boernsch
25.03.2009, 20:43
Hallo zusammen,
ich habe an der TU München studiert und meine DR. Arbeit an der LMU München gemacht. Laut Promotionsordnung kann man den Erlass von zwei Pflichtsemestern beantragen. Weiss da jemand eine gute Standardbegründung? oder reicht ein Antrag ohne Begründung.
Wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann!
Grüße Boernsch
ich habe an der TU München studiert und meine DR. Arbeit an der LMU München gemacht. Laut Promotionsordnung kann man den Erlass von zwei Pflichtsemestern beantragen. Weiss da jemand eine gute Standardbegründung? oder reicht ein Antrag ohne Begründung.
Wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann!
Grüße Boernsch