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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : hilfe kündigung



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bloodymary
03.03.2009, 17:54
hallo,
ich brauch dringend eine antwort... und zwar bin ich gerade in einem befristeten arbeitsverhältnis, welches ende juni ausläuft und habe aber die möglichkeit ab dem 1.5. eine neue stelle anzutreten. da habe ich doch eingentlich eine kündigungsfrist von 6 wochen, oder? ich hab das so im TVöD gefunden... gibt´s noch was anderes worauf ich mich berufen kann? ich befürchte nämlich dass mein chef alles so hindreht und macht und tut, damit er mich nicht gehen lassen muss...

mary

HorstHützel
03.03.2009, 18:12
In der Probezeit bist du wahrscheinlich nicht mehr ?

Wenn die Kündigungsfrist im TVÖD mit 6 Wochen (wenn's nicht sogar nur 4 Wochen sind) angegeben ist: wo ist das Problem ? Bis Mai ist ja noch was hin.


HH

Muriel
03.03.2009, 18:26
schau Dir mal diese Seite an, da geht es um genau Dein Problem.http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=39834&ccheck=1

Ehemaliger User 05022011
03.03.2009, 18:30
Also du musst in deinen Arbeitsvertrag schauen ! befristete Verträge sind nämlich nur kündbar, wenn sie eine Kündigungsregelung enthalten. Ist dies nicht der Fall kann man nicht kündigen und der vertrag läuft dann mit dem vereinbaarten Fristende aus. ( Wissen viel nicht, ist aber so ). Falls du keine Kündigungsmöglichkeit hast, dann bleibt dir nur die Hoffnung, dass dein Arbeitgeber deiner Bitte nach Abschluss eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages nach kommt.

ach seh gerade Muriel war schon schneller

bloodymary
03.03.2009, 18:37
in meinem arbeitsvertrag steht nämlich diesbezüglich gar nix drin...
wie können die denn unkündbar sein, wenn gleichzeitig im TVöD die 6 Wochen drinstehen??? au mann, ich hoffe, dass das irgendwie klappt....
auf jeden fall, danke für eure antworten

HorstHützel
03.03.2009, 18:37
Das wusste ich gar nicht. Ich dachte immer jeder Arbeitsvertrag sei, mit entsprechender Frist, kündbar.

Fies. Ist ja wie zeitlich befristete Sklavererei.

Muriel
03.03.2009, 18:38
Laut meinem Link gelten ja für Dich die sechs Wochen des TVÖD-Vertrages, wenn Du mit dessen Text eingestellt bist.

Feuerblick
03.03.2009, 18:39
Naja, bei Verträgen, die ausdrücklich auf dem TVÖD basieren (steht dann im Vertrag auch drin) gilt die im TVÖD vereinbarte Kündigungsfrist. Musst in deinen Vertrag reinschauen. Eine Kündigungsregelung sollte er enthalten bzw. den Vermerk, dass die Regelungen für den Vertrag dem TVÖD entsprechen.
Ansonsten kannst du um einen Auflösungsvertrag bitten. Was hätte dein Arbeitgeber davon, dich gewaltsam einen Monat länger zu halten, wenn er weiss, dass du keine Lust mehr auf diese Stelle hast?

EDIT: Verdammt, ist die Muri heut fix!

bloodymary
03.03.2009, 18:44
das ist ja echt hochkompliziert... ich werde morgen gleich mal zur personalabteilung gehen und mich da erkundigen!

Muriel
03.03.2009, 18:45
EDIT: Verdammt, ist die Muri heut fix!
Naja, dafür vergisst sie andauernd, irgendwelche Wörter zu schreiben und muss vom Federvieh darauf aufmerksam gemacht werden ;-)

Feuerblick
03.03.2009, 18:48
:-wow So kennen wir dich, liebste Kollegin! :-D

Strodti
03.03.2009, 18:51
Im öffentlichen Dienst sind alle Verträge kündbar... Die Kündigungsfristen richten sich nach der Beschäftigungsdauer. Also wer 5 Jahre in einem Haus arbeitet hat eine längere Frist als jemand nach 1 Jahr.
Die sechs Wochen beziehen sich eigentlich immer auf das Ende des Quartals.

Ehemaliger User 05022011
03.03.2009, 20:05
Im öffentlichen Dienst sind alle Verträge kündbar... Die Kündigungsfristen richten sich nach der Beschäftigungsdauer. Also wer 5 Jahre in einem Haus arbeitet hat eine längere Frist als jemand nach 1 Jahr.
Die sechs Wochen beziehen sich eigentlich immer auf das Ende des Quartals.

ja das ist richtig, aber noch ein bisschen genauer, muss man sagen, dass das aber erst gilt, wenn die Dauer deines Vertrag mindestens zwölf Monate beträgt:
siehe :
§ 30 Abs. 5 TVöD (5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.
Protokollerklärung zu Absatz 5:
Bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen führen weitere vereinbarte Probezeiten nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist.

bloodymary
03.03.2009, 20:46
puh, also, nachdem ich mich jetzt noch etwas belesen habe, gehe ich davon aus, dass ich fristgerecht zum 30.4. kündigen kann. aber morgen werd ich das dann genau wissen.... *bibber*

Moorhühnchen
08.03.2009, 13:47
Und? Was ist dabei herausgekommen?

bloodymary
08.03.2009, 20:33
ich hätte mich gar nicht so reinstressen müssen...
ich war zuerst in der personalabteilung und hab mir das mit den 6 wochen zum monatsende bestätigen lassen. und dann bin ich zum chef... das war noch mal spannend, weil der echt naja.... ganz schön durchtrieben sein kann! aber das gespräch ist gut gelaufen und meine kündigung ist jetzt offiziell :-)

Bille11
08.03.2009, 20:57
tut gar nicht so sehr weh, wie man immer denkt, ne?

:-top

bloodymary
09.03.2009, 17:18
nee, aber ich mach mich gern vorher ein bißchen verrückt:-music

HorstHützel
11.03.2009, 17:48
Hat jemand Erfahrung damit, ob es gängig ist, dass sich neue Chefs beim alten Chef über den Bewerber informieren ? In der freien Wirtschaft kommt sowas ja durchaus mal vor. In der Medizin auch ?

(nein...ich habe nichts ausgefressen...bevor einer fragt)

HH

Talelady
11.03.2009, 20:24
Hat jemand Erfahrung damit, ob es gängig ist, dass sich neue Chefs beim alten Chef über den Bewerber informieren ? In der freien Wirtschaft kommt sowas ja durchaus mal vor. In der Medizin auch ? Auf jeden Fall treffen manchmal zwei Chefs auf einer Tagung/Konferenz/etc. aufeinander...:-music