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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung zum mündlichen Examen



Annelies
17.03.2009, 16:46
Hi,
wisst ihr ob man im mündlichen Examen bestanden haben muss (d.h. mindestens die Note 4 erreicht haben muss), um die mündliche Prüfung ablegen zu können?

Wäre es beispielsweise möglich eine 5 im Schriftlichen mit einer 3 im Mündlichen ausgleichen oder ggf. sogar eine 6 im Schriftlichen mit einer 2 im Mündlichen ausgleichen? Ist dies auch ggf. umgekehrt der Fall, d.h. kann ich eine 5 im Mündlichen mit einer 3 im Schriftlichen auszugleich?

Danke
:-lesen Annelies

Hellequin
17.03.2009, 17:13
Nein, die mündlichen und schriftlichen Anteile müssen separat bestanden werden.

Angel Oak
20.03.2009, 10:59
Hi,
wisst ihr ob man im mündlichen Examen bestanden haben muss (d.h. mindestens die Note 4 erreicht haben muss), um die mündliche Prüfung ablegen zu können?

Wäre es beispielsweise möglich eine 5 im Schriftlichen mit einer 3 im Mündlichen ausgleichen oder ggf. sogar eine 6 im Schriftlichen mit einer 2 im Mündlichen ausgleichen? Ist dies auch ggf. umgekehrt der Fall, d.h. kann ich eine 5 im Mündlichen mit einer 3 im Schriftlichen auszugleich?

Danke
:-lesen Annelies

Du kannst nicht ausgleichen, aber du kannst das Mündliche trotz nicht bestandener schriftlicher Prüfung antreten und bestehen und müsstest dann nur das Schriftliche wiederholen....

Annelies
02.04.2009, 18:11
Danke für die bisherigen Antworten - habe noch eine weitere Frage:

Liegen die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung den Prüfern in der mündlichen Prüfung vor?

Danke Annelies :-notify

Nasus
02.04.2009, 19:55
Danke für die bisherigen Antworten - habe noch eine weitere Frage:

Liegen die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung den Prüfern in der mündlichen Prüfung vor?

Danke Annelies :-notify

Das glaube ich kaum. Und bei frühen mündlichen Prüfungsterminen steht das IMPP-Ergebnis des Kandidaten ja noch gar nicht fest.

roger rekless
03.04.2009, 00:45
Danke für die bisherigen Antworten - habe noch eine weitere Frage:

Liegen die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung den Prüfern in der mündlichen Prüfung vor?

Danke Annelies :-notify

Definitiv nicht.

Muriel
03.04.2009, 08:43
Sie liegen nicht vor, sonst wäre die Gefahr des Rosenthaleffekts, wenn man das so nennen möchte, einfach zu hoch.