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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anfechtung der mdl Prüfung im Physikum



Neugier
22.03.2009, 11:00
Hallo Ihr Lieben,
mein Physikum ist noch weit (2010) entfernt.
Aus reiner Neugier würde mich interessieren ,
ob jemand einen konkreten Fall kennt , bei
dem eine Anfechtung der mdl Pysikumsprüfung
geklappt hat.


LG die Neugier

el Scorcho
24.03.2009, 09:15
Ich würd mich auch immer erstmal mit dem rechtlichen Background auseinandersetzen bevor ich etwas (nicht?) bestehe. Das macht Sinn...

Anfechten ist sehr kompliziert, weil alles dokumentiert wird was Du in der Prüfung verzapfst und außerdem prozessiert man da gerne mal 2 Jahre bis zu einem Ergebnis.

Bestehen ist auf jedenfall einfacher und wenn Du Dein Engagement jetzt schon dahingehend umverlagern würdest, statt "was wäre wenn" zu spielen...

Neugier
25.03.2009, 22:17
Weißte .
el Scorcho , man hört dieser Tage :
Wäre mir das passiert , würde ich klagen ....

Wollte nicht wissen wie , warum oder wieso,
sondern nur ob es jemals jemand geschafft hat,
durch Klage dir Prüfung anzufechten.

Gruß die Neugier

Miyu
26.03.2009, 14:21
Ich wuesste ehrlich gesagt nicht mal, was man bei einer muendlichen Pruefung groß anfechten will.

Gersig
26.03.2009, 15:44
Wie bereits gesagt: Über die mündliche Prüfung wird gemäß ÄApprO ein Protokoll angefertigt, aus dem auch hervorgehen muss, wieso man die Prüfung nicht bestanden hat. Dagegen gerichtlich vorzugehen dürfte mehr als schwierig sein und hat vermutlich nur dann Aussicht aus Erfolg, wenn man bereits während der Prüfung seinen Widerspruch ins Protokoll aufnehmen lässt. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, sind offensichtliche Verfahrensfehler (nicht fristgemäße Ladung, Verstoß gegen die ÄApprO bei der Auswahl der Prüfer), jedoch dürfte das von Seiten des Prüfungsamtes relativ wasserdicht sein :-meinung

nike82
27.03.2009, 09:20
..ist doch eh total unnötig über ungelegte eier zu diskutieren:-wand

Xylamon
28.03.2009, 22:36
Na, aber fragen wird er ja wohl noch dürfen ;-)

Aber soweit ich das weiß, hat man da kaum eine Chance eine mündliche Prüfung anzufechten wenn nicht im Vorfeld ein Formfehler begangen wurde.
Die Prüfer haben die sog. "Prüfungshoheit", dh. sie definieren im Rahmen der Prüfung die Wahrheit und wenn sie hören wollen, dass die Erde eine Scheibe ist, dann fällst du durch wenn du sagst sie wäre eine Kugel - um es mal übertrieben darzustellen.

roger rekless
29.03.2009, 10:53
Wenn man sich tatsächlich ungerecht behandelt fühlt, muss man nach der Prüfung SOFORT ein eigenes Prüfungsprotokoll erstellen, das von den Mitprüflingen unterzeichnet werden sollte. So hat es mir zumindest ein Anwalt berichtet.