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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fixierung von Patienten



Relaxometrie
22.03.2009, 22:38
In meinem gestrigen Spätdienst hatte ich so viele Fixierungen, wie noch nie in einem Dienst (hoch psychotische Patienten, die fremd- und/oder eigengefährdend waren).
Dabei ist mir mal wieder aufgefallen, mit wieviel Bürokratie eine Fixierung bei uns in der Psychiatrie verbunden ist.
Eine Bekannte, die seit 25 Jahren in der Inneren arbeitet, war völlig schockiert, als ich ihr von den bürokratischen Handlungen berichtet habe, die nötig sind, um einen Patienten zu fixieren. In ihrem Haus reicht eine ärztliche Anordnung aus. Auch eine Freundin, die in der Anästhesie (damals Intensivstation) arbeitet, meinte, daß sie dort mit viel weniger Bürokratieaufwand Fixierungen anordnen darf.
Wie wird das Thema "Fixierung von unruhigen Patienten" bei Euch gehandhabt? Wird das in der Psychiatrie extra kompliziert gehandhabt, weil das Fach in der Bevölkerung eh schon keinen guten Ruf hat? Oder ist unsere Klinik da einfach speziell (sprich: besonders kleinlich)?

abcd
23.03.2009, 06:11
Bei uns (Psych) gibt es ein Fixierungsprotokoll, das die Pflege ausfüllt, Begründung muss eingetragen werden, Arzt muss unterschreiben (gerne auch mal am Morgen für die Nacht davor), es gibt dann auch Spalten für Verlängerung der Anordnung. Wenn es allerdings auf was Dauerhaftes hinausläuft, regelmäßig fixiert wird, wird das über Betreuung und Gericht geregelt.

Lava
23.03.2009, 07:35
So ganz genau weiß ich nicht, wie bei uns (UChir) die Regeln sind. Eine ärztliche Anordnung reicht aber offenbar aus, schließlich hält mir die Pflege meistens die Anordnung hin und ich unterschreibe nur noch. Bei uns sind die Fixierungen aber auch meist nur von kurzer Dauer hauptsächlich bei schwer dementen Patienten. Zu 90% reichen Bettgitter Gott sei Dank aus.

Strodti
23.03.2009, 07:46
Kenn ja nur die Sicht der Pflege (Psychiatrisches Krankenhaus):

- Anordnungsbogen für den Arzt (Begründung, Art der Fixierung, Anordnung von Sitzwache etc)
- Fixierungsprotokoll für die Pflege (Beschreibung von Vorkommnissen bzw. Beobachtungen, Uhrzeit und Unterschrift der beiden Pflegekräfte, die die Fixierung angelegt bzw. abgenommen haben)
- Es gab auch noch einen Bogen für Dauerfixierungen (über 24 Stunden), aber den habe ich noch nie gebraucht.

Meist läuft das ja eh so ab: Fixierung, Med.-Gabe und nach einigen Stunde kann losgemacht werden (vielleicht erstmal eine Hand und ein Bein als Diagonalfixierung etc.). Bei uns im Haus mußte jede Fixierung von einer Pflegekraft als Sitzwache überwacht werden, daher war das ein riesen personeller Aufwand.

Bei Pat. ohne PsychKG Beschluss wurde dieser dann eingeholt (z.B. in der Forensik). In der allgemeinpsychiatrischen Aufnahme hatten die meisten eh einen PsychKG Beschluss, da wurde (glaube ich, ist jetzt ja wieder 2 Jahre her) kein Richter mehr angerufen.

Zu den bürokratischen Hürden: Mir kamen die damals zwar auch riesig vor, aber angemessen. Ist ja doch ein großes Maß an Freiheitseinschränkung. Und spätestens, nachdem ein Patient mal das das Personal angezeigt hatte, war jede Doku gut.

leofgyth77
23.03.2009, 08:00
yep, bei uns lief es ganz genau so wie bei strodti ab...allerdings wurden die sitzwachen wohl vor mir etwas vernachlässigt, aber nach einem kleinen zwischenfall wurden diese wieder eingeführt und ziemlich streng durchgezogen. fand ich auch richtig so (:
allerdings durfte die sitzwache tagsüber auch von fsj/ zivi bei uns auf station übernommen werden, da wir von der pflegerischen seite leider chronisch unterbesetzt waren und sonst der stationsalltag gar nich durchführbar gewesen.

synovia
23.03.2009, 13:03
Oh, das ist ja genau mein Thema. Stand nämlich letztens im Nachtdienst vor diesem Problem. Pat. völlig verwirrt und unruhig im Rahmen einer Elektrolytentgleisung, ist trotz Bettgitter (die ja, so weit ich weiß, auch schon eine "Freiheitsberaubung" darstellen) ständig aus dem Bett gestiegen, dabei erhebliche Frakturgefährdung aufgrund des Gesamtzustands.
Hab dann die diensthabende Psych angerufen und gefragt, was ich machen soll. Sie meinte, für die Anordnung einer Fixierung bräuchte ich einen richterlichen Beschluss (Paragraph keine Ahnung wie viel). Schwierige Sache.
Zur Ruhigstellung soll ich dem Patienten daher Haldol und Melperon geben.

Hellequin
23.03.2009, 13:32
@Relaxometrie: Die Rechtslage ist da für alle Abteilungen gleich. Der Unterschied besteht nur darin, das man sich in den Psychiatrien an das vorgeschriebene Procedere hält und in den meisten anderen Abteilungen aufgrund von Nichtwissen oder weil man es für zu umständlich hält, eben nicht.


Eine ärztliche Anordnung reicht aber offenbar aus, schließlich hält mir die Pflege meistens die Anordnung hin und ich unterschreibe nur noch. Bei uns sind die Fixierungen aber auch meist nur von kurzer Dauer hauptsächlich bei schwer dementen Patienten. Zu 90% reichen Bettgitter Gott sei Dank aus.
Nein, eine ärztliche Unterschrift legitimiert keine Freiheitsberaubung. Es kann im akuten Notfall bei einem vorliegen von Eigen- oder Fremdgefährdung eine notfallmäßige Fixierung ohne vorherige Zustimmung des zuständigen Vormundschaftsgericht erfolgen. In den PsychKGs der einzelnen Länder sind normalerweise auch die Zeiträume genannt, innerhalb von denen das Vormundschaftsgericht informiert werden muss.
Achja, und Bettgitter stellen auch eine Freiheitsberaubung dar.

papiertiger
23.03.2009, 14:34
Oh, das ist ja genau mein Thema. Stand nämlich letztens im Nachtdienst vor diesem Problem. Pat. völlig verwirrt und unruhig im Rahmen einer Elektrolytentgleisung, ist trotz Bettgitter (die ja, so weit ich weiß, auch schon eine "Freiheitsberaubung" darstellen) ständig aus dem Bett gestiegen, dabei erhebliche Frakturgefährdung aufgrund des Gesamtzustands.
Hab dann die diensthabende Psych angerufen und gefragt, was ich machen soll. Sie meinte, für die Anordnung einer Fixierung bräuchte ich einen richterlichen Beschluss (Paragraph keine Ahnung wie viel). Schwierige Sache.
Zur Ruhigstellung soll ich dem Patienten daher Haldol und Melperon geben.

Naja.

Juristisch betrachtet ist das medikamentöse "Ruhigstellen" im gleichen Maße Freiheitsberaubung und Körperverletzung wie das Anbringen eines Bettgitters oder einer Fixierung. Sprich, es darf nur dann gemacht werden, wenn eine rechtfertigende Indikation vorliegt (Eigengefährdung, in dem Fall wohl am ehesten), und (!) wenn die Maßnahme der Situation angemessen ist (Verhältnismäßigkeit, vgl. § 34 StGB, "Rechtfertigender Notstand").
Natürlich nur kurzfristig/solange die Situation (Eigengefährdung) besteht. Sollte sich die Situation konservieren bedarf man nach spätestens 24 Stunden einer richterlichen Anordnung - offiziell.

Soweit erstmal zur Theorie. Ob du fixierst oder sedierst ist damit aber erstmal Jacke wie Hose. Letzteres ist ggf. für den Patienten angenehmer.

Was die Praxis angeht: Fand es auch ziemlich auffällig, wie penibel in Psychiatrien die gesetzlichen Auflagen dahingehend eingehalten werden im Gegensatz zur Situation auf den mir bekannten Intensivstationen, wo man durchaus ziemlich schnell die Fünfpunktfixierung auspackt, wenn mal jmd. ein wenig woanders im Kopf ist.
Könnte aber ggf. auch einfach daran liegen, dass Pat. auf Intensivstationen/deren Angehörige (zumindest im Nachhinein) in aller Regel nachvollziehnen können, dass die Fixierung zum eigenen Schutz notwendig war und somit die Gefahr einer Klage nicht so übermäßig groß ist.

Auf der meiner aktuellen Praktikumsstation ist es im Übrigen so, dass jeder (!) Pat. nach Übernahme aus dem OP (die Narkosen werden in aller Regel bei uns noch eine Weile fortgeführt) zunächst an den Händen fixiert wird und solange bleibt, bis er extubiert und mental einigermaßen vollständig "gelandet" ist. Allerdings ist die Frage nach einer rechtfertigenden Indikation bei einem intubierten Pat., den man langsam wachwerden lässt und der in aller Regel zunächst mal nicht so ganz klar und koordiniert ist, ja auch nicht so schwer zu beantworten. Vielleicht müssen die Pat. auch vorher unterschreiben, dass sie mit dieser Maßnahme in der Aufwachphase einverstanden sind - das weiß ich zugegebenermaßen nicht. Damit würde man das Problem der Strafbarkeit auch umgehen ;)

ehem-user-02-08-2021-1033
23.03.2009, 16:42
Juristisch betrachtet ist das medikamentöse "Ruhigstellen" im gleichen Maße Freiheitsberaubung und Körperverletzung wie das Anbringen eines Bettgitters oder einer Fixierung.

Ein Bettgitter ist doch keine Freiheitsberaubung, wenn es ohne Schlüssel von jedermann gelöst werden kann !
Sonst wäre das bloße Schließen (nicht absperren !) der Zimmertür auch schon eine Freiheitsberaubung...

Anders schaut es mit Fixierungen aus, die nicht gelöst werden könnnen, oder dem Absperren der Zimmertür....

Strodti
23.03.2009, 16:48
Das stimmt nicht. Ein Betteseitenteil/Bettgitter ist auch eine freiheitsentziehende Maßnahme. Der pflegebedürftige Bewohner ist nicht in der Lage diese Fixierung zu lösen und damit ist es ein Freiheitsentzug.

papiertiger
23.03.2009, 17:05
sic!

§1906 Abs. 4 BGB spricht zB ganz liebenswürdig von einer "freiheitsentziehenden mechanischen Vorrichtung" ;)

dreamchaser
23.03.2009, 18:28
Bei uns in der Inneren haben wir Protokolle, in denen ein Arzt eine Fixierung für wenige Stunden anordnen kann. Bei jeder längeren Fixierung (d.h. über 24 h) wird ein Fax an das Vormundschaftsgericht geschickt. Von dort kommt aber nur ein kurzer Anruf, kein Richter kam bisher vorbei.

Feuerblick
23.03.2009, 19:01
In meiner ehemaligen chirurgischen Abteilung wurde das eigentlich ganz penibel gehandhabt. Im Dienst konnte eine notfallmäßige Fixierung vom Arzt eingeleitet werden, wenn Eigen-/Fremdgefährdung vorlag. Am nächsten Morgen stand dann auch schon der Sozialdienst auf der Matte und hat sich um die Formalitäten gekümmert, wenn eine längere Fixierung angezeigt schien. Das ging dann per Eilantrag ans Vormundschaftsgericht, von denen in der Regel fernmündlich ein Okay kam. Und ja, auch Bettgitter gehörten dazu und auch diese wurden entsprechend angeordnet. Im normalen Tagesgeschäft wurden solche Sachen direkt mit dem Sozialdienst und auch den Angehörigen besprochen und ein entsprechender Antrag ans Gericht geschickt. Die Fixierung wurde zugegebenermaßen erst mal ohne das Okay des Richters durchgeführt, wenn die Angehörigen zugestimmt hatten.
Wie es in meiner jetzigen Abteilung läuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, weil wir einfach selten den Fall hatten. Meist ist es aber schon so, dass Angehörige die Notwendigkeit von Bettgittern problemlos einsehen. Blöd nur, wenn man sich nicht um eine entsprechende Genehmigung gekümmert hat, der Patient lustig ÜBER das Gitter steigt, sich diverse Haxen bricht und die Angehörigen DAS dann nicht mehr so lustig finden :-oopss Insofern: Lieber penibel als nachlässig und Ärger am Hals.

Da fällt mir gerade auf: So sehr mich die Sozialdienst-Tanten manchmal genervt haben mit ihren Besprechungen - die haben einen wirklich tollen Job gemacht und uns Ärzten einen Haufen Papier- und Gerichtskram vom Hals gehalten. Nachträglich ziehe ich da nochmal den Hut!

Hellequin
23.03.2009, 19:09
Wobei ja Angehörige auch nicht zustimmungsberechtigt sind bei einer Fixierung. Selbst wenn sie als gesetzliche Betreuer eingesetzt sind, gibt es einen Rechtsvorbehalt des Vormundschaftsgericht, d.h. der Betreuer muss sich die Zustimmung zur Fixierung zeitnah vom Vormundschaftsgericht bestätigen lassen. Zustimmungsfähig sind eigentlich nur die Patienten selber (sofern sie übersichts- und entscheidungsfähig sind) und Eltern für ihre Kinder.

Feuerblick
23.03.2009, 19:13
Das ist schon klar, Helle. Aber wenn ich einen Patienten fixieren wollte, BEVOR ich das Go vom Gericht hatte, dann hab ich mir wenigstens schon mal die Angehörigen zur Seite genommen. Gegen deren Willen zu handeln wäre ja noch ein Schritt näher am Knast gewesen... :-))

Hellequin
23.03.2009, 19:20
Ich habe mich ja auch nicht gegen die Einbeziehung der Angehörigen in diesen Prozeß ausgesprochen. Es war lediglich als kleines Postskriptum zu deinem Beitrag gedacht.:-lesen:-)

apple
23.03.2009, 19:24
Bei uns (Psych) gibt es ein Fixierungsprotokoll, das die Pflege ausfüllt, Begründung muss eingetragen werden, Arzt muss unterschreiben (gerne auch mal am Morgen für die Nacht davor), es gibt dann auch Spalten für Verlängerung der Anordnung. Wenn es allerdings auf was Dauerhaftes hinausläuft, regelmäßig fixiert wird, wird das über Betreuung und Gericht geregelt.
Ist bei uns ähnlich, v.a. bei dementen Patienten mit Sturzgefahr wird für die Nacht meist ein Fixierungsprotokoll mit Unterschrift und Begründung des Arztes ausgefüllt, für andere dürfen wir bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung für 24h fixieren und auch i.m. gegen den Willen medizieren, aber auch hier müssen Fixierungsprotokolle mit den genauen Fixierungszeiten und wieviele Punkte (=Gliedmaßen) fixiert wurden, für längere Sachen brauchen wir einen gerichtlichen Beschluss.

PS: Das muss am Wetter liegen,´ich hatte letzte Woche jeden Tag nur Richter und Betreuer auf Station und wir mussten jeden Tag manische oder psychotische Leute fixieren, meist noch mit Polizeihilfe, da kamen dann auch meist die gleichen und es hieß dann nur noch: "Gleiches Zimmer, anderer Patient" War echt heavy, dauernd musste man Anträge auf Unterbringung, Zwangsmedikation und Eilbetreuungen schreiben :-kotz

Lava
24.03.2009, 14:53
Hm, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass die Vorschriften so hart sind. Sie sind zwar im Sinne der Patienten (schließlich könnte man sich ja sonst nervende Patienten einfacher vom Hals schaffen), aber ganz sicher nicht im Sinne eines geregelten Krankenhausablaufs bei uns. Nachts haben wir eine einzige Schwester auf der Station bei über 30 Patienten. In der Regel haben wir mindestens ein bis zwei durchgängige und/oder demente Patienten da, die ständig aus dem Bett steigen wollen. Eigengefährdung ist also definitiv gegeben. Nur leider hält die meistens länger an als 24 Stunden...

ehem-user-02-08-2021-1033
24.03.2009, 19:33
Das stimmt nicht. Ein Betteseitenteil/Bettgitter ist auch eine freiheitsentziehende Maßnahme. Der pflegebedürftige Bewohner ist nicht in der Lage diese Fixierung zu lösen und damit ist es ein Freiheitsentzug.

Ich werde bei Gelegenheit das Krankenhaus anzeigen.
Die haben doch tatsächlich bei einem Patienten mit einem Querschnitt im Bereich der HWS Bettgitter angebracht !

Freiheit ist individuell. Es gibt Patienten die sich alleine nichtmal auf ihren eigenen Beinen halten können.
Ein Bettgitter stellt hier keine relevante Einschränkung der individuellen Freiheit dar. Ketzerisch müsste man dann fordern, dass die Matratze auf dem Boden liegt. Dann könnten die Patienten ja durchs Zimmer oder auf den Gang kriechen ohne sich zu verletzen...

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsberaubung


Tatbestand
Geschützt wird allein das Opfer, das in der Lage ist, über seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen. Somit scheiden Kleinstkinder und ohnmächtige Personen aus. Schlafende Personen hingegen sind mit inbegriffen. Von § 239 wird nämlich nicht nur die tatsächliche, sondern auch die potentielle Fortbewegungsfreiheit geschützt. Mögliche Opfer sind zudem auch Menschen mit kognitiver oder körperlicher Behinderung. Zur Bestimmung, ob das Opfer seiner Freiheit beraubt wurde, ist allein die objektive Lage ausschlaggebend, die (subjektive) Vermutung, eingeschlossen oder in seiner Freiheit beschränkt worden zu sein, reicht nicht aus.

Tathandlung ist gewöhnlicherweise das Einsperren oder Festhalten. Das Merkmal der Dauer ist bereits verwirklicht, wenn die Freiheitsberaubung nur vorübergehend war. Auch das Festbinden, wie es bei einer sogenannten Fixierung in der Medizin oder Krankenpflege praktiziert wird, kann ohne richterliche Anordnung den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen.

Der Tatbestand muss vorsätzlich verwirklicht werden, die fahrlässige Begehung ist nicht strafbar




Wenn man Oma Müller durch Bettgitter hindert an ihren Rollator zu kommen, mag das zutreffen. Aber das macht in der Praxis niemand !

Um es auf den Punkt zu bringen:
Nonsens.
Aber ich freue mich auf Gerichtsurteile, die das Gegenteil beweisen... ;-)

P.S:
Wir müssen uns sicherlich nicht darüber streiten, dass die Fixierung mit Gurten und das Festbinden der Hände unter Umständen eine Straftat darstellt.

Strodti
24.03.2009, 21:52
@Lava: Im normalen Krankenhausaufenthalt leider üblich... so wie das bei euch läuft ist es fast überall. Interessiert halt nur keinen Richter, wenn sich ein Patient in unsachgemäßer Fixierung stranguliert (z.B. wenn nur ein Bauchgurt angelegt wird). In Abteilungen, die viel fixieren müssen (allgemeinpsychiatrische Aufnahmen etc.) gibt es pflegerische Rufbereitschaften oder ähnliches um das abzudecken. Es gibt ein Papier des Amtsrichterverbandes (suche ich mal bei Gelegenheit raus...) das eine 15 minütige dokumentierte Sichtkontrolle als Grundvoraussetzung einer Vollfixierung ansieht. Das kann keine Pflegekraft alleine auf Station leisten.

@EliteRDH: Es geht um nicht einsichtige Patienten oder Betreute. Wenn der Patient mit dem Querschnitt zustimmen kann, ist eh alles in Butter. Es geht um demente oder andere Menschen, die aus dem Bett wollen und könnten, aber daran von dem Gitter behindert werden.
Mir ist absolut klar, dass in Krankenhäuser die Gitter nach belieben an- und abgebaut werden. Ich habe selbst 5 Jahre in mehreren gearbeitet. Wir reden hier von den rechtlichen Grundlagen. Ich werde gerne Urteile und Lehrbuchquellen raus suchen, aber ich bin leider derzeit unterwegs und nicht in meiner Wohnung. Reiche ich gerne nach.