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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld und Wartesemester



Linda.1001
23.03.2009, 13:26
Hallo,

ich habe gerade das Kindergeld neu beantragt und dabei die Auskunft bekommen, dass ab dem 10. Wartesemester angeblich kein Kindergeld mehr gezahlt würde. Stimmt das? War mir so nicht bekannt. Google spuckt auch keine brauchbaren Infos aus.


Die SB meinte, dass derjenige dann zwangsweise eine anderes Studium anfangen solle und wie ich mir das denn vorstellen würde mit dem Medizinstudium! Ich fand das eine ziemliche Unverschämtheit.:-???

Ich hab sie daraufhin nach der Rechtsgrundlage gefragt, natürlich keine Antwort bekommen. :-?


Naseweise Sachbearbeiter, die sich in die persönlichen Angelegenheiten von Antragsstellern einmischen sind wirklich zum :-kotz .

Falls ihr eine Rechtsgrundlage kennt, auf der diese Aussage basiert, wär ich euch dankbar, wenn ihr sie mir nennen könntet.

Grüße, Linda.

Jauheliha
23.03.2009, 14:32
Guck mal hier:

http://www.buzer.de/gesetz/1166/a16513.htm

Absatz 2:



... eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann....




... sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten [...] liegt...


Bei dir trifft ja beides zu, du wartest auf einen Studienplatz UND befindest dich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, zwischen denen jedoch mehr als vier Monate liegen ;-)

Die Dame scheint sich auf Letzteres zu berufen... naja :-nix, aber wie sie auf diese 10 Wartesemester kommt, ist mir schleierhaft. Auf alle Fälle erstmal Widerspruch einlegen :-meinung
Bei den Damen und Herren von der Familienkasse ist es sowieso noch nicht angekommen, dass die Wartezeit im Studiengang Medizin bereits 11 Wartesemester beträgt. Mir hat meine Sachbearbeiterin damals gesagt "Studierense doch einfach was anderes, wie lange wollen Sie denn noch warten?" :-kotz Wäre ihr fast über den Schreibtisch geklettert. Mein Geld habe ich nach einem Widerspruchsverfahren und einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter dann doch noch bekommen.

SuperSonic
23.03.2009, 14:35
Kindergeld wird doch nur bis zum 25. Lebensjahr gezahlt?! Wenn jemand mit 19 Abitur gemacht hat und 5 Jahre auf einen Studienplatz wartet... :-nix

Linda.1001
23.03.2009, 15:30
Mir hat meine Sachbearbeiterin damals gesagt "Studierense doch einfach was anderes, wie lange wollen Sie denn noch warten?" :-kotz Wäre ihr fast über den Schreibtisch geklettert.

Genau dasselbe hat sie mir auch gesagt nur mit dem Zusatz dass sie gefragt hat, warum ich denn nichts anderes studieren wolle. :-??? Meine Antwort war dann, dass das keine Relevanz bezüglich meines Antrages hätte.

25 werd ich erst in 2 Jahren. :-)) d.h. solange hätt ich noch Anspruch, aber so lange wollt ich eigentlich nicht mehr auf einen Studienplatz warten. :-oopss


Danke euch beiden.

schmuggelmaeuschen
23.03.2009, 16:11
ich mein dir steht kindergeld zu, leute die keinen ausbildungsplatz haben bekommen doch auch kindergeld oder nicht???
Mir wurde damals gesagt, das ein ablehnungsbescheid reicht und man theoretisch 5 Jahre lang nichts tun muss, nur den ZVS wisch brauchst du....

thinker
23.03.2009, 16:28
ich mein dir steht kindergeld zu, leute die keinen ausbildungsplatz haben bekommen doch auch kindergeld oder nicht???
Mir wurde damals gesagt, das ein ablehnungsbescheid reicht und man theoretisch 5 Jahre lang nichts tun muss, nur den ZVS wisch brauchst du....

Nee, also ich habe nicht mal zwischen Abi und Studienbeginn durchgängig Kindergeld bekommen (habe 1 Monat später angefangen!)...

Linda.1001
23.03.2009, 19:43
doch, da geb ich Schmuggelmäusschen Recht, man benötigt normaler Weise nur den ZVS Ablehnungsbescheid zum Nachweis, dass man sich beworben hat.

thinker
23.03.2009, 20:01
Dann hat man mich ja beschissen. Schweineee!!