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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patientenaufklärung



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xFreakx
05.04.2009, 22:05
Hallo,

würde mich mal interessieren, wie Ihr so Eure Patienten über Eingriffe aufklärt.
Benutzt Ihr die Standardbögen? Und wenn ja, schreibt Ihr nochmal alle Risiken in die Freitextfelder? Oder unterstreicht Ihr nur die Risiken, oder besprecht ihr diese nur mit den Patienten und schreibt gar nichts extra auf? u.s.w

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Muss überhaupt etwas zusätzlich aufgeschrieben werden ? ....

Gruß
xfreakx

hennessy
06.04.2009, 06:27
Hallo,

würde mich mal interessieren, wie Ihr so Eure Patienten über Eingriffe aufklärt.
Benutzt Ihr die Standardbögen? Und wenn ja, schreibt Ihr nochmal alle Risiken in die Freitextfelder? Oder unterstreicht Ihr nur die Risiken, oder besprecht ihr diese nur mit den Patienten und schreibt gar nichts extra auf? u.s.w

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Muss überhaupt etwas zusätzlich aufgeschrieben werden ? ....

Gruß
xfreakx

rein rechtlich sieht es so aus, dass der Aufklärungsbogen zwar als Anhalt dient, das persönliche Gespräch jedoch nicht ersetzen kann und darf. Also sollte man zusätzlich noch in der Kartei dokumentieren, wer aufgeklärt hat und ein paar Stichpunkte, worüber. Evtl. auch Zeugen benennen. Individualisieren heißt die Devise, will heissen, ein paar persönliche Bemerkungen im freien Feld des Aufklärungsbogens machen sich im Fall der Fälle immer gut. Die Aufklärung muss auch so terminiert werden, dass der Patient ausreichend Zeit zur Verfügung hat, nochmal darüber nachzudenken und sich dann ohne äusseren Druck oder Einfluss zu entscheiden. Also am besten mindestens einen Tag vor dem Eingriff aufklären.
So weit zur Theorie. Wie das ganze praktisch umgesetzt wird, muss jeder selbst entscheiden.

Die Niere
06.04.2009, 08:00
Die Rechtssprechung bzgl. Aufklärung ist sehr sehr kompliziert und unterschiedlich. Habe einmal einen halben Tag eine Vortragsreihe nur über dieses Thema gehört und dabei widersprechen sich die Gerichte zum Teil sehr heftig.

Das was henn gesagt gilt aber in jedem Fall. Terminierung ist unablässlich (einige Gerichte halten eine Aufklärung 24h vor der OPS im übrigen für eine unzureichende Zeit sich entscheiden zu können, da man ja unter Druck gesetzt wird, in dem der OPS-Termin bereits fest eingeplant ist und man doch den Patienten nicht einfach so wieder steichen möchte) am besten mit der Handschrift des Patienten selbst (was aber häufig praktisch scheitert, wenn man >60 jährige Patienten hat).

Das Unterstreichen der auf dem vorbereiteten Blatt hinterlegten Komplikationen ist das Mindeste, was man machen sollte (eine reine Unterschrift auf vorbereiteten Formular wird von den meisten Gerichten nicht anerkannt), aber selbst dort gibt es noch Rechtsfälle, in denen explizit ein erneutes Aufschreiben verlangt wird.

Wir haben hier in der Insel nur reine Aufklärungsformulare ohne Vorfertigung für verschiedene Operationen und sind so gezwungen jede einzelne nochmal explizit aufzuschrieben. Wir versuchen die Patienten meist bereits in der Sprechstunde unterschreiben zu lassen, damit die Regel >24h eingehalten wird. Die Hälfte aller Patienten werden aber trotzdem erst am Tag vor der OPS aufgeklärt (auf der Herz-Gefäss lag dieser Anteil bei 95%).

Ach ja...noch eine ganz wichtige Sache: Das Aufklären über schwere Komplikationen nimmt dem Patienten das Recht geringfügigere Komplikationen einzuklagen, denn wenn Herr Meier darüber aufgeklärt wurde, dass er sterben kann und einverstanden war, hätte er die OPS auch nicht abgelehnt, wenn man ihm erzählt hätte, dass es auch ein Risiko für eine Lypmhfistel geben würde.

gruesse, die niere

WackenDoc
06.04.2009, 12:27
In meiner Krankenhauszeit hab ich die wichtigsten Risiken immer noch mal stichpunktartig in das Feld reingeschrieben. Und natürlich wenn besondere Risiken wegen Besonderheiten beim Patienten zu erwarten waren (z.b. wegen Vor-OP oder Allergien)

Zur Zeit hab ich an aufklärungspflichtigen Sachen besonders die Impfungen. Da gibts aber nur den Bogen und wenn FRagen sind können die Patienten noch mal nachfragen. Mich sehen die Patienten nur auf Wunsch. Sonst läuft das alles über die Arzthelferinnen.
Na gut ich hab auch ein spezielles Klientel und haben meist schon reichtlich Impfungen hinter sich.

Antracis
06.04.2009, 12:38
Wer haftet denn im Zweifelsfall überhaupt alles ? Mir gehts jetzt da speziell um den aufklärenden Arzt.

Ich hab ja im PJ ein paar mal den Klassiker erlebt, dass am Vortag die Aufklärung vergessen wurde und dann der Patient tatsächlich auf dem Weg zum OP, schon prämediziert, auf der Trage noch unterzeichnet hat - nach Turboaufklärung durch den gerade anwesenden Stationsarzt.

Das in diesem Fall die Einwilligung vor Gericht weniger als einen Blumentopf wert ist, ist mir klar. Ich frage mich nur, wer letztlich alles haftbar gemacht werden kann. Der Operateur sicherlich, aber wie ist es mit dem Arzt, der die Turboaufklärung unternimmt, aber weder an der OP beteiligt ist, noch die rechtzeitige Aufklärung versäumt hat ? Vermutlich ist der dann auch dran, weil er wissentlich eine ungenügende Aufklärung durchführt und den Patienten damit quasi zur Einwilligung nötigt ?

Gruß
Anti

WackenDoc
06.04.2009, 12:55
So lange der "Turboaufklärer" nicht Datum und Uhrzeit fälscht ist die Frage ob er überhaupt haftet.
Der Operateur sicher, weil er hat ja der Körperverletzung begangen.

Die Frage wäre dann noch nach den standesrechtlichen und straf-/zivilrechtlichen Konsequenzen.
Und es hängt sicher von der Dringlichkeit und Schwere der OP ab.

Lava
06.04.2009, 14:29
Ach ja...noch eine ganz wichtige Sache: Das Aufklären über schwere Komplikationen nimmt dem Patienten das Recht geringfügigere Komplikationen einzuklagen, denn wenn Herr Meier darüber aufgeklärt wurde, dass er sterben kann und einverstanden war, hätte er die OPS auch nicht abgelehnt, wenn man ihm erzählt hätte, dass es auch ein Risiko für eine Lypmhfistel geben würde.



Cool! Ich kläre eigentlich immer bis zum Tod auf :-))

Und die allgemeinen Risiken schreibe ich auch immer noch handschriftlich hin plus ein paar spezielle Risiken, wenn mir denn welche einfallen. Leider kennt man sich ja als Anfänger noch nicht so aus mit den ganzen OPs, für die man aufklären soll. Kommt nicht selten vor, dass erstmal ICH aufgeklärt werden muss, bevor ich dann anschließend zum Patienten gehe. :-(

Shakespeareslady
06.04.2009, 17:52
Ha, mein Thema.
Da ich mich in diesem Forum bereits ausführlichst über das bei mir vorgefallene Geschehen ausgek+++ habe, mal die Kurzfassung zum Thema "Aufklärung"..
Bei mir wurde eine eigentlich absolut nicht notwendige Coloskopie (im Nachhinein sieht man einiges klarer) ohne Aufklärung durchgeführt (okay, ich habe 5 min. vorher unterschrieben, insofern meine Sache und auch in Ordnung, da ich das Procedere ja kenne), während der Untersuchung aus Spaß (ach stimmt ja, es war ja einfach nur eine abrechnungsrelevante - da Privatpatientin- Entscheidung) dann auch noch eine nicht indizierte Gastroskopie.
Nach der Beschwerde bei der Klinikleitung wurde dann eine angebliche Gastroskopie-Aufklärung gefälscht, Durchschläge im Archiv wurden vernichtet und das ganze abgestritten. Aussage der Klinikleitung, der Ärztekammer, der Krankenkasse und eines befreundeten Richters: Da bei mir kein körperlicher Schaden entstanden ist und der behandelnde Chefarzt ein extrem hohes Tier ist, hätte ich vor Gericht sowieso keine Chance.
Auch wenn die ganze Geschichte schon Monate her ist, fehlen mir immer noch die Worte.
Habe mich zwar auch sehr in das Thema reingelesen, bin aber - wenn ich meinen Fall betrachte - schon wieder verwundert, wie viel man angeblich aufklären muss und wie leicht man trotzdem durchkommt, wenn noch nichtmal die Einwilligung vorlag. Im Übrigen ging es mir nicht um Schadensersatz, sondern darum, dass nicht erst ein Patient dort auf dem Tisch liegen geblieben ist und dessen Untersuchung eigentlich nicht notwendig war...

John Silver
07.04.2009, 21:58
Eine gefälschte Aufklärung kann dem Arzt sehr schnell zum Verhängnis werden, denn eine Fälschung kann als solche erkannt werden - und das ist ein erneuter, unabhängiger Straftatbestand, bei dem im Falle der Verurteilung sehr heftige Strafen blühen. Und vernichtete Durchschläge im Archiv sowieso. Denn die Beweispflicht für einen möglichen Fehler liegt nur solange beim Patienten, wie der Arzt eine vollständige Dokumentation der Ereignisse vorweisen kann. Wenn die Dokumentation fehlt oder unvollständig ist (und das Krankenhaus ist verpflichtet, die Dokumente mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren), erfolgt praktisch automatisch eine Beweislastumkehr, und es obliegt dem Arzt, zu beweisen, daß kein Fehler gemacht wurde; kann er das nicht, ist er praktisch automatisch schuldig. Die Tatsache, daß kein körperlicher Schaden zugefügt wurde, ist dabei unerheblich, da man einen Fehler nicht durch einen günstigen Ausgang des Falls rechtfertigen kann.

Im Übrigen werden die allermeisten Prozesse wegen formaler Fehler, insbesondere bei der Aufklärung, geführt.

Was das Aufklären über OPs betrifft, die man selbst noch nicht ausreichend kennt, so bewegt man sich als aufklärender Arzt auf dünnem Eis. Derjenige, der aufklärt, muß mit dem Eingriff vertraut sein, und im Zweifelsfall wird man vor Gericht nachweisen müssen, daß man zum Zeitpunkt der Aufklärung mit dem Eingriff vertraut war.

icespeedskatingfan
08.04.2009, 07:53
Auch schon eine Turboaufklärung und Unterschrift 5 min vor Eingriff kann rechtlich sehr problematisch werden. Wenn man seinen Laden im Griff hat, bekommen die Patienten einige Tage vorher einen Aufklärungstermin ( ist ja auch für den Untersucher ganz nett zu wissen, auf welches mögliche Risiko er sich gerade einlässt) so das die 24 h Bedenkzeit vor einem Elektiveingriff (wie Gastro, Colo, etc.) dokumentiert eingehalten werden.
Bedauerlich finde ich den Umgang in shakespearsladys post mit "Beschwerdemanagement" seitens der Klinik - aber auch symptomatisch, da viele Zuständigkeiten in Krankenhäusern einfach nicht benannt werden und sich niemand z.B. für Organisationsabläufe zuständig fühlt.
Meine Meinung: bei solchen ambulanten Geschichten "seinen" Hausarzt mit involvieren, der möchte seine Patienten schließlich was länger betreuen und kann organisatorisch mehr im Sinne seiner Patienten regeln.

DeKl
08.04.2009, 08:29
hoppalla, wollte hier nix hinschreiben, nur ein zitat entnehmen, entschuldigung! :-)

Shakespeareslady
08.04.2009, 16:15
Es glaubt mir ja einfach auch alles keiner..
Leider hatte er nach meiner eingegangenen Beschwerde die Akte als Erster in der Hand. Gescannt war sie noch nicht, insofern auch keine Kopie vorhanden. Bei uns in der Klinik gibts so 3-oder 4fach-Durchschlagbögen, der aus der Akte war mit dem handschriftlichen Vermerk "Patient wünscht ausdrücklich auch eine Gastroskopie" "bearbeitet", das wiederum hat auf das dahinter geheftete EKG durchgedrückt, was zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht angefertigt war..also Beweise ohne Ende, theoretisch..
Die anderen Durchschläge aus dem Endoskopiebüro UND aus dem Archiv sind seitdem verschwunden, da dürfte das ja nicht drauf stehen. Im Übrigen frage ich mich, warum ich mir das hätte wünschen sollen, denn dann hätte ich ja auch unterschrieben. Und mit Propofol intus dürfte ich ja sowieso nicht zurechnungsfähig sein.
ABER wie gesagt, alle wissen es und es interessiert keinen.

Fino
21.04.2009, 22:06
Wir haben hier auf der Insel fuer diverse Eingriffe eine Liste mit den Komplikationen, die wir handschriftlich in den Aufklaerungsbogen schreiben. Bei den Onkologen z.B. musste bei KM-Punktionen "pain, bleeding and infection" angegeben werden, oft gab es auch Listen, aus denen hervorging, ob eine bestimmte Komplikation wahrscheinlich, haeufig oder eher selten auftreten konnte. Als Faustregel gilt hier:
man darf nur ueber Prozeduren aufklaeren, die man auch selber durchfuehren kann. Ich kann also ueber Lumbalpunktionen aufklaeren, aber nicht ueber z.B. Appendektomie oder KM-Punktion. Bei den Chirurgen ist es daher so, dass ueber so einiges nur vom Altassi oder gar Consultant aufgeklaert werden darf und auch wird.

alex1
26.04.2009, 17:44
Ach ja...noch eine ganz wichtige Sache: Das Aufklären über schwere Komplikationen nimmt dem Patienten das Recht geringfügigere Komplikationen einzuklagen, denn wenn Herr Meier darüber aufgeklärt wurde, dass er sterben kann und einverstanden war, hätte er die OPS auch nicht abgelehnt, wenn man ihm erzählt hätte, dass es auch ein Risiko für eine Lypmhfistel geben würde.


Das stimmt nicht.
Ich kenne einen Fall aus der Strahlentherapie wo der Patient über Pneumonitis, Ösophagusstenose, Rückenmarksshäden mit Läühmungen und Rippenfrakturen bei thorakaler Bestrahlung aufgeklärt wurde.
Dummerweise hat der Aufklärende vergessen, die Gefahr einer Hyperpigmentierung der Haut zu erwähnen.
Als der Patient ein halbes Jahr später geheilt war, aber wegen der lästigen Bräunung an seinem Rücken geklagt hat, hat er Recht bekommen.
Der Aufklärende durfte dann erstmal zahlen.
Der Patient hat gemeint, dass die Bräunung ihm Probleme in seinem sozialen Umfeld bereitet hat (es war wohl Sommer) und er konnte sich nackt nicht zeigen.

Das Aufklären über eine gravierendere Nebenwirkung reicht nicht aus.
Man muss über alle Nebenwirkungen aufklären, die in Prinzip in Frage kommen.

Antracis
08.11.2009, 21:18
Aus aktuellem Anlass mal eine Frage:

Ich habe neulich einen Patienten zur ÖGD angemeldet und bekam zu meinem Erstaunen von der zuständigen Fachabteilung die Rückmeldung, dass man diesen Eingriff als so banal einstufe, dass keine Aufklärung notwendig sei und deshalb auch keine vorgenommen werde. Nach dem Motto: Hauptsache, sie schieben ne Viggo rein, bevor er runter kommt. :-nix

Wie sieht das denn eigentlich rechtlich für mich aus ?

Ich melde ja die Untersuchung an und begründe damit auch schon die Indikation. Aber das bleibt ja vermutlich rechtlich nochmal am durchführenden Arzt hängen ?

Und wie ist es, wenn ich den Patienten dann selbst aufkläre. Praktisch jetzt nicht mit Bogen, sondern nur informativ, weils mich einfach ankotzt, wenn mein Patient nicht aufgeklärt wird über Risiken und Prozedere ?

Ich hab so das dumme Gefühl, mich damit ggf. reinzureiten so nach dem Motto: Dr. Anti hat ja sowas wie eine Aufklärung gemacht...war zwar nicht toll, aber damit wars gegessen, deshalb ist zumindest Mitschuld da.

Blöde Geschichte...und natürlich nur durch absolute Überarbeitung der entsprechenden Kollegen zu erklären, die einfach keine Zeit haben, zur Aufklärung zu kommen und in dem Kleinkrieg habe ich wiederum ein OÄliches Verbot, fachfremmd eine rechtswirksame Aufklärung durchhzuführen. :-nix

:-winky
Anti

Die Niere
09.11.2009, 08:52
Auch eine Gastro benötigt eine Aufklärung und in der Regel auch mit Unterschrift. Wie man ja landläufig weiss, werden Prozesse meist nur noch wegen nicht ausreichender oder fehlender Aufklärung geführt, respektive gewonnen. Aber wer schlussendlich haftet ist ein etwas schwierigeres Thema - der, der die Untersuchung durchführt oder der behandelnde Arzt. Ist ein recht stiefmütterliches Thema auch bei uns im Spital...zumindest gemäss Klinikleitung haben die behandelnden Ärzte die Pflicht zur schriftlichen Aufklärung auch wenn das leider nicht wirklich so strikt durchgehalten wird.

gruesse, die niere

Muriel
09.11.2009, 08:57
Wenn bei uns ein fachfremder Eingriff konsiliarisch durchgeführt werden soll, obliegt die Aufklärung der durchführenden Abteilung, nicht der primär behandelnden. Das ist mMn auch sinnvoll, da ich als Augenarzt keine Ahnung habe, über was ich bei nem TEE aufklären muss, andersherum der Internist keine Ahnung von ppVs hat.

Lava
09.11.2009, 16:49
Wenn bei uns ein fachfremder Eingriff konsiliarisch durchgeführt werden soll, obliegt die Aufklärung der durchführenden Abteilung, nicht der primär behandelnden. Das ist mMn auch sinnvoll, da ich als Augenarzt keine Ahnung habe, über was ich bei nem TEE aufklären muss, andersherum der Internist keine Ahnung von ppVs hat.

Meine Rede! Aber erklär das mal unseren Internisten... die versuchen auch manchmal, uns die Aufklärung für Endoskopien aufzudrücken. :-(

WackenDoc
09.11.2009, 17:22
Ich kenn das auch so, dass die durchführende Abteilung aufklärt. Hat mich damals zwar auch genervt, dass unsere Station konsiliarisch die Gastro-Aufklärungen für die Derma machen musst, aber besser ist das.
Ich kenn das auch so, dass für die Gastro aufgeklärt werden muss. Wie ausführlich dass dann gemacht wird, ist dann ne andere FRage.
Wir klären sogar Patienten vor den Belastungs-EKGs auf -wohlgemerkt da geht´s um Leistungsfähigkeit von sporttreibenden, weitgehende (herz)gesunden jungen Menschen. Allerdings benutzen wir dafür nen Standardbogen- genauso wie bei dne Impfungen. Ärztliche Erklärungen gibt´s nur wenn der Patient dies wünscht.

Aber bei Gasto sollte man schon aufklären was passieren kann und wie der Ablauf ist. (DEswegen mach ich das auch nicht für das Krankenhaus, wo wir unsere Patienten für hinschicken. Da geht´s aber auch für die Sedierungs- Aufklärung.)

John Silver
09.11.2009, 17:37
Ich habe neulich einen Patienten zur ÖGD angemeldet und bekam zu meinem Erstaunen von der zuständigen Fachabteilung die Rückmeldung, dass man diesen Eingriff als so banal einstufe, dass keine Aufklärung notwendig sei und deshalb auch keine vorgenommen werde. Nach dem Motto: Hauptsache, sie schieben ne Viggo rein, bevor er runter kommt. :-nix

Das kann man sicher machen, rechtlich ist man aber damit völlig ungedeckt.


Wie sieht das denn eigentlich rechtlich für mich aus ?

Für Dich sieht es nicht sonderlich schlimm aus, denn Du bist nicht der durchführende Arzt. Aber ganz sicher solltest Du Dich auch nicht fühlen.


Ich melde ja die Untersuchung an und begründe damit auch schon die Indikation. Aber das bleibt ja vermutlich rechtlich nochmal am durchführenden Arzt hängen ?

Zumindest größtenteils. Wenn aber eine Klage im Raum steht, wird die gesamte Klinik verklagt, nicht nur der durchführende Arzt, und somit kannst Du auch reingeraten.


Und wie ist es, wenn ich den Patienten dann selbst aufkläre. Praktisch jetzt nicht mit Bogen, sondern nur informativ, weils mich einfach ankotzt, wenn mein Patient nicht aufgeklärt wird über Risiken und Prozedere ?

Eine mündliche Aufklärung, zumal weniger als 24 Stunden vor dem Eingriff, ist unwirksam. Wenn's hart auf hart kommt, gilt die nichts.


Ich hab so das dumme Gefühl, mich damit ggf. reinzureiten so nach dem Motto: Dr. Anti hat ja sowas wie eine Aufklärung gemacht...war zwar nicht toll, aber damit wars gegessen, deshalb ist zumindest Mitschuld da.

Das ist nicht von der Hand zu weisen.


Blöde Geschichte...und natürlich nur durch absolute Überarbeitung der entsprechenden Kollegen zu erklären, die einfach keine Zeit haben, zur Aufklärung zu kommen und in dem Kleinkrieg habe ich wiederum ein OÄliches Verbot, fachfremmd eine rechtswirksame Aufklärung durchhzuführen. :-nix

Dieses Verbot würde ich an Deiner Stelle nochmals zur Sprache bringen. Sicherlich ist eine fachfremde Aufklärung nicht ganz sauber, allerdings wird vom aufklärenden Arzt lediglich gefordert, den Eingriff zu kennen und in der Lage zu sein, den Patienten über den Ablauf, Nutzen und mögliche Komplikationen aufzuklären. Auch wenn Du Derma oder Patho machst, bist Du nicht automatisch disqualifiziert, wenn es um eine ÖGD-Aufklärung geht.