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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Promotionsurkunde ungültig?



pegla
05.04.2009, 20:19
Hi Leute,
ist denn eine Promotionsurkunde gültig, auch wenn sie nicht vom Universitätspräsidenten unterschrieben ist, wie in der Promotionsordnung festgehalten, sondern i.V. vom Vize-Universitätspräsidenten?
Ich mein, sieht ja auch nicht gerade gut aus, dieses i.V. Mustermann...
Danke für eure Antwort

Die Niere
06.04.2009, 08:12
Nenne mir nur einen Grund, warum der Stellvertreter keine rechtsgültige Unterschrift leisten darf.

Selbstverständlich ist deine Promotion damit gültig.

gruesse, die niere

roger rekless
06.04.2009, 20:01
Nenne mir nur einen Grund, warum der Stellvertreter keine rechtsgültige Unterschrift leisten darf.

Selbstverständlich ist deine Promotion damit gültig.

gruesse, die niere

Jo, aber bei Bewerbungen könnte das ein K.O.-Kriterium sein!

Die Niere
06.04.2009, 21:46
Jo, aber bei Bewerbungen könnte das ein K.O.-Kriterium sein!
Bitte sag, dass DAS nicht dein Ernst ist...

gruesse, die niere, die einigen gern mal erzählen würde, WIE Bewerbungen wirklich gelesen werden...

Hoppla-Daisy
06.04.2009, 21:49
i. V. heißt nicht "in Vertretung", sondern "in Vollmacht" *nur mal so nebenbei bemerkt*

Insofern hat eine solche i. V.-Unterschrift die gleiche "Kraft" wie die dessen, der bevollmächtigt hat.

Bisamratte
06.04.2009, 22:21
Promotionsurkunde ungültig?

Ja. Gehen Sie zurück auf „Los“. :-))

roger rekless
07.04.2009, 09:51
Bitte sag, dass DAS nicht dein Ernst ist...

gruesse, die niere, die einigen gern mal erzählen würde, WIE Bewerbungen wirklich gelesen werden...

Keine Angst, das war ein Scherz. Ich wollte damit nur persiflieren wie manche Leute sich an unwichtigen Kleinigkeigen aufhängen ;)
Aber danke für's zutrauen von soviel Doofheit ! :-top

Nasus
07.04.2009, 10:03
Hi Leute,
ist denn eine Promotionsurkunde gültig, auch wenn sie nicht vom Universitätspräsidenten unterschrieben ist, wie in der Promotionsordnung festgehalten, sondern i.V. vom Vize-Universitätspräsidenten?
Ich mein, sieht ja auch nicht gerade gut aus, dieses i.V. Mustermann...
Danke für eure Antwort

Ich würde mich glücklich schätzen. Ich kenne jemanden, bei dem hat es ewig gebraucht, bis der Rektor das Ding endlich mal unterschrieben hatte. Und eigentlich wollte er sich ganz gern mit Promotionsurkunde bewerben. Manchmal ist es gar nicht schlecht, wenn es auch ein Stellvertreter unterschreibt, der die Vollmacht hat.

Die Niere
07.04.2009, 10:39
i. V. heißt nicht "in Vertretung", sondern "in Vollmacht" *nur mal so nebenbei bemerkt*

Insofern hat eine solche i. V.-Unterschrift die gleiche "Kraft" wie die dessen, der bevollmächtigt hat.
Du Elende...jetzt sag ich meinen vielleicht bei euch geplanten Urlaub halt wieder ab...