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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbildung für KV-Dienste



Relaxometrie
07.03.2009, 12:34
Als niedergelassener Arzt ist man ja (abgesehen von einigen Ausnahmen) dazu verpflichtet, an den KV-Diensten teilzunehmen.
In den Bedingungen für diese Dienste habe ich folgenden Passus gefunden:

"Die zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst verpflichteten Ärzte haben sich für den Notfalldienst fortzubilden und müssen dies auf Anforderung nachweisen können."

Was bedeutet das im Klartext?
Wird da die "Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin" gefordert?

WackenDoc
07.03.2009, 12:42
Kann mir nicht vorstellen dass die ZWB Notfallmedizin damit gemeint ist.
Ich glaube das sind eher die Fortbildungspunkte die man sammeln muss.

Evil
07.03.2009, 12:57
Wird da die "Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin" gefordert?
Definitiv nicht, denn die ist nur erforderlich für die Teilnahme am Rettungsdienst.
Es gibt spezielle Notfallkurse für Niedergelassene, aber was damit im einzelnen gemeint ist, dürft von KV zu KV unterschiedlich sein.
Am besten fragst Du Deine zuständige KV.

Relaxometrie
07.03.2009, 13:20
Am besten fragst Du Deine zuständige KV.
Das ist wirklich das beste, um wenigstens die rein formal notwenigen Fortbildungen zu erfahren.
Um sich für die Dienste sicherer zu fühlen, wären Erfahrungen im Rettungsdienst bestimmt trotzdem nicht übertrieben.
Obwohl...als KV-Arzt kann man dann im Notfall ja den Rettungsdienst immernoch hinzuziehen.

Ehemaliger User 20130505
07.03.2009, 14:30
Das Zitat ist zwar aus einem anderen Thread, aber meine Frage passt hier besser:




Und wer kauft solche Dienste? Arbeitswütige Kollegen, oder welche mit Schulden, oder solche, die ausschließlich davon leben.

Muss man dafür FA sein, oder reicht auch schon eine relativ frische Approbation, sofern man nur die vorgeschriebeben Fortbildungskurse gemacht hat?

Und ist das so lukrativ, dass man genug Leute findet, die einem diese Dienste abkaufen?

Muriel
07.03.2009, 14:35
Die Augenärzte haben ja nun das Glück, nicht wie (fast?) alle anderen Fachrichtungen an den allgemeinen KV-Diensten teilnehmen zu müssen, sondern nur fachspezifisch arbeiten zu müssen. Einer meiner Kollegen hat ab dem vierten WBJ an den KV-Diensten teilgenommen, das sei, so seine Aussage, zumindest für diese Fachrichtung die Voraussetzung gewesen.

Ehemaliger User 20130505
07.03.2009, 14:39
Er hat dann aber augenärztlichen KV-Notdienst gemacht.

Aber welche Vorausetzungen muss man für die Teilnahme am allgemeinen/allgemeinmedizinschen Notdienst erfüllen?

Muriel
07.03.2009, 14:44
Klar hat er das, nichts Anderes sagte ich. Und auch ein schamanischer ist dennoch ein KV-Dienst ;-)

Ehemaliger User 20130505
07.03.2009, 14:45
Klar hat er das, nichts Anderes sagte ich. Und auch ein schamanischer ist dennoch ein KV-Dienst ;-)
Klar.Ich hatte das auch alles genau so verstanden. :-)

icespeedskatingfan
08.03.2009, 14:24
Chris06: für die KV-Dienste muss man inzwischen Facharzt sein ( ist noch nicht lange her, da konnte man das als WBA machen)
Der Verdienst ist regional unterschiedlich: bei geregelter Notdienstpraxis z.B. 30,-€ pro Stunde, bei einzelnen Praxen Pauschalen (zwischen 200,- und 500,- Euro/24h). Am besten erkundigst Du Dich bei der in Deiner Region zuständigen KV. Die führen meisten auch einen Vertreterpool, auf den die Praxen zurückgreifen können.

Peter_1
08.03.2009, 14:56
Chris06: für die KV-Dienste muss man inzwischen Facharzt sein ( ist noch nicht lange her, da konnte man das als WBA machen)

Das stimmt so pauschal nicht. Ebenso wie beim Verdienst sind hier die Regelungen regional unterschiedlich. Kommt ganz drauf an bei welcher KV man die Dienste machen möchte, also dort erkundigen (habe bis vor kurzem als WB-assi noch welche gemacht). Prinzipiell sollte man aber schon ein bisschen von "ambulanter" (einschl. Notfall) Medizin verstehen bevor man daran denkt KV Dienste zu übernehmen . Gerade bei den KV Diensten kann man viel Unheil anrichten wenn man nicht ein bisschen Erfahrung in der Allgemeinmedizin hat.