Erwähnte der Herr von der ZVS noch, beinah eher beiläufig, dass die Unis ab sofort Schrittweise die Überbuchung ihrer Studienplatzkapazitäten schrittweise runterschrauben werden um sich zwischen 98-100% einzupendeln. Dies bedeutet im Umkehrschluss weniger Plätze in der Wartezeitquote."

Das ist natürlich ne super Nachicht für die jetztigen 9.ten und 8.ten Klassen in NRW. Diese werden nämlich das Abi gleichzeitig machen. Das wird sicher Auswirkungen auf die bundesweiten NCs haben, wenn man bedenkt, dass NRW nicht gerade en Dorf ist.

CYP21B
03.03.2009, 18:33
Ihr dürft die lieben Kläger nicht vergessen :-D
Oder müssen die sich formal bei der ZVS bewerben um eine Chance zu haben?


Bezüglich dem nicht mehr überbuchen wirkt sich dass wohl für die Warter am schlimmsten aus, da es für Abibesten- und Wartezeitquote kein Nachrückverfahren gibt. Die Abibestenleute die dann dadurch knapp scheitern werden im AdH ihre Chance haben. Die Wartezeitleute fligen jedoch dann raus. Insgesamt verschiebt sich das Ganze dadurch dann etwas zu Gunsten des Adhs. Wenn jetzt eben etwas überbucht wird fangen bei der Wartezeit vielleicht annähernd 100% der möglichen an. Wenn dies nicht passiert dann sind es vielleicht nur noch 90%. Die freien Plätze landen dann auch im Adh.

Das AdH hat jedoch nicht weniger Plätze dadurch, da durch das Überbuchen eben bisher nur garantiert wurde dass ca 100% der möglichen Wartezeitleute rein kommen. Wenn jetzt eben nicht überbucht wird im AdH gibt es die Plätze die noch nicht angenommen wurden dann eben nochmal im Nachrückverfahren. Jedoch werden die Plätze da ja auch wieder nach AdH-Kriterien vergeben.

Dr.Hope
03.03.2009, 18:35
Versteh ich nicht. Wenn die Unis genau so viele Plätze vergeben wie sie haben, dann ist das doch nicht gleich nur schlecht für die Wartezeitquote?! Das schlägt sich wenn einmal auf alle 3 Quoten nieder und mehr noch haben die Unis ohnehin nicht doppelt so viele Leute angenommen, sondern eher vereinzelt.

Versteht sich irgendwie von selbst, oder ?!

Ich find jetzt nix überraschendes. Das sind Sachen, die man auch so weiß wenn man sich etwas mit allem beschäftigt hat...


Die Unis haben (laut ZVS) bißher speziell in der Wartezeit knapp 1/3 mehr zugelassen, als sie eigentlich Plätze hatten um sicherzustellen, dass durch z.B nicht Annahme mehrfach Zulassungen (davon erfährt der Bewerber ja nie etwas da die ZVS ja nach der Wunschliste den erst besten Wunsch der ne Zulassung hat annimmt) nicht am Ende Plätze frei bleiben. Da aber jetzt Nachrückverfahren nur noch im AdH existieren ist diese "Vorsichtsmaßnahme" überflüssig geworden und wurde somit abgeschafft.

Ich gebe hier nur die Informationen weiter, die ich selbst erhalten habe. Auch wenn einige davon vielleicht schon bekannt sind oder sich "von selbst verstehen" gilt das eventuell nicht für jemanden der noch neu und unerfahren in diesem bürokratischen Wirrwarr ist. ich persönlich habe seiner Zeit zumindest nicht die gesamte Thematik überschauen können. :-meinung

Coxy-Baby
03.03.2009, 18:42
Ihr dürft die lieben Kläger nicht vergessen :-D
Oder müssen die sich formal bei der ZVS bewerben um eine Chance zu haben?


Was meinst du wohl wogegen die klagen??
Macht natürlich wenig Sinn, wenn man sich noch nicht mal
für einen Platz beworben hat.

CYP21B
03.03.2009, 19:29
Was meinst du wohl wogegen die klagen??
Macht natürlich wenig Sinn, wenn man sich noch nicht mal
für einen Platz beworben hat.

Joar aber manche verklagen doch wesentlich mehr als die sechs möglichen Unis die auf der Bewerbung anzugeben sind? Und wird dass dann auch wirklich nachgeprüft? Bzw. klagen nicht manche Human- und Zahnmed auch parallel?

Hat jetzt mit dem Thema nicht soviel zutun, würde mich aber irgendwie doch interessieren, sorry :-angel

thinker
03.03.2009, 20:18
Die Unis haben (laut ZVS) bißher speziell in der Wartezeit knapp 1/3 mehr zugelassen, als sie eigentlich Plätze hatten um sicherzustellen....
Hmm stimmt schon. Aber es ist ja nun nicht so, dass die Quote gedrückt wurde, sondern lediglich so, dass man sich nun an die 100% halten möchte...

Und es war keine Kritik meinerseits, dass das schon bekannt ist, ich hatte nur irgendwie "neue News" erwartet ;-)

Dr.Hope
03.03.2009, 20:26
Neuere News wird es wohl auch bald geben, da sich heute unsere Bundesbildungsministerin mit den Kultusministern der Länder getroffen hat. Allerdings werden die dort erörterten Änderungen für uns (hoffentlich) nicht mehr von belang sein.

Aber ich kann dich gut verstehen. Da dies mein erster "Auge zu Auge" Kontakt mit einem ZVS-Mitarbeiter war, hatte ich mir irgendwie auch ein paar Insider-Informationen, Kniffe oder Tipps erhofft.:-)

Roke
03.03.2009, 20:41
Hmm stimmt schon. Aber es ist ja nun nicht so, dass die Quote gedrückt wurde, sondern lediglich so, dass man sich nun an die 100% halten möchte...

Doch, die Quote wird gedrückt, da die Plätze, welche nicht angenommen werden, ins ADH gehen. SAUEREI! :-meinung
Da wird die WZ wohl wieder ansteigen.... ich bin mal gespannt, wenn die WZ über 12 geht, was dann ist, weil 13 wäre ja gegen das Gesetz !

Mr. Pink online
03.03.2009, 23:09
Das mit den Wartesemestern ist natürlich schon ne bittere Angelegenheit.

Wo sowas enden kann sieht man, wenn man sich die WZ-Quote für Psychologie anschaut. In Würzburg gings noch einigermaßen, das ist aber auch die einzige Uni die zum SS den Diplomstudiengang angeboten hat. In Berlin war die WZ bei 15 und ziemlich guter DN.

Nikoo
04.03.2009, 00:01
Was meinst du wohl wogegen die klagen??
Macht natürlich wenig Sinn, wenn man sich noch nicht mal
für einen Platz beworben hat.

idR ist eine ZVS Bewerbung für Kläger nicht von Bedeutung welche Unis sie verklagen "dürfen" (es gibt aber Ausnahmen).
Außer natürlich man will die ZVS verklagen, aber da kann man gleich das Geld in den Häcksler werfen

nur soviel dazu ;)

Coxy-Baby
04.03.2009, 00:30
idR ist eine ZVS Bewerbung für Kläger nicht von Bedeutung welche Unis sie verklagen "dürfen" (es gibt aber Ausnahmen).
Außer natürlich man will die ZVS verklagen, aber da kann man gleich das Geld in den Häcksler werfen

nur soviel dazu ;)

Hab ich ja auch nicht geschrieben, hab ja nur geschrieben,daß man nicht klagen kann wenn man sich gar nicht beworben hat, also auch gar nicht abgelehnt wurde.

JGA
04.03.2009, 20:13
2. Erwähnte der Herr von der ZVS noch, beinah eher beiläufig, dass die Unis ab sofort Schrittweise die Überbuchung ihrer Studienplatzkapazitäten schrittweise runterschrauben werden um sich zwischen 98-100% einzupendeln. Dies bedeutet im Umkehrschluss weniger Plätze in der Wartezeitquote.


aus reinem eigennutz: kann man absehen was das KONKRET für das kommende WS bedeutet? schrittweise kann viel bedeuten - kann auch ein großer schritt werden. und um wieiviele plätze reden wir dann, bzw.: mit welchen grenzrängen ist zu rechnen?

wenn ich sowas höre, dann bekomme ich selbst mit 12ws zum winter angst um meine zulassung (mit der ich eigentlich fest rechne)...

das kotzt mich grad mal echt alles an!

trotzdem danke für die infos von der infoveranstaltung.

gruß,

JGA

Mr. Pink online
04.03.2009, 20:23
Ich denke mit 12 WS bist du auf der sicheren Seite.

Was das Überbuchen angeht: Soweit ich mich erinnern kann, wurde ausgerechnet, dass dieses SoSe 30 anstatt 20 Prozent der Studienplätze in der WZ-Quote vergeben wurden. Das heisst es wurde um 50 Prozent überbucht!
Für die Warter bedeutet das womöglich, dass im WiSe ein Drittel weniger Zulassungen rausgehen als bislang.

Die Frage ist eben, ob die ZVS dann trotzdem auf die 20% Wartezeit kommt, oder vielleicht nur auf 17 oder weniger ... die übrigen Plätze fallen dann ins AdH, was zumindest dort die Zulassungsgrenzen etwas relativieren dürfte.

schmuggelmaeuschen
04.03.2009, 21:11
ich weiß gar nicht, ob das für mich gut oder schlecht ist...
Mit nem Dn von 2,0 bin ich immer recht knapp am AdH vorbei, mit abgeschlossener Ausbildung wird es noch knapper...Bei der Wartezeit kann es mir recht egal sein, da eine verkürzung der plätze vorallem für leute mit "schlechteren" DN problematisch ist... Der NC bei den WS wird wohl nie über 2,0 steigen und ich denke nicht, dass so viele plätze betoffen sind, dass sogar die WS ansteigen

Mr. Pink online
04.03.2009, 21:34
Schwer zu sagen ;-)

Für alle, bei denen es bisher knapp war im AdH könnte das ein Bonus sein. Für alle Warter ist es schlecht, da weniger Plätze den NC drücken und u. U. auch die Wartezeit!

Mit 2,0 kannst du mit TMS und Ausbildungsbonus noch gut einen Platz bekommen bevor 12 WS rum sind.

Roke
16.03.2009, 11:54
Stellungnahme von der ZVS zur zuünftigen Vergabe nach WZ:

Guten Tag ....,

da ich den Vortrag an der U Göttingen gehalten hane , möchte ich Ihnen auch Ihre Fargen beantworten.
Sich wäre es auch gut gewesen, Sie hätten direkt in Göttingen die Fargen an mich gerichtet.
Nach der Vergabeverordnung ZVS können die Hochschulen in allen Quoten die Platzzahlen überbuchen (§7 Abs. 3 satz 6 VergabeVO ZVS).
Die Betonung liegt auf "können", wobei die Plätze in jedem Studiengang und auch die Überbuchungen von den Hochschulen festgelegt werden.
Zu berücksichtigen sind immer folgende Quoten: 20% der Plätze in der Abiturbestenquote, 20% der Plätze in der Wartezeitquote und 60 % der Plätze Hochschulquote.
Beispiel: Wenn an einer Hochschule in Medizin 100 Studienplätze zur Verfügung stehen, sind 20 Plätze in der Abiturbestenquote, 20 Plätze in der Wartezeitquote und 60 Plätze in der Hochschulquote zu vergeben.
Nun können die Hochschulen berücksichtigen, dass z.B. in der Wartezeitquote nicht alle 20 Plätze angenommen werden. Wohlgemerkt: können!
Die Hochschule lässt dann nicht nur 20 Studentern zu sondern z.B. 25.
Einigen Hochschulen sind nun aber dazu übergegangen, in der Abituirbestenquote und auch in der Wartezeitquote nur noch die tatsächlichen errechneten Plätze (20%) zuzulassen. (in dem Zusammenhang kann ich mich nicht erinnernvon "schrittweise" gesprochen zu haben, sondern von "teilweise"; ob sich diese Vorgehensweise der Hochschulen weiter fortsetz, kann ich nicht beantworten). Die dann evtl. nicht angenommen Plätze werden dann ausnahmslos der Hochschulquote zugeschlagen und das Zulassungsrecht liegt dann bei den Hochschulen: diese suchen sich ja in der sogenannten Hochschulquote ihre Bewerber selbst aus.
Dieses Verfahren ist nach der Vergabeverordnung zulässig und von der ZVS nicht zu beanstanden. Abhilfe kann hier nur der Gesetzgeber schaffen; und das ist nicht die ZVS sondern sind die 16 Bundesländer.

Bei der Regelung zu den Wartesemestern handelt es sich um Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wie auch bei den "Überbuchungen" kann auch hier nur der Gesetztgeber (die 16 Landesparlamente) die Gesetztesgrundlagen ändern.
Oder Sie klagen und berufen sich auf die Gesetze und ergangenen Urteile.

Mit freundlichen Grüßen aus der Pressestelle
Ihre ZVS