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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ooops, zu kurze Famulaturen?



Bensona!
04.03.2009, 17:22
Hallo,

Folgendes: ICh habe schon zwei Famulaturen abgeleistet. Ich bin davon ausgegangen, dass es genauso geregelt ist, wie bei den Pflegepraktika: 4 Kalenderwochen.

Nun musste ich aber folgendes feststellen:


Die ärztliche Ausbildung umfasst gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - u.a. eine Famulatur von v i e r Monaten (120 Kalendertage; für die Berechnung der Frist gelten die Vorschriften der §§ 187 ff. BGB sinngemäß).


Habe ich nun dadurch zu kurze Famulaturen abgeleistet? Und wenn ja, kann ich die fehlenden Tage einfach in meine dritte Famulatur hinten dranhängen, sodass ich am Ende doch auf 120 Tage komme?

Beispielsweise März, wie ich es getan habe: 1.3-29.3 macht 4 Kalenderwochen, aber keine 30 Tage!

Kann ich dann einfach bspw. im Sommer, die fehlenden Tage ranhängen an die Sommerfamulatur?

Käthe, MD
04.03.2009, 18:02
Hey,

es stimmt, die Regel besagt nicht 4 KW sondern eben 15 oder 30 Tage (incl. WE). Ob du die fehlenden Tage so einfach "nachholen" kannst kann ich dir leider auch nicht sagen. Alternativ könntest du höchstens in den Kliniken, bei denen du deine bisherigen Famulaturen gemacht hast nachfragen, ob sie dir nicht ausnahmsweise noch ein paar Tage länger bescheinigen können. Ist zwar etwas dreist, aber wenn du dein Problem schilderst ist man ja vielleicht bereit dir zu helfen!

Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück dabei!

Lg K

WackenDoc
04.03.2009, 18:07
Vielleicht kannst du in der gleichen Klinik noch eine Famulatur machen und die bescheinigen dir das als einen zusammenhängenden Zeitraum wenn die ganz nett sind.

Bensona!
04.03.2009, 18:18
hmm, wird sich wohl dann so einrichten lassen. Ich denke mal nicht, dass sie sich bockig stellen bei 2 Tagen Unterschied..!

blöd.. :(

Talelady
05.03.2009, 16:52
Habe ich nun dadurch zu kurze Famulaturen abgeleistet? Und wenn ja, kann ich die fehlenden Tage einfach in meine dritte Famulatur hinten dranhängen, sodass ich am Ende doch auf 120 Tage komme? Das schwankt von LPA zu LPA. Frag doch einfach mal bei deiner nach.
Hier in BW ist es z. B. wurscht wie lange die einzelne Famulatur ist es gibt halt die Vorgaben: insg. 120 Tage in höchstens 5 Teilen, davon mindestens 30 Tage ambulant und mindestens 60 Tage stationär, mindestens 14 Tage am Stück. Bei mir war keine Famu exakte 30 Tage lang, ich hatte von 14 bis 31 Tagen alles dabei. Anderorts wird aber nichts unter 30 Tagen anerkannt...

30flummi
09.03.2009, 04:18
In Berlin ist das LPA leider nicht so human... Die "nette" Damen im LPA überprüfen auf dem Tag genau, wie lange die einzelne Famulaturen waren... :-((

Trotzdem: viel Glück!

Talelady
09.03.2009, 16:56
In Berlin ist das LPA leider nicht so human... Die "nette" Damen im LPA überprüfen auf dem Tag genau, wie lange die einzelne Famulaturen waren... :-((

Trotzdem: viel Glück!
Es steht außer Frage, dass jeder von uns 120 Tage Famulatur braucht/brauchte. Und das wird auch von den netten Damen und Herren beim LPA Stuttgart im freundlichen BW nicht anders gesehen und auf den Tag genau ausgezählt.
Weil's mich jetzt doch mal interessierte hab ich mir die Seite eures Berliner LPAs mal angesehen, und siehe da:
Die Famulatur ist ganztägig unter ärztlicher Anleitung abzuleisten. Um das in § 7 Abs. 1 ÄAppO genannte Ausbildungsziel zu erreichen, soll ein einzelner Abschnitt mindestens einen Monat dauern. Hierdurch soll die notwendige Kontinuität, Effizienz und Qualität der Ausbildung gewährleistet werden. Eine Aufteilung der Famulatur in fünf Abschnitte ist nur ausnahmsweise zulässig; dabei darf jedoch die Mindestdauer eines Abschnittes nicht weniger als zwei Wochen (14 Kalendertage) betragen. Es sieht also so aus, dass es wohl bei euch (wenn auch nur in Ausnahmefällen) auch genau das möglich ist, was ich beschrieben hab und in BW an der Tagesordnung ist.

Sardokar
13.03.2009, 14:56
wie zum Geier willst du überhaupt im 1. Semester famulieren?

Marussja
16.03.2009, 10:31
wie zum Geier willst du überhaupt im 1. Semester famulieren?

vielleicht heisst es "1. klinisches" Semester? :-keks

Adena
20.03.2009, 12:04
Ich hatte das Problem bei meinen Pflegepraktika, weil ich das erste vor dem Studium gemacht habe und da noch nicht wusste, dass ich einen ganzen Monat brauche. Ich habe das beim LPA genau so geschildert und sie haben mir gesagt, ich könne die fehlenden Tage ans nächste Praktikum anhängen, egal in welchem Krankenhaus ich es absolvieren würde.

Das mit den 120 Tagen finde ich spannend, bei uns müssen es vier Kalendermonate sein...

el Scorcho
24.03.2009, 09:30
Also in NRW ist das so geregelt: (LPA)

Die einzelnen Famulaturabschnitte müssen grundsätzlich zusammenhängend
abgeleistet werden (: 30 Kalendertage, 60 Kalendertage, 30 Kalendertage =
insgesamt also 120 Kalendertage).

Muss ein Famulaturabschnitt ausnahmsweise unterbrochen werden, so ist
hierbei zu beachten, dass der zusammenhängend an einer Famulaturstätte
leistende Mindestzeitraum jeweils 15 Kalendertage keinesfalls unterschreiten
darf. Ein Famulaturabschnitt darf höchstens einmal unterbrochen werden.
Ableistung der Krankenhausfamulatur ist ausnahmsweise auch eine zweimalige
Unterbrechung zulässig (also z.B. 15 Kalendertage + 15 Kalendertage + 30
Kalendertage).

... und dass die ganzen Praktika (Famulatur und KPP) immer schon 15 bzw. 30 Tage am Stück sein mussten und nicht 14 bzw. 28 sollte doch jedem klar sein, wie soll man denn bei 14tägigen Famulaturen auf 120 Tage kommen???

Talelady
24.03.2009, 12:33
... und dass die ganzen Praktika (Famulatur und KPP) immer schon 15 bzw. 30 Tage am Stück sein mussten und nicht 14 bzw. 28 sollte doch jedem klar sein, wie soll man denn bei 14tägigen Famulaturen auf 120 Tage kommen???wie ich hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=752251&postcount=5) schon mal sagte... kommt es in diesem Zusammenhang sehr aufs LPA an... ich hatte hier in BW fürs (damals noch 60tägige) Pflegepraktikum in 42 + 18 dd und später als Famulaturen 27+28+31 dd (stationär) und 21+14 dd (ambulant) eingereicht... es gab noch nicht mal eine Rückfrage... geschweige denn ein Problem...
el Scorcho, es gibt noch andere Möglichkeiten auf eine Summe von 120 zu kommen als 30+30+30+30.

el Scorcho
24.03.2009, 13:34
Krass, jetzt wo du es sagst.... wie ich das übersehen konnte.. :-wand
Und deshalb steht in meinem Post auch "NRW" und nicht BW!

Aber so erkennt wenigstens jeder, dass es von LPA zu LPA anders geregelt wird. Daher sollte man auf jedenfall dort Erkundigungen einholen. Sicherer is dat! ;-)