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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ-Vergütung und Bafög



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Areyan
11.04.2009, 20:02
Hallo!

Ich habe eine PJ-Stelle an einem Haus angetreten, das monatlich 400€ bezahlt. Ich bekomme jedoch auch Bafög. Werden mir dann die 400€ von meinem Bafög abgezogen? Habe gelesen, dass dies der Fall ist bei Pflicht-Praktika (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/keine_freibetraege_praktikum.php), und das PJ ist ja ein solches...Habe das bis jetzt noch nicht dem Amt gemeldet, weil ich gar nicht daran dachte dass die Vergütung fürs PJ nicht wie ein normaler Job gewertet wird....war schon jemand vor mir in der Situation und kann mir weiterhelfen?

Grüsse

Feuerblick
11.04.2009, 20:29
Hmm, als ich noch Bafög bekommen habe, war es so, dass man monatlich einen gewissen Betrag selbst erarbeiten durfte. Alles, was darüber hinausging, wurde mit dem Bafög-Betrag verrechnet. Ob das aber heute noch so ist... :-nix

Skalpella
11.04.2009, 22:09
Die Regelung kenne ich auch so. Sie wurde leider auch auf Nachfrage bestätigt. Bafög-Empfänger profitieren somit unglücklicher Weise kaum von bezahlten PJ-Stellen. Ich werde es so machen, dass ich gar kein Bafög mehr beantrage. Ist eh nur Ärger und Lauferei :-nix

thinker
11.04.2009, 22:30
Wieso das denn ?! Ich darf doch auch ohne Anrechnung einen Minijob haben mittlerweile...?!

SuperSonic
12.04.2009, 09:34
Ja, aber für vergütete Pflichtpraktika gelten andere Regeln, siehe Link im ersten Beitrag. Die Frage ist nun, ob das PJ tatsächlich so anzusehen und die PJ-Vergütung damit "Bafög-schädlich" ist.

Areyan
12.04.2009, 11:42
Ja, aber für vergütete Pflichtpraktika gelten andere Regeln, siehe Link im ersten Beitrag. Die Frage ist nun, ob das PJ tatsächlich so anzusehen und die PJ-Vergütung damit "Bafög-schädlich" ist.

Ja, das ist in der Tat die entscheidende Frage! Hat sich denn schon irgendwer diesbezüglich mit seinem Bafög-Amt auseinandergesetzt? Wäre sehr dankbar für Infos!

Die nächste Frage ist, ob die Ämter von der Vergütung wenistens die Werbungskostenpauschale von 920€ sowie die Sozkostenpauschale (21,5%) abziehen?

ClooneyGeorge
19.04.2009, 17:39
Hm, das Problem höre ich zum ersten Mal.

Frag mal am besten bei Deiner PJ-Stelle nach unter welcher Kategorie das PJ denn vergütet wird. Wenn ich mich recht erinnere lief es nämlich in einer meiner Kliniken unter Mini-Job...kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen dass es vom Bafög abgezogen wird.

Ich würde diesbezüglich aber auch wesentlich diskreter recherchieren und kein großes Tam-Tam machen.

kangoo
19.04.2009, 23:02
Bei den meisten PJ-Kliniken ist es ja offiziell eine "Aufwandsentschädigung" für Fahrtkosten, Verpflegung an der Klinik bzw. Unterkunftskosten wenn es sich nicht um die eigene Uniklinik am Wohnort handelt.
In dem Sinne ist sowas dann keine Vergütung und hat die Bafög-Behörde nicht zu interessieren.

FirebirdUSA
26.05.2009, 10:38
Wie kangoo schon sagte:
Es handelt sich in der Mehrzahl der Fälle um eine Aufwandsentschädigung und nicht um eine Vergütung.

In anderen Fällen handelt es sich um MiniJobs die aber offiziell bezahlt werden für die Dienste die man mitmacht und nicht für das eigentliche PJ. Die meisten Häuser haben sich hier relativ interessante Konstrukte aufgebaut, wahrscheinlich aus Gründen der Abrechnung.

Also, als allererstes klären als was die Vergütung verbucht wird und wie sie begründet wird (Minijob --> was genau ist die Tätigkeit die bezahlt wird?, Aufwandsentschädigung, ...) und dann versuchen das mit dem Bafög-Amt zu klären und sich schon argumentativ zu recht legen warum es sich nicht um eine Ausbildungsvergütung handelt.

Zu verheimlichen ist eher schädlich, falls sie es herausbekommen (Betrug, BaföG-Rückzahlung + Strafe, etc.)

Gersig
29.05.2009, 19:18
Bei den meisten PJ-Kliniken ist es ja offiziell eine "Aufwandsentschädigung" für Fahrtkosten, Verpflegung an der Klinik bzw. Unterkunftskosten wenn es sich nicht um die eigene Uniklinik am Wohnort handelt.
In dem Sinne ist sowas dann keine Vergütung und hat die Bafög-Behörde nicht zu interessieren.Sehe ich auch so :-meinung

Feuerblick
29.05.2009, 19:30
Darf aber dann eine bestimmte Grenze (Euro/Jahr) nicht überschreiten, da sollte man rechtzeitig nachrechnen!

Dongeilo
07.07.2009, 21:19
Habe heute mit meinem Sachbearbeiter gesprochen, die PJ-Vergütung wird voll auf den Bafögsatz angerechnet, leider.:-kotz Ist wohl ein Unterschied, ob man das Geld im Rahmen seines Studienfachs verdient, oder es aus Aushilfsjobs bekommt. Tja da lohnt sich dann die PJ-Vergütung auch nicht mehr so.
Echt nervig...

FirebirdUSA
23.07.2009, 18:08
@Dongeilo: Mit welcher Begründung hat den dein Sachbearbeiter die PJ-Vergütung da voll eingerechnet? Er muss sich dabei ja auf irgendwelche Rechtsvorschriften berufen und ob die so auch stimmen ist dann die zweite Frage.

Ich würde das prüfen, und dann evtl. Widerspruch einlegen.

Gersig
23.07.2009, 19:57
Das wäre doch ein klassischer Fall für die Rechtsberatung durch den AStA :-meinung

Dongeilo
24.07.2009, 17:26
Er meinte, dass das PJ ein studienbegleitendes, vergütetes Praktikum wäre, welches voll auf den Förderungssatz angrechnet werden müsste. Das wäre bei den Ingenieuren das selbe, wenn diese ihr Praxissemester in einem Betrieb machten. Find das auch nervig, aber ich hab auch noch nirgendwo was eindeutiges gelesen. Immerhin gibt es die Vergütung des PJ ja schon n paar Monate, und es werden ja schon Andere die Sache mit ihrem Amt besprochen haben.
Wäre für eventuelle Berichte sehr dankbar.

Dongeilo
24.07.2009, 20:07
Hi hab grad folgenden Post in nem Bafög-Forum hinterlassen:

Guten Tag,
ich studiere Medizin in Regelstudienzeit, und stehe kurz vorm Praktischen Jahr, also dem letzten Studienjahr. Nun wird neuerdings diese Zeit im Praktikum von den Lehrkrankenhäusern mit 400 Euro monatlich als Aufwandentschädiugung vergütet. Mich würde nun interessieren, wie sich diese Aufwandsentschädigung auf meinen Förderungsbetrag auswirkt, schliesslich ist es ja meines Wissens nach gestattet bis zu 400 Euro im Monat dazu zu verdienen.
Vielen Dank


Und hab darauf folgende Antwort bekommen:

Hi,

Leider handelt es sich hier um Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis. Das wird ohne Freibetrag (aber abzüglich Werbungskosten- und Sozialpauschale) auf deine Förderung angerechnet (§ 23 III BAföG).

Gruß
Tommy

Scheint also leider zu stimmen, dass die Vergütung angerechnet wird... :-wand

ehem-user-02-08-2021-1033
09.08.2009, 09:33
Hast du das System der staatlichen Förderung wohl noch nicht begriffen?
Studieren ist teuer, vorallem für den Staat.
Sämtliches Geld, dass du "zuviel" hast sollst du bitte selber in dein Studium investieren. Schließlich bist du Student und Studenten leben nach staatlicher Sicht der Dinge sowieso von Luft und Liebe.

Falls du deine derzeitige Einkommenssituation ohne Kreditaufnahme verbessern möchtest, empfehle ich dir:
Breche das Studium ab und beantrage Hartz IV.
Das hast du dann sogar Anspruch auf ein Auto, wenn du die Anträge richtig stellst.

*Achtung dieser Beitrag enthält Sarkasmus, der sich nicht gegen dich richtet.*

rmb80
10.08.2009, 19:03
Ich habe das gleiche Problem.
Folgendes ist sicher: Das PJ ist kein Praktikum, auch als Student hat man wohl ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des BAföG.
Bei der Aufwandsentschädigung handelt es sich aber nicht unbedingt um eine Ausbildungsvergütung. Aus diesem Grund strebe ich aktuell eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an.

Dr. Pschy
10.08.2009, 21:53
Mal ne blöde Frage:

Ihr habt mind. 5 Jahre Studium mit einer gewissen monatlichen Summe, die euch zur Verfügung steht, hinter euch. Jetzt bekommt ihr, plakativ gesprochen, 400 Euro weniger Bafög, sondern dafür 400 Euro vom PJ-Krankenhaus. An den Lebensumständen ändert sich also nichts, ganz im Gegenteil, das Geld jetzt muss nicht an den Staat zurückgezahlt werden, was ja eigentlich ein Vorteil ist.

Wo ist das Problem, das eine Klage vor dem VG rechtfertigt?

alive
22.08.2009, 10:41
Das sehe ich anders. In meinem Fall habe ich im PJ fünf Jahre Studium hinter mir, mit einem mtl. BAFöG-Betrag PLUS 400,- € aus HiWi-Tätigkeiten und/oder Mini-Jobs. Jetzt komm ich ins PJ und erhalte 400,- € "Aufwandsentschädigung" und kein BAFöG mehr. Für mich bedeutet das mit weniger als der Hälfte im Monat auskommen zu müssen, denn ein Nebenjob ist im PJ beim besten Willen nicht drin.