PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum



Seiten : [1] 2

AnnaMaria
15.11.2002, 11:58
Hi,

ich hatte schon mal so was ähnliches gefragt, wuerde jetzt aber noch gerne wissen, wie das mit dem Pflegepraktikum ist. Kann ich das auch im Ausland machen. Also, ich wohne ja jetzt in Finnland und könnte schon einmal 1 Monat ein Praktiukum machen. Kann ich die 3 Monate ueberhaupt aufteilen? Oder variert das von Bundesland zu Bundesland? Also, in Deutschland wohne ich in Berlin. Was brauch man da eigentich so momentan fuer einen NC? Gibt es da vielleicht ne Page, wo das so aufgelistet ist?

Danke (Kiitos),

Anna Maria

flyingbarbar
15.11.2002, 12:03
Hi AnnaMaria

wegen des NC in Berlin kann ich die Seite www.zvs.de empfehlen, drot ist alles über NC und auch die Werte der einzelnen Bundesländer erklärt. :-top

Grüße flyingbarbar

Globulin
15.11.2002, 12:31
Hi AnnaMaria!

Also, Dein Pflegepraktikum kannst Du auch im Ausland machen, mußt Du Dir halt nur bestätigen lassen- ist aber wohl kein Problem, da ich auch Leute kenne, die das gemacht haben...
Es sind allerdings nur 60 Tage und nicht 3 Monate. Hier mußt Du mindestens 2 Wochen am Stück ableiseten.

Tschüß,
Christian

eva_luna
15.11.2002, 12:36
hallo annamaria,

also, das pflegepraktikum im ausland zu machen, ist normalerweise kein großes problem. wichtig ist, dass man sich danach die richtige bescheinigung ausstellen lässt - meist wird eine bescheinigung auf englisch anerkannt, diese sollte aber "das übliche" wie z.b. stempel des krankenhauses, unterschrift von der pflegedienstleistung etc. enthalten.

man kann das praktikum auch splitten - wie oft eine teilung bei den 3 monaten möglich ist, weiß ich leider nicht (bis jetzt musste man ja immer nur 2 monate machen), am besten du rufst einfach mal beim prüfungsamt deiner zukünftigen wunsch-uni an und lässt dir genau erklären, was auf der bescheinigung draufstehen muss und wie das mit dem splitten ist. die richtlinien zur anerkennung des praktikums können von bundesland zu bundesland ein wenig differieren, frag deswegen am besten einfach direkt im amt nach!

viele grüße
eva_luna

Sebastian1
15.11.2002, 13:10
Original geschrieben von Globulin
Hi AnnaMaria!

Also, Dein Pflegepraktikum kannst Du auch im Ausland machen, mußt Du Dir halt nur bestätigen lassen- ist aber wohl kein Problem, da ich auch Leute kenne, die das gemacht haben...
Es sind allerdings nur 60 Tage und nicht 3 Monate. Hier mußt Du mindestens 2 Wochen am Stück ableiseten.

Tschüß,
Christian

2 Korrekturen:

1. 2 Monate (60 Tage!) waren es bisher, ab inkrefttreten der neuen AO werden es 3 Monate, also für alle Neuanfänger ab dem nächsten WS.

2. Es sind nicht mindestens 2 Wochen am Stück sondern 15 Tage. Mag klugscheisserisch klingen, aber der eine Tag mehr oder weniger kann's halt machen.

Gruß,
Sebastian

flyingbarbar
15.11.2002, 13:48
Wird eigentlich derZivildienst im Krankhaus angerechnet?! War jedoch nicht in der Pflegetätig, sondern so ne Art Hol-und-Bringedienst.

Hat jemand 'ne Info/Erfahrung für mich? :-blush

Danke euch....flyingbarbar

andréw
15.11.2002, 13:55
dürfte schwierig werden.kommt drauf an.wie du dich mit der pdl verstehst.*g*

flyingbarbar
15.11.2002, 14:00
hmm....die pdl war nicht so der hit, dafür aber die personalabteilung und die ärzteschaft :-love

aber generell sollte das legal sein?!



grüße aus düsseldorf von flyingbarbar

andréw
15.11.2002, 14:48
hi@flying,

jetzt mal ernsthaft,wie oben schon geschrieben,dürtfte das wahrlich nicht so einfach sein,denn du solltest in deinem pflegepraktikum schon etwas in richtung pflege,usw. gemacht haben.was oben geschrieben habe,bezog sich darauf,das dir deine pdl z.b. den schein für jeniges ausfüllen könnte,obwohl es nicht an dem war und die ja ansich im hbd warst.
nur mal so nebenbei,kenne dies problem auch,bei mir wars nur so,dass mir meine ausbildung als altenpfleger nur zum teil,genauer gesagt nur 4 wo.,aufs pflegepraktikum angerechnet wurde,mit der begründung,dass ich ja während dieser ausbildung nichts mit kranken leuten bzw. nur sehr wenig mit der pflege zu tun hatte.*eigentlich eine frechheit*.hingegen ich mit meinen zivi,den ich in einem "normalen" kh abgeleistet habe,komplett angerechnet bekommen habe.nur soviel zu dem problem.

lg andré

ps.:und obs legeal/illegal ist/war fragt dich im nachhinein kein mensch mehr.

AnnaMaria
18.11.2002, 09:29
Hi,

danke fuer die Antworten. Ist das denn jetzt aber von Uni zu Uni unterschiedlich? Kann ich das denn nicht an jeder Uni splitten? Länger als 15 oder 22 Tage wären nämlich hier nicht möglich.

Moikka, kiiti Anna M.

Sebastian1
18.11.2002, 10:46
Ich bin nicht 100% sicher, ob die LPA bzgl. der Splitregelungen unterschiede machen - glaube ich aber eher nicht, da solche Sachen eigentlich in der AO festgelegt sind, und die ist bundesweit dieselbe.
Kurze Zusammenfassung Pflegepraktikum also:

- 2 (ab Studienbegin WS 03/04: 3) Monate Dauer
- "splitten" in Blöcke a minimal 15 Tage/Block
- unbedingt in einem Krankenhaus - kein Altenheim, kein mobiler Pflgedienst, keine Reha-Klinik etc....
- im Krankenhaus unbedingt in der Pflege - keine Funktionsabteilungen wie Röntgen, EKG, Labor, OP etc....
- abzuleisten NACH dem Abi (Schulpraktika zählen also nicht!) und vor dem Physikum bzw. zukünftigen 1. Stex
- Bei vorigen Berufsausbildungen, Zivildienst etc. entscheidet das LPA über die Anrechenbarkeit des jew. Dienstes

Gruß,
Sebastian

AnnaMaria
18.11.2002, 11:37
Das ist ja dolle, aber ich habe gelesen, dass man das Pfelgepraktikum durchaus in der Schulzeit machen darf. Also, ich meine, kann ich das nicht in den Sommerferien machen? Hier in Finnland habe ich ueber 3 Monate.

flyingbarbar
18.11.2002, 12:09
@AnnaMaria

Ihr habt dort oben über 3 Monate Ferien?! - WAHNSINN :-top


Grüße flyingbarbar

PS: Hab nur 30 Tage Urlaub :-(( :-(( :-((

Sebastian1
18.11.2002, 12:12
Hm, ich habe nochmal den entsprechenden Paragraphen der neuen (!) AO ruasgekramt:

"§ 6 - Krankenpflegedienst



(1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.

(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:

1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,

2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres,

3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,

4. eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe.

(3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden.

(4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung. "


Also, es steht drin "vor Studienbeginn oder während der vorlesungefreien Zeit" zu absolvieren. Ob das nähere in den LPA-Bestimmungen geregelt wird, weiß ich im Moment nicht; bisher war die Möglichkeit allerdings definitiv ausgeschlossen. Ich habe gerade versucht, das im LPA Düsseldorf in Erfahrung zu bringen, war mir aber bisher nicht möglich (die haben da anscheinend grade Mittagspause...). Neu ist übrigens die Tatsache, daß die Blöcke 1 Monat lang sein müssen (oben schrieb ich noch "min 15 Tage pro Block")....ich werd da nochmal anrufen und schreiben, wenn ich was in Erfahrung bringen konnte.

Gruß,
Sebastian

AnnaMaria
19.11.2002, 11:47
Danke,
also geht das dann ja doch vorm Abi. Ausserdem habe ich ja das finnische schon. Mache es aber trotzdem noch mal in Deutschland. Mit dem Monat passt mir das gar nicht, weil es mir dann nämlich so an 4 Tagen fehlen wuerde. Oder was heisst den einen Monat? 28 Tage? dann fehlte mir ein Tag. Vielen Dank fuer die lieben Bemuehungen.
AnnaM.

June
19.11.2002, 14:03
Hallo Anna!
Mit einem Monat meinen die vom LPA tatsächlich vom 1. bis zum letzten eines Monats oder meinetwegen auch vom 7. bis zum 6. des Folgemonats usw. Wie lange dein Praktikum also genau dauert, hängt davon ab, in welchem Monat du es machst.
Die June :-music

Doc Pepp
19.11.2002, 23:42
Muss ich mir ein spezielles Formular ausdrucken lassen oder tut es auch die Bescheinigung über die Ableistung des Zivildienstes (11 Monate, Innere, Pflegetätigkeiten)? In dieser stehen bei mir die Anfangs- und Enddaten drin und die Größe und Fachrichtung der Station. Das ganze ist dann von der Pflegedirektorin unterzeichnet worden.
Das Problem ist, dass die Bescheinigung vom 03.01.2001 ist und ich erst im SS 03 mit dem Studium beginnen werde. Reicht das dann noch aus, oder ist die Bescheinigung dann schon zu "alt"? Der Erste-Hilfe Schein darf doch ein gewisses Alter auch nicht überschreiten oder? Kann man anstatt eines Erste-Hilfe Scheines auch ein Rettungssanitäter-Zeugnis abgeben? Wie ist das da mit dem Alter der Urkunde?

C.Hohler
20.11.2002, 18:06
Original geschrieben von AnnaMaria
Danke,
also geht das dann ja doch vorm Abi. Ausserdem habe ich ja das finnische schon. Mache es aber trotzdem noch mal in Deutschland. Mit dem Monat passt mir das gar nicht, weil es mir dann nämlich so an 4 Tagen fehlen wuerde. Oder was heisst den einen Monat? 28 Tage? dann fehlte mir ein Tag. Vielen Dank fuer die lieben Bemuehungen.
AnnaM.


Immer 30 Tage. Also 3x30 = 90 Tage.

Sebastian1
20.11.2002, 18:13
Jep, 3x30 Tage ist korrekt.

Ich habe aber einfach mal das Gesundheitsministerium angeschrieben in Bezug auf diese Sache. Bisher gab es da immer sehr ausführliche Antworten - leider dauern diese manchmal ein wenig. Sobald ich was genaues weiß, werde ich es posten.
Die LPAs scheinen zum größten Teil nicht per email erreichbar zu sein :-(

Gruß,
Sebastian

Christoph_A
21.11.2002, 08:29
@DocPepp: Du mußt Dir das ganze mit einem speziellen Formular,das Du im Prüfungsamt kriegst und auf dem die geforderten Tätigkeiten von der Stationsleitung angekreuzt werden müssen, bestätigen lassen. Und mach das schnell-die Beamten in den Prüfungsämtern tun nix lieber,als sich querzulegen.