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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bevorzugte Auswahl nach dem Dienst



Sahni
21.03.2009, 13:09
Hallo Alle zusammen!

Habe hier eine für mich ganz wichtige Frage zum Thema "Erneute Auswahl nach Dienstende". Ich habe mich nach einer Absage im wintersemester (mit risikoortswünschen) nun zum Sommersemester 2009 eine Zusage für einen Studienplatz an der Charite bekommen. Zumindest bekam ich heute den Immatrikulationsbescheid von der Charité via email.
Berlin war meine erste Ortspräferenz und so bin ich froh über das ADH in Berlin studieren zu dürfen.
Problematik: Ich mache zurzeit noch meinen Zivildienst, welcher zum 30 April 2009 endet. Ich hatte vor mir das Angebot der erneuten Auswahl zu widmen. Leider sind nicht alle Mitarbeiter der ZVS an der Strippe sehr informativ oder wissen und verwiesen mich lediglich auf das wenig informative mir nicht ausreichende Dokument über die "erneute Auswahl nach Diensende" Dokument der ZVS, welches zwar Beispiele beinhaltet, mir aber nicht meine grundlegenden Fragen beantwortet.

1. Wie habe ich mich jetzt zu Verhalten?
Ich soll mich bis zum 26. April an der Universität einschreiben. Laut ZVS soll ich das Ignorieren.
2. Wie fahre ich fort?
Laut ZVS ignorier ich alles weitere und bewerbe mich erneut bei der ZVS zum Wintersemester 09/10 und nenne nur die Charite im ADH als einzigen Wunschort an erster Stelle.

Meine alles entscheidene Frage ist: Wie sicher ist es, dass ich bevorzugt behandelt werde und auch zum wintersemester trotz nicht ausreichenden nc (1,6 bonus ink. 950 punkte) wieder genommen werde?
Kann es passieren, dass mir der Studienplatz verwehrt wird?

Hoffe auf einige schnelle Antworten, damit ich auch sicher sein kann meinen Studienplatz nicht aufzugeben...

mfg
Sahni

leofgyth77
21.03.2009, 14:03
hey hey,
also wenn du die erneute auswahl nach dienst machen willst, dann wird dir der platz zwei bewerbungen aufgehoben. das heißt du könntest dann ohne probleme an der charite zum wintersemester anfangen.
du musst dann erstmal jetz gar nix machen. nur bei der bewerbung (zvs, ganz normal, als hättest du noch keinen platz) musst du dann nur bei auswahl die charité eingeben. ansonsten gar nix. also brauchst du bei abibesten und wartezeit nix eintragen.
dann bekommst du mit den abibesten und so schon deine zulassung (: is alles komplikationslos.
falls du noch fragen hast, pn an mich, ich habs nämlich ganz genauso gemacht. auch mit der charité (:
bei der zvs würd ich deswegen vielleicht nich anrufen...wegen denen und ihrer fehlinfo hab ich nämlich ein semester verloren.
lg, ich hoff es is verständlich hehe wenn nich, einfach ne pn schreiben

Hardyle
21.03.2009, 14:15
@Sahni: Ist wirklich alles ganz easy - ich hab es damals auch gemacht.
1. Wie du selbst schon sagst (und Leofgyht angedeutet hat) immatrikulierst du dich nicht und musst jetzt weiter gar nichts machen.
2. Wenn du dich im Sommer, also bis Mai (!!!) wieder bewirbst, gibst du in der Liste für das AdH bestenfalls nur die Charité auf Stelle 1 an und kreuzt weiter unten auf dem Anton-Bogen an, dass du "bevorzugte Auswahl nach Dienst" (ist glaub Punkt 5.2 oder so - dazu gibt es auch ein extra Merkblatt auf der ZVS-HP) beantragst. Ansonsten eben die üblichen Formalitäten ... und tata, du solltest bereits im August deine Zusage für Berlin zum WS erhalten! ;)

Zu deinen weiteren Fragen: Du wirst bevorzugt behandelt (aus dem Grund weil durch den Dienst keine Nachteile bei den Bewerbungen enstehen dürfen), du wirst im Prinzip schon direkt im Anschluss an die Vergabe der Plätze aus Wartezeit und Abibestenquote ausgewählt und hast mit dem normalen AdH in dem Sinne gar nichts mehr zu tun!
Dass dir der Studienplatz verwehrt wird kann eigentlich nur dann passieren, wenn du den Bewerbungsbogen falsch ausfüllst (Achtung auch, wenn du jetzt doch an eine andere Uni wolltest und somit andere Unis in deinem Antrag stehen! Dann verspielst du dein Recht auf erneute bzw. bevorzugte Auswahl) oder die zwei Bewerbungsfristen nach Ende des Dienstes (wird dir ja zwei Bewerbungstermine lang aufgehoben) verpennst!

Daher schon mal: gratuliere zum Studienplatz! :-winky

hafenbrille
21.03.2009, 14:38
moin!
eigentlich haben meine vorredner schon alles gesagt, aber ich möcht noch auf einen punkt hinweisen.
Ich will dir etz damit keine angst machen, aber es gibt - ich habs grad gesucht aber leider nicht gefunden - ein Infoblatt wegen berwerbung nach dem dienst.
Und ich bin mir zu 99% sicher, dass da irgendwas steht wegen bevorzugter Zulassung und dort auch der satz fällt "für zivis, deren dienstzeit nach dem 30.4. bzw 31.10. eines Jahres endet".
Für alle die gilt die bevorzugte zulassung auf jeden fall, war bei mir auch so (ende 30.5.), aber ich bin net sicher wie das mit ende genau auf dem stichtag ist.
Kann gut sein dass ich mir irre, aber vllt sollteste da nochmal forschen. Ich such mal mein wisch und editiers ggf rein.

Hardyle
21.03.2009, 16:09
@hafenbrille: Bist du dir mit den Stichtagen sicher? Ich dachte immer, es gäbe keine Stichtagregelung so lange die Zusagen während der Ableistung des Dienstes kommt. Außerdem hat ja auch bis zum 1. Mai das Semester schon begonnen!?

___edit___
Hier (http://www.zvs.de/Service/download/Merkblaetter/M06a.pdf) das Merkblatt und da steht tatsächlich etwas zu den Stichtagen drin (letzten paar Absätze) ...

Wobei es evtl. möglich wäre - falls das jetzt noch geht - die letzten zwei Wochen Urlaub zu nehmen und somit schon zum Sommersemester anzufangen. Hat ein Kumpel von mir letztes Jahr so gemacht. Hast du (@sahni) diese Möglichkeit schon in Betracht gezogen?

Sahni
21.03.2009, 16:50
Danke für die ganzen Beiträge.

leofgyth77 werd mich nochmal via pn bei dir melden.

Ihr gebt mir nochmal ne nette Rückmeldung. Dann ist es wirklich so, wie ich es verstanden habe. Zum Thema Stichtag: Laut eines ZVS Mitarbeiters besitze ich die bevorzugte Behandlung bzw. erfülle ich den Stichtag. Hab bei meiner SoSe Bewerbung ebenfalls angekreuzt, dass ich zurzeit dienstleistend bin und auf Nachfrage die bestätigung bekommen, dass der 30 April darunter fällt. (Eine Bestätigung über Telefon halte ich aber nicht für eine sehr sichere Quelle)

Sollte ich eventuell in Berlin mal anrufen und da mal Nachfragen. Denke die sind zwar nicht die ZVS, aber auch darüber wissen die Berliner doch dort einiges.

Im April anzufangen habe ich mir überlegt. Wollte nur gern vorher mein Pflegepraktikum machen und 2 Wochen Urlaub darf ich mir von meiner Dienststelle aus am Ende nicht nehmen. War mir natürlich zudem sicher, dass ich den Studienantritt verschieben kann. Da ich aus NRW komme wäre es auch eine Herausforderung eine Bleibe noch zusätzlich zu suchen und finden und sehe deshalb die bevorzugte Auswahl als Torte an :-)

lg Sahni

ps: Wenn ihr noch Infos zum Stichtag habt oder selbst die Erfahrung als Zivildienstleistender gemacht habt, der an so einem Stichtag entlassen wurde, dann bitte melden ;-)

Der Absatz des Stichtages find ich unverständlich:

Sie können den Anspruch aber auch
schon dann geltend machen, wenn Sie
zwar zum Zeitpunkt der Bewerbung
noch Dienst leisten, den Dienst jedoch
rechtzeitig zum Studienbeginn beenden
werden. Bei einer Bewerbung zum
Sommersemester muss daher der Dienst
spätestens am 30. April, bei einer Bewerbung
zum Wintersemester spätestens
am 31. Oktober enden.

hafenbrille
21.03.2009, 19:02
so!
ich weiß was mich verwirrt hat. Und zwar gibts es auf der seite vom bundesamt für zivildienst (www.zivildienst.de), wenn man nach "zvs" sucht, so ein Formblatt für die zvs, das einem bescheinigt das man zivildienst macht.

Is aber eigentlich a weng a müll, weil als ich mich vor nem Jahr damit beschäftigt hab, meinte die zvs-dame am telefon das man das eh nicht bräuchte, wenn man für die nächste bewerbung bereits seine offiziellen Entlassungspapiere hat.

in jedem fall steht da auch der Satz mit dem 30.4. etc.
Spielt aber glaub ich echt keine rolle. Der rest is - wie schon oft gesagt hier - kein ding mehr.

Was das Thema angeht, gleich im Sommersemester anzufangen, würd ich mir das gut überlegen. Grade wenn ein Umzug damit verbunden ist, isses viel viel leichter wenn ma dafür n halbes Jahr zeit hat. Da muss man dann net in die lettze ramschbude gehen um die sich die ganzen nachrücker prügeln.
Also lieber mal pflegepraktikum machen, nochmal in urlaub fahren u geld scheffeln. :)

Hardyle
22.03.2009, 14:09
Was das Thema angeht, gleich im Sommersemester anzufangen, würd ich mir das gut überlegen. Grade wenn ein Umzug damit verbunden ist, isses viel viel leichter wenn ma dafür n halbes Jahr zeit hat. Da muss man dann net in die lettze ramschbude gehen um die sich die ganzen nachrücker prügeln.
Also lieber mal pflegepraktikum machen, nochmal in urlaub fahren u geld scheffeln. :)In diesen Punkten stimme ich dir natürlich voll zu! :-) Es war wirklich sehr angenehm die Gewissheit zu haben, dass man den Platz hat und letztendlich in aller Ruhe vorher alles erledigen kann, was noch so mit dem Studienbeginn verbunden ist und dabei die freie Zeit genießen. ;)

Sahni
24.03.2009, 07:25
Danke für Eure Meinung. Ich seh es ja genauso. Würde mir sonst zu stressig sein. Schade nur, dass keiner hier den Zivildienst zu einem der Stichtage beendet .

Bin jetzt nochmal einwenig irritiert. Ich bekam am Samstag von der Charité per email schonmal ein Zulassungsbescheid mir der Bitte mich bis zum 26.03 sprich bis Donnerstag zu Immatrikulieren (für mich hörte es sich so an, als ob ich bis zu diesem zeitpunkt die charite persönlich besuchen muss umd mich einzuschreiben).
Bei der ZVS hieß es wiederum, dass ich zeit Bis zum 30.03 habe. Bedeutet, dass ich mich einfach nach der ZVS richten kann? Und das von denen genannte Datum einfach wahrnehme?
Ich möchte mir ja nicht einschreiben, jedoch wissen bis wann meine Frist abläuft um die Informationen zu haben auch sicher den Studienplatz zu bekommen zum WiSe 09/10 :)

lg Sahni

gegenfrage
24.03.2009, 07:48
D.h. du hast jetzt eine Zusage für die Charité, willst den Platz aber erst zum nächsten WS wahrnehmen?
Dann schau doch nochmal ganz genau auf den Zulassungsbescheid der ZVS.
Da steht "Wenn Sie den Ihnen zugewiesenen Studienplatz nicht annehmen können, weil Sie einen Dienst antreten bzw. bereits leisten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. [...]".

Du musst also nicht zur technischen Immatrikulation erscheinen, sondern dich nur bis Ende Mai wieder bei der ZVS beworben haben und im Formular im AdH-Bereich Berlin auf Platz 1 setzen und das kleine Kästchen "bevorzugte Auswahl nach dem Dienst" ankreuzen. Dann wirst du bestimmt bald wieder einen Brief mit der Einladung zur techn. Immatrikulation erhalten - die musst du dann wahrnehmen, d.h. mit deinen Unterlagen persönlich nach Berlin fahren und dich einschreiben.