fluffy_duck
17.04.2009, 14:47
Wenn ich mir Stellenanzeigen durchlese steht da meist drin: "Bezahlung nach TV-Ärzte" und wenn ich mir die ansehe, steht da ein Einstiegsgehalt von ca 3600€ brutto. Die TV-Ärzte ist ja in 2 geteilt und gilt für Ärzte an Unikliniken und kommunalen Krankenhäusern. Da ist man als Assistenzarzt ja i.d.R. angestellt. Wie kann es also sein, dass hier beklagt wird man würde weniger verdienen?
Gibt es da Haken? Ich möchte mich halt gern gut informieren wie es so aussieht da draußen und habe von Ärzten, die ich persönlich gesprochen habe solche Sachen noch nicht gehört. Aber man weiß ja nie...
P.S. Bitte kein Streit. Sachliche Antworten reichen :peace:
Gibt es da Haken? Ich möchte mich halt gern gut informieren wie es so aussieht da draußen und habe von Ärzten, die ich persönlich gesprochen habe solche Sachen noch nicht gehört. Aber man weiß ja nie...
P.S. Bitte kein Streit. Sachliche Antworten reichen :peace: