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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frist zur Annahme des Studienplatzes



birko
17.04.2009, 16:26
Hallo allerseits,

als Neuabiturient werde ich mich in diesem Sommer fristgerecht bei der ZVS bewerben. Ab Ende Juli bin ich jedoch im Ausland und frage mich daher, ob ich Probleme wegen der Annahme des Studienplatzes bekommen könnte.

Bei der ZVS habe ich nur gefunden, dass der Studienplatz verfällt, wenn man ihn nicht annimmt, nur nicht, bis wann ich ihn annehmen muss.

Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, wie das mit der Annahme abläuft und ob es Unterschiede zwischen AdH und Bestenliste bei der Annahme gibt.

Wie würde es ablaufen, wenn ich auf die Nachrückverfahren warten möchte?

Vielen Dank vorab!:-)

Lizaschen
17.04.2009, 16:36
Hallo,
also das kommt drauf an, in welchem Verfahren du deinen Studienplatz bekommst. Wenn du unter zvs auf Termine gehst(linke Randspalte) und dann auf der neuen Seite oben auf "ZVS-Fahrplan Bescheidversand" klickst, kommst du auf eine neue Seite, wo auch jeweils ein Datum steht, bis wann du den Studienplatz angenommen haben musst!
Liebe Grüße,
Lizaschen

doni
17.04.2009, 16:57
Einfach Vollmacht einem Elternteil geben, der sich dann für dich einschreiben kann.

birko
17.04.2009, 17:16
Hallo,
also das kommt drauf an, in welchem Verfahren du deinen Studienplatz bekommst. Wenn du unter zvs auf Termine gehst(linke Randspalte) und dann auf der neuen Seite oben auf "ZVS-Fahrplan Bescheidversand" klickst, kommst du auf eine neue Seite, wo auch jeweils ein Datum steht, bis wann du den Studienplatz angenommen haben musst!
Liebe Grüße,
Lizaschen

Danke habs gefunden.

Also für das ABI-Bestenverfahren steht da nun bis zum 24. August.
Für das ADH gehts bis zum 15. September in der ersten Stufe und bis zum 30. September in der 2. Stufe.
Wo bestehen die Unterschiede zwischen diesen 2 Stufen?

Angenommen ich möchte an die Uni mit dem höchsten NC und setze sie beim ABI-Bestenverfahren auf OP1, erhalte dann aber einen Bescheid, dass mich die Uni nimmt, die ich auf OP3 habe.

Wenn ich nun die Uni mit OP3 annehme, bin ich doch automatisch beim AdH raus oder?
Sonst könnte ich doch warten und würde vllt. im AdH bei der Uni genommen werden, die ich auf OP1 beim Bestenverfahren hatte oder?


Einfach Vollmacht einem Elternteil geben, der sich dann für dich einschreiben kann.

Wie genau läuft das Einschreiben denn ab? Kann ich einfach formlos zur ZVS schreiben, dass ich den Studienplatz annehme? In dem Fall könnte ich ja für jede Uni, bei der ich mich beworben habe, so ein Schreiben vorbereiten und meine Eltern schicken es dann nur noch hin.

Strodti
17.04.2009, 17:48
Sobald du dich bei der Uni einschreibst, hast du den Platz angenommen. Mit der ZVS hast du nach dem Zulassungsbescheid nichts mehr zu tun. Diese Immatrikulation läuft sehr verschieden ab. Einige Unis wollen persönliche Anwesenheit, andere lassen eine Einschreibung per Post zu. Immer werden verschiedene Unterlagen benötigt... aber das ist von Uni zu Uni sehr verschieden.
Bei mir waren das: ausgefüllter Zulassungsantrag, Abi Zeugnis (begl. Kopie), Nachweis der Krankenversicherung, Kopie der Persos, Nachweis, dass man den Verwaltungskostenbeitrag bezahlt hat

Lizaschen
17.04.2009, 17:59
Danke habs gefunden.

Also für das ABI-Bestenverfahren steht da nun bis zum 24. August.
Für das ADH gehts bis zum 15. September in der ersten Stufe und bis zum 30. September in der 2. Stufe.
Wo bestehen die Unterschiede zwischen diesen 2 Stufen?

Angenommen ich möchte an die Uni mit dem höchsten NC und setze sie beim ABI-Bestenverfahren auf OP1, erhalte dann aber einen Bescheid, dass mich die Uni nimmt, die ich auf OP3 habe.

Wenn ich nun die Uni mit OP3 annehme, bin ich doch automatisch beim AdH raus oder?
Sonst könnte ich doch warten und würde vllt. im AdH bei der Uni genommen werden, die ich auf OP1 beim Bestenverfahren hatte oder?

Soweit ich weiß, wird bei AdH 1. Stufe geprüft, ob du deinen OP1 erhalten kannst. Geht das nicht werden in der 2. Stufe deine anderen OPs geprüft.

Reihenfolge sieht so aus:
Bestenverfahren-AdH 1. Stufe-AdH 2. Stufe-Nachrückverfahren.

Heißt also wenn du was annimmst, müsstest du von den nachfolgenden Verfahren ausgeschlossen sein.
Allerdings weiß ich grad nicht, ob man bei der Bestenquote nicht eh nur immer eine Uni angeben darf, da müsstest du dich nochmal informieren.

birko
18.04.2009, 23:04
Diese Immatrikulation läuft sehr verschieden ab. Einige Unis wollen persönliche Anwesenheit, andere lassen eine Einschreibung per Post zu. Immer werden verschiedene Unterlagen benötigt... aber das ist von Uni zu Uni sehr verschieden.
Bei mir waren das: ausgefüllter Zulassungsantrag, Abi Zeugnis (begl. Kopie), Nachweis der Krankenversicherung, Kopie der Persos, Nachweis, dass man den Verwaltungskostenbeitrag bezahlt hat

Hat jemand da genauere Infos über die einzelnen Unis oder wo kann ich mich informieren?

Allgemein sollte das aber kein Problem sein, wenn ich eine Vollmacht ausstelle oder?
Es muss doch möglich sein, zwischen Abi und Studium im Ausland zu sein...

Coxy-Baby
18.04.2009, 23:16
Hat jemand da genauere Infos über die einzelnen Unis oder wo kann ich mich informieren?

Allgemein sollte das aber kein Problem sein, wenn ich eine Vollmacht ausstelle oder?
Es muss doch möglich sein, zwischen Abi und Studium im Ausland zu sein...

Tja kannst ja mal bei den Unis nachfragen bei denen du dich bewirbst.
Endgültig und verbindlich stehts auf dem Zulassungsbescheid.

birko
19.04.2009, 17:41
Ok, danke.

Naja, wird schon klappen, ist ja immerhin nur Papierkram, den man da erledigen muss.

Mal eine andere Frage.

Ist es überhaupt sinnvoll bis zum 15. September im Ausland zu verweilen, wenn am 01. Oktober das Studium beginnt? Muss mir dann ja noch eine Wohnung suchen.
Aber direkt vom 01. Oktober sind doch noch keine Vorlesungen oder?

Bücherschnüffler
19.04.2009, 18:49
Vorsicht!
Genau das ZVS-Verfahren anschauen. Soweit ich das verstanden habe, sorgt eine Zusage im Abi-Quote-Verfahren dafür, dass du raus bist, sowohl bei Wartezeit, als auch beim AdH.
Dabei ist es !egal!, ob du den Studienplazt annimmst, oder nicht.

Quelle: ZVS-Info, Seite 11(13 in der .pdf-Version), Abschnitt "Teilnahmeberechtigung am AdH"

Tschüs

P.S.: Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden, und nicht noch mehr Unverständnis gestreut

birko
19.04.2009, 22:01
Vorsicht!
Genau das ZVS-Verfahren anschauen. Soweit ich das verstanden habe, sorgt eine Zusage im Abi-Quote-Verfahren dafür, dass du raus bist, sowohl bei Wartezeit, als auch beim AdH.
Dabei ist es !egal!, ob du den Studienplazt annimmst, oder nicht.

Quelle: ZVS-Info, Seite 11(13 in der .pdf-Version), Abschnitt "Teilnahmeberechtigung am AdH"

Tschüs

P.S.: Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden, und nicht noch mehr Unverständnis gestreut

Ja, habe ich auch gerade gelesen.
Danke, das wusste ich noch nicht.

Weiß jemand, wann die Auswahlgespräche der Unis für gewöhnlich stattfinden?

Bücherschnüffler
19.04.2009, 22:35
Weiß jemand, wann die Auswahlgespräche der Unis für gewöhnlich stattfinden?

Hallo nochmal.

Also das unterscheidet sich von Universität zu Universität (wenn es überhaupt Auswahlgespräche gibt.)
Auskunft bekommst du auf den Seiten der Universitäten. Diese kannst du auch ganz einfach über die ZVS einsehen.
Bei manchen Universitäten muss man dann im Vorfeld auch einiges an Papierkram an die Uni schicken, wann und was steht aber auch dabei.

Die erste Frage sollte jetzt vielleicht lauten: Wo will ich hin? Dann dort schauen, wie es mit Auswahlgesprächen usw. aussieht...

Viel Glück:-top

birko
19.04.2009, 22:38
Reicht die Zeit denn noch für Wohnungssuche, also nach dem 15.09.09 ?

Bücherschnüffler
19.04.2009, 22:57
Reicht die Zeit denn noch für Wohnungssuche, also nach dem 15.09.09 ?

Hehe, gute Frage.
Ich schätze mal, dass das vorrangig davon abhängt, wo du hinwillst.
Es schadet aber sicherlich nicht, wenn du dich jetzt schonmal ein wenig umhörst, wie die Situation in den Städten ist, die du anpeilst. U.U. kann man da ja schonmal was - unverbidnlich - ausmachen...