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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag2 A36/B11 Vorraussetzung für Substitution



Cyrano
22.04.2009, 17:12
Gemäß folgender Web-Page

http://www.sanofi-aventis.de/live/de/de/layout.jsp?cnt=A060EE39-A05A-48FD-89FC-E4D08724C46D

gilt:
"Die Verordnung von Levomethadon erfolgt nach den Bestimmungen des BtMVV auf einem Betäubungsmittelrezept unter Angabe von "S" für Substitution."

"A" scheint somit zu stimmen!

Unregistriert
22.04.2009, 17:26
du meinst Frage A36/B11?

Unregistriert
22.04.2009, 17:33
Allerdings bekommt der gar kein Rezept ... gleiche Quelle:

Eine Ausnahme bildet die Take-Home-Verordnung, bei dem das Rezept dem Patienten mitgegeben wird und der Apotheker die gebrauchsfertige Lösung in der richtigen Tagesdosis an den Patienten abgibt. Die Take-Home-Verordnung kommt nur für stabile Patienten in Frage, die zudem keine Stoffe missbräuchlich konsumieren und die keine Stoffe einnehmen, die im Zusammenhang mit der Einnahme des Substitutionsmittels gefährden.

Unregistriert
22.04.2009, 17:43
Ich hab PJ in einer Substitutionspraxis gemacht,

das ist schon richtig, dass der Pat. kein Rezept bekommt, trotzdem muss ja eins ausgestellt werden, welches dann direkt an die Apotheke geht von der Praxis aus (so war es zumindest bei uns) und dieses Rezept war m.E. immer mit einem S gekennzeichnet

Unregistriert
22.04.2009, 18:33
Ich denke auch das A richtig ist, aber die Sache das der ja eigentlich erstmal überhaupt keine Substitution bekommt (höchstens vielleicht dann stationär) beunruhigt mich doch ein wenig.