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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wurzelbehandlung ohne Handschuhe?



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Ehemaliger User 05022011
11.06.2009, 10:42
die Rö-Kontrolle zahlt die Kasse.

ja, bei Kassenpatienten, aber nicht jeder ist ja ein solcher - also werd ich mal meinen Zahnarzt fragen, ob er mir kostenlos jährlich diese Rö-Kontrolle macht ( oder meinst du eine solche Frage wäre unverschämt bzw. würde ihn sehr verärgern?, wie würdest du darauf reagieren ?)

hennessy
11.06.2009, 12:37
ja, bei Kassenpatienten, aber nicht jeder ist ja ein solcher - also werd ich mal meinen Zahnarzt fragen, ob er mir kostenlos jährlich diese Rö-Kontrolle macht ( oder meinst du eine solche Frage wäre unverschämt bzw. würde ihn sehr verärgern?, wie würdest du darauf reagieren ?)

wenn Du Privatpatient bist, dann wird Deine private Krankenkasse die Kosten übernehmen. Und falls Du die Prämie/Beitragserstattung nicht gefährden möchtest, dann musst Du eben in Gottes Namen die Kosten selbst übernehmen.
Ich wäre jedenfalls sehr verwundert, wenn nicht gar verärgert, falls eine Patientin mit Deiner Frage auf mich zukäme. Ich möchte Dir jetzt nicht zu nahe treten, aber anscheinend gehörst Du auch zu der Gruppe von Patienten/-innen, die zwar alles haben, aber nichts dafür bezahlen wollen. Umsonst ist der Tod, und sogar der kostet das Leben. :-nix

Ehemaliger User 05022011
11.06.2009, 13:16
Danke für die Antwort, genau das wollte ich ja von dir wissen.
In einem kann ich dich aber beruhigen, für alles, was ich haben will, zahle ich gern.
Wenn ich aber - wie in diesem Fall- die von euch empfohlene Rö-Kontrolle machen muss, weil dem Zahnarzt ein Missgeschick (falls man das Abbrechen des Instrumentes als solches ansehen kann, ob das so ist, kann ich nicht einschätzen, deswegen fragte ich Euch ja) bei der Wurzelbehandlung unterlief, dann könnte es doch auch sein, dass ein Zahnarzt sagt "das war mein Fehler, wir kontrollieren das jährlich, die Kosten dafür müssen sie natürlich nicht tragen". :-meinung (ich jedenfalls stelle mir meine spätere ärztliche Tätigkeit durchaus so vor, einen Fehler macht ja jeder mal, nur, wie man damit umgeht, das kann und muss jeder selbst entscheiden)

hennessy
11.06.2009, 14:44
Danke für die Antwort, genau das wollte ich ja von dir wissen.
In einem kann ich dich aber beruhigen, für alles, was ich haben will, zahle ich gern.
Wenn ich aber - wie in diesem Fall- die von euch empfohlene Rö-Kontrolle machen muss, weil dem Zahnarzt ein Missgeschick (falls man das Abbrechen des Instrumentes als solches ansehen kann, ob das so ist, kann ich nicht einschätzen, deswegen fragte ich Euch ja) bei der Wurzelbehandlung unterlief, dann könnte es doch auch sein, dass ein Zahnarzt sagt "das war mein Fehler, wir kontrollieren das jährlich, die Kosten dafür müssen sie natürlich nicht tragen". :-meinung (ich jedenfalls stelle mir meine spätere ärztliche Tätigkeit durchaus so vor, einen Fehler macht ja jeder mal, nur, wie man damit umgeht, das kann und muss jeder selbst entscheiden)

selbstverständlich kann ich nur für mich sprechen:
wenn ich eine Röntgen-Kontrolle fahre, dann führe ich dies so durch, dass ich mit möglichst wenig Strahlung möglichst viel sehen kann. Dies erreiche ich mittels Orthopantomographie. Hier bringe ich mehrere Fragestellungen unter einen Hut. Ist sowohl im Interesse des Patienten, als auch in meinem.
Und keine Angst, das Fehlermanagement ist mir durchaus kein Fremdwort.

Ehemaliger User 05022011
11.06.2009, 16:54
selbstverständlich kann ich nur für mich sprechen:
wenn ich eine Röntgen-Kontrolle fahre, dann führe ich dies so durch, dass ich mit möglichst wenig Strahlung möglichst viel sehen kann. Dies erreiche ich mittels Orthopantomographie. Hier bringe ich mehrere Fragestellungen unter einen Hut. Ist sowohl im Interesse des Patienten, als auch in meinem.
Und keine Angst, das Fehlermanagement ist mir durchaus kein Fremdwort.


Na in dem Fall, ist es dann völlig klar, dass das der Patient zu bezahlen hat, wenn es nicht mehr nur um die Kontrolle des Wurzelkanals, in dem die durch das Missgeschick des Zahnarztes steckende Feile sitzt, geht. Das sehe ich dann genauso wie du.

holtman
11.06.2009, 18:02
in dem die durch das Missgeschick des Zahnarztes
eine frakturierte feile hat nicht zwingend etwas mit dem miss-geschick des zahnarztes zu tun. auch wurzelanatomie und materialermüdung spielen eine entscheidende rolle - und da steckt man leider nicht drin. eine fraktur ist daher eben kein behandlungsfehler, sondern ein normales risiko dieser art der behandlung. mir würde deshalb auch kein grund einfallen, warum ich zur dokumentation des heilungsverlaufes röntgenbilder für umsonst erstellen sollte :-nix

Ehemaliger User 05022011
12.06.2009, 11:56
@holtmann - vielen Dank, geanu das wollte ich wissen, ob es als ein "Fehler" des Arztes angesehen werden kann

hennessy
12.06.2009, 14:07
@holtmann - vielen Dank, geanu das wollte ich wissen, ob es als ein "Fehler" des Arztes angesehen werden kann

das kommt eben darauf an. Es gibt schon einige Möglichkeiten, die der Zahnarzt falsch machen kann:
zu oft sterilisierte Stahlfeilen benutzen => Materialermüdung, -Fraktur
zu wenig Spülung bzw. falsches Spülmittel => keine Gleitwirkung im Kanal => Fraktur
zu viel Drehung während der Aufbereitung => Fraktur
bei maschineller Aufbereitung mit zu hoher Drehzahl arbeiten => Fraktur
NiTi-Instrumente zu oft verwenden => Fraktur

um nur die wichtigsten Fehlerquellen zu nennen.
Doch auch bei lege artis durchgeführter Endo bricht mal das eine oder andere Instrument, was dann natürlich nicht als Behandlungsfehler gelten darf.

Wichtig wie immer: Die Dokumentation. Wobei wir beim nächsten Problem sind: Es ist irre schwer, eine vollständige Dokumentation mit allen Feinheiten durchzuführen und "nebenbei" noch erfolgreich sowohl in behandlerischer Sicht, als auch in wirtschaftlicher Sicht zu arbeiten. Wir müssen uns also fast immer auf einen mehr oder weniger faulen Kompromiss einigen.