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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium?



Klausi
15.11.2002, 22:14
Hallo!

Ich habe mal eine Frage...ich studiere Biologie mit dem Hauptfach der humanen Neurobiologie denke darüber nach, nach dem Abschluss in Bio Medizin zu studieren.

Könnt Ihr mir villeicht sagen, ob es überhaupt möglich ist, nach dem erststudium in einem zulassungsbeschränkten Fach noch mit dem Studium eines zweiten, ebenfalls zulassungsbeschränkten Faches zu beginnen? Bestehen da überhaupt irgendwelche Aussichten auf Zulassung? Wie ist da die vorgehensweise?

Laut auskunft meiner Uni müsste ich bei der ZVS eine Erklärung meines Profs einreichen, in der erklärt wird, warum es aus wissenschaftlichen Gründen noch zwingend notwendig sei ein Medizinstudium zu absolvieren, oder so - die Infos sind allerdings schon ein paar Jahre alt, also aus den Zeiten, wo es noch keine Auswahlgespräche etc. gab. Stimmt das wirklich heute auch noch?

Villeicht könnt Ihr ja ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.
Danke!

DoktorW
18.11.2002, 19:50
Also soweit ich weiß (und ich weiß nicht viel *g*) brauchst Du keine Bescheinigung von einem Prof. Was soll denn dagegen sprechen, dass Du noch ein Studium absolvieren darfst?!

Gibt das schöne ZVS Heftchen hierzu keine Details her?

ich lasse mich gerne eines besseren belehren!

gruß
W

Froschkönig
18.11.2002, 21:20
Was sollte die ZVS auch dagegen haben, immerhin kassiert ja der Staat/das Bundesland/die Uni (????) massig zweitstudiengebühren....:-))

shakra
22.11.2002, 22:22
hi klausi,
ich habe ein abgeschlossenes bwl-studium und habe als zweitstudium mit medizin begonnen. seitens der zvs und der unis spricht überhaupt nichts gegen ein zweitstudium; d.h. du brauchst überhaupt nicht begründen, warum du jetzt nochmal studieren willst. es gibt da allerdings je nach bundesland die sogenannten zweitstudiengebühren, und um diese zu umgehen kannst du einen antrag auf befreiung von diesen gebühren stellen, und in diesem müßtest du begründen, daß das zweitstudium für das berufsziel zwingend notwendig ist - z.b. du mußt zahnmedizin und humanmedizin studieren, um kieferchirurg werden zu dürfen. dazu gibt es allerdings faltblätter von den universitäten und in der zvs-info steht auch noch einiges drin.
bis dann, shakra

Klausi
05.12.2002, 18:48
OK, danke - das würde ja auch Sinn machen. Eine Begründung ist nur nötig, um mich von den Zweitstudiengebühren befreien zu lassen. Ist dies denn nur aus beruflichen Gründen (z.B. Kieferchirurg) oder auch aus wissenschaftlichen Gründen möglich?
Da Bio ja auch ein NC-Fach ist, befürchte ich, dass es dort anders ist - oder ist BWL auch ein NC-Fach?

shakra
07.12.2002, 00:14
hi klausi,
ob man sich aus wissenschaftlichen gründen befreien lassen kann... dazu kann ich nichts genaues sagen, dazu solltest du auf jeden fall die zvs-info und die infoblätter zu zweitstudiengebühren der jeweiligen unis, an denen du es erwägst, medizin zu studieren, lesen. BWL ist auch ein NC-Fach, aber ich weiß nicht/glaube nicht, daß es mit nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen anders ist.

Spekulatius
25.12.2002, 18:31
fgdfgdfgdf