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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag2 A108/B18 Bestrafung



Unregistriert
11.03.2009, 20:22
Das Ausbleiben der "positiven Konsequenz" Loben durch die Mutter
ist doch im Sinne des operanten Konditionierens als Bestrafung zu deuten, die
zu einer Abnahme der Verhaltenshäufigkeit führt.

Also A statt B, oder?

Gruß!

peter.pan.684
11.03.2009, 20:26
denke ich auch, zumal es auch mal so ne altfrage gab, in der der arzt einer patientin die aufmerksamkeit entzogen hat, als die über persönliche dinge geredet hat... und da war soweit ich weiß auch bestrafung richtig, als sie das nach eine weile gelassen hat

hehe, hab heut schon mit vielen drüber diskutiert, endlich jemand, der meiner meinung ist :-top


anywayyy wir habens hinter uns :-party:-party:-party

Joi_Tue
12.03.2009, 09:54
Hmm... mir kommt auch beides relativ plausibel vor.

Ich hab mich für Löschung entschieden, da Löschung = Extinktion und das ist definiert als Ausbleiben eines konditionierten Verhaltens, wenn der nötige Stimulus wegfällt oder so ähnlich.

Eine Bestrafung durch Verstärkerentzug ist es aber sicherlich auch. Allerdings wäre dann zu erwarten, dass das Kind zuerst mal viel eifriger die Zähne putzt, um die Belohnung wieder zu kriegen und erst dann schlampig wird.

CD95
12.03.2009, 14:34
Habe es auch so gelernt, dass der Entzug positiver Verstärker, d.h. z.B. das Lob der Mutter eine Bestrafung darstellt, wenn dies entfällt, eine Bestrafung darstellt!

Engel1
12.03.2009, 14:36
Habe auch Bestrafung genommen, da Wegfall der positiven Verstärkung ;-)