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Dr Forrest
26.04.2009, 18:32
Also wenn ich das richtig verstehe, hat man durch Fragen rügen wohl doch eher weniger einen Vorteil als einen Nachteil.
Es kommt anscheinend letztlich wirklich nur auf die Bestehensgrenze drauf an, oder? Ist 178 denn wirklich realistisch? Oder eher utopisch?

Also langsam blicke ich gar nicht mehr durch. Warum wird eine individuelle Bestehensgrenze für einen ausgerechnet, wenn das IMPP mit einer Frage einen Fehler gemacht hat? Die Bestehensgrenze müsste dann doch im Rahmen des gleichen Rechts für alle auch gleich bleiben, man trotzdem seine richtige Antwort gutgeschrieben bekommen. Vor allem, wenn es darum geht, zu bestehen. Dann könnte man es doch gleich "Nachteilsverfahren" nennen. :-(

Lodie
26.04.2009, 19:11
Hallo!

Ich hatte Mathe-LK und wollte mal sehen wie gut die ML-Statistiker sind. Ich habe für mich auch die genauen Fehler (auch statitischen Fehler) berechnet, aber ich will keinen in seiner Meinung beeinflussen, daher hier nur die wirklichen Daten. In der letzten Spalte seht Ihr den prozentualen Anteil der Studenten der Referenzgruppe die ML erfasst hat. Das Examen H06 habe ich weggelassen, da es mehr Fragezeichen aufwerfen würde, als es Nutzen für Euch wäre.

Examen H08 - Teilnehmer 5737 - Ref-Gruppe 2978 - Ref-Gruppe bei ML 476 - Durchschnittsleistung Hoch/Real 241/241 - 16%
Examen F08 - Teilnehmer 4577 - Ref-Gruppe 816 - Ref-Gruppe bei ML 138 - Durchschnittsleistung Hoch/Real 253/256 - 17%
Examen H07 - Teilnehmer 4149 - Ref-Gruppe 2084 - Ref-Gruppe bei ML 257 - Durchschnittsleistung Hoch/Real 247/247 - 9%
Examen F07 - Teilnehmer 2059 - Ref-Gruppe 631 - Ref-Gruppe bei ML 83 - Durchschnittsleistung Hoch/Real 241/241 - 13%

Angenommen unser Examen hätte 5000 als Frühjahrsexamen und eine Ref-Gruppe von ...

a) 1000 hätte ML eine Beteiligung von 21% bei 212 Ref-Gruppe laut ML
b) 800 hätte ML eine Beteiligung von 26% bei 212 Ref-Gruppe laut ML

Dazwischen denke ich wird sich die Referenzgruppe bewegen, wenn sie kleiner ist besser für uns :-). Hoffentlich haben alle unsere Kollegen richtige Daten bei Semester eingetragen!

Puuh, ich hoffe ich habe keine Zahl falsch abgeschrieben von meinen Notizen!

Weiterhin allen viel Geduld beim Warten....


danach sieht es mit der hochrechnung der bestehensgrenze ja wirklich gut aus!

kann man irgendwo einsehen,ob sich jetzt mehr aus der referenzgruppe eingetragen haben und die grenze neu berechnet werden kann?

Nasus
26.04.2009, 19:28
Also langsam blicke ich gar nicht mehr durch. Warum wird eine individuelle Bestehensgrenze für einen ausgerechnet, wenn das IMPP mit einer Frage einen Fehler gemacht hat? Die Bestehensgrenze müsste dann doch im Rahmen des gleichen Rechts für alle auch gleich bleiben, man trotzdem seine richtige Antwort gutgeschrieben bekommen. :-(

Wenn man jemandem eine aus der Wertung genommene richtig beantwortete Frage gutschreibt, muss man sie ja gerechterweise schon noch bei der Anzahl der beantworteten Fragen dazufügen, sonst stimmt der Anteil (Prozent) der richtig beantworteten Fragen ja nicht mehr. Einen Punkt einfach so dazugeben wäre zu schön um wahr zu sein :-blush[-::-]...

Blumensammler
26.04.2009, 19:41
Hier der Link zu dem Rechtsurteil, dass uns das Anfechten quasi erlaubt.
Bitte genau lesen.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv084059.html

Ein kleiner Auszug:


b) Fachwissenschaftliche Richtigkeitsentscheidungen sind selbst dann nicht völlig der gerichtlichen Kontrolle entzogen, wenn die Aufgabe zwar eindeutig und formal fehlerfrei gestellt ist, der Prüfling jedoch die darin zum Ausdruck kommende Auffassung der Prüfer für unrichtig hält und den ungünstigen Prüfungsbescheid deshalb nicht hinnehmen will. Über viele fachwissenschaftliche Fragen läßt sich allerdings streiten. In Zweifelsfällen ist deshalb den Prüfern ein Entscheidungsspielraum zuzubilligen. Entscheiden sie aber damit zugleich über die Berufswahl und die Berufschancen des Prüflings, muß auch diesem ein angemessener Antwortspielraum verbleiben. Das ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG, wonach in die Freiheit der Berufswahl nur aus Gründen des Gemeinwohls und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden kann. Daraus folgt, daß eine mit guten Gründen vertretene Stellungnahme in einer umstrittenen Fachfrage nicht zu beruflichen Nachteilen führen darf, nur weil ein Prüfungsgremium anderer Ansicht ist als der Prüfling (vgl. zur Begründung den heute ergangenen Beschluß zu juristischen Staatsprüfungen -- 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -- unter B II 2 c).
66
Bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren besteht die Besonderheit, daß dem Prüfling nicht die Möglichkeit geboten wird, seine Auffassung zu begründen. Daraus darf ihm aber keine Beschränkung seines Antwortspielraums entstehen. Deshalb muß es hier genügen, daß die angekreuzte Antwort gesicherten medizinischen Erkenntnissen entspricht, die im Fachschrifttum bereits vor der Prüfung veröffentlicht und Kandidaten des entsprechenden Prüfungsabschnitts im Regelfall ohne besondere Schwierigkeiten zugänglich waren. Es ist Sache der Gerichte -- erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen -- eine entsprechende Kontrolle vorzunehmen.

und


So genügen Lehrbücher als Maßstab der Vertretbarkeitskontrolle dann nicht, wenn Prüfungsfragen keine allgemeinen medizinischen Aussagen verlangen, sondern deren Anwendung auf einen fiktiven Einzelfall. In diesem Sinne war bei der Frage Nr. 124 eine Skizze medizinisch zu beurteilen. Nach der unter Beweis gestellten Behauptung der Beschwerdeführerin entsprach sie keiner der vorgeschlagenen Antwort-Alternativen, am ehesten aber der Antwort, die die Beschwerdeführerin gegeben hatte. Dieser Rüge ist der Verwaltungsgerichtshof deshalb nicht nachgegangen, weil die entsprechende Fachfrage in der medizinischen Literatur nicht "verobjektiviert" sei. In der Tat wird die gebotene Vertretbarkeitskontrolle dadurch erschwert, sie ist aber -- erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen -- durchaus möglich.
72
Bei der Frage Nr. 58 stützt sich die Beschwerdeführerin auf spezielle Forschungsergebnisse, die in einer von ihr belegten Vorlesung vorgetragen worden seien. Auch diesen Vortrag hat der Verwaltungsgerichtshof als unerheblich behandelt, weil die entsprechenden Erkenntnisse noch nicht in die Lehrbücher Eingang gefunden hätten. Diese Tatsache könnte zwar einen Schluß darauf zulassen, daß die umstrittene Aussage noch nicht ausreichend gesichert und veröffentlicht war. Sie kann es aber nicht rechtfertigen, von einer weiteren Klärung dieser Fragen abzusehen.
73
b) Im Falle des Beschwerdeführers zu 2) haben die Verwaltungsgerichte zahlreiche Einwände gegen die fachterminologische Verständlichkeit der Fragen und die fachwissenschaftliche Richtigkeit der Antworten ohne nähere Klärung zurückgewiesen und sich dabei lediglich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraum berufen. Ungeklärt blieb auch die Behauptung des Beschwerdeführers, das IMPP habe eine Antwort als falsch gewertet, die noch in einem früheren Prüfungstermin der Musterlösung entsprochen habe. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts kann ein Prüfer seine Ansicht jederzeit ändern, ohne das begründen und einer gerichtlichen Vertretbarkeitskontrolle unterwerfen zu müssen. Eine soBVerfGE 84, 59 (81) BVerfGE 84, 59 (82)weitreichende Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde ist mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar.

Rory24
26.04.2009, 20:06
also..das alles lässt mir keine Ruhe..also hab ich mich auch ein bissel damit beschäftigt:

ML sagte F07 -188p und es war 189p!
ML H07 -192p und es waren 191p!
ML F08 -192p und es waren 192p!
ML H08 -188p und es waren 189p!

unser Examen soll 178p..also kann es nur noch 178-179-180..mehr doch nicht oder:-nix

ich kreig zuviel..ach man:-keks


also...darf ich doch weiter träumen und auch alle die ab Bereich 180 p liegen oder?!

Kenshin
27.04.2009, 08:46
Man wüsste wissen wieviel aus der damaligen Referenzgruppe das Physikum F 05 bestanden haben, da sich wahrscheinlich nur wenige im klinischen Teil ein Zusatzsemester eingefangen haben. Konnte da leider nix zu finden...

Fauli
27.04.2009, 09:45
Achtung! Nochmal für Alle:
Die Examenskandidaten, die in Regelstudienzeit dieses Examen abgelegt haben, also nach dem 12. Semster, mögen sich doch bitte vollzählig an der statistischen Auswertung beteiligen! Alle, die Ihre Ergebnisse eingetragen haben, mögen bitte nochmal kontrolieren, ob Sie die richtige Semesteranzahl angegeben haben! Es wäre blöd, wenn die bisherige Hochrechnung gar nicht die Refferenzgruppe präsentiert, sondern Frei/Sonstiges-Semester-Kandidaten, die ausversehen eine 12 eingegeben haben!!!!
Ansonsten sieht es ja ganz gut aus. 212 Teilnehmer (Vermutlich >20%) als Grundlage sollte ne ganz gute Hochrechnung erlauben. Ich denke über das Wochenende werden sich wohl noch einige eingetragen haben und die die es geschafft haben wirklich eine Pause einzulegen werden hoffentlich heute mal kurz vorbeischauen. Wenn sich dann noch etwas ändert werden wir wohl von ML hören, wenn nicht hoffe ich, dass wir eine kurze Information darüber erhalten, dass sich nichts verändert hat.

Zur Bedeutung: Ein Blick auf die letzten Examen reicht aus um zu erkennen, dass es quasi ausgeschlossen ist, dass mehr als zwei Fragen aus der Wertung genommen werden. Wenn überhaupt, dann werden daurch verschwindent wenige Mitprüflinge gerettet!
Eine verschiebung der Bestehensgrenze um 14Pkt!!!!!(oder lasst es mit dem "Maximalen-Bisherigen-Fehler" um 7Pkt) nach unten sein, sichert garantiert einer nicht unerheblichen Zahl von Leuten sowohl das Bestehen, als auch eventuelle "Wunschnoten"!
Also! Eintippen dauert 10min! Los gehts!

Pflaume
27.04.2009, 10:01
Ich weiß die Zahlen jetzt nicht mehr genau aus dem Kopf, nur noch ungefähr, aber ich hatte es mir angeschaut, und 800 bis 1000 Teilnehmer aus der Referenzgruppe dürften realistisch sein.

Die Zahlen waren ungefähr (nur Teilnehmer aus der Referenzgruppe):
Physikum 3/2003: 1400 Teilnehmer, davon ziemlich genau 1300 bestanden
Hammerex 4/2007: 631 Teilnehmer

Physikum 3/2004: 1350 Teilnehmer, davon etwas über 1200 bestanden
Hammerex 4/2008: 816 Teilnehner

Physikum 3/2005: 1400 Teilnehmer, davon ziemlich genau 1300 bestanden
Hammerex 4/2009: ???

Der Anteil derjenigen, die nicht aus Angst vor dem Hammerex um 1 Semester
geschoben haben, dürfte gestiegen sein, so daß sicher über 800 Leute aus der
Referenzgruppe am Hammerex 4/2009 teilgenommen haben.

Das sind aber alles Zahlenspielereien. Ich halte die Medi-Learn-Prognose insgesamt für recht unzuverlässig, wie sich bei den Physika auch teilweise schon gezeigt hat. In einem Physikum war es sogar so, daß die erste Hochrechnung der Bestehensgrenze näher dran war an der tatsächlichen als die aktualisierte Hochrechnung, nachdem sich sich nochmal mehr aus der Referenzgruppe beteiligt hatten. Aufs Mündliche konzentrieren und abwarten, heißt die Devise.

myriaqueen
27.04.2009, 12:50
Kurze Frage,
wie ist denn zur Zeit die Prognose der Bestehung bzw der Notengrenzen?
Finde immer nur die "alte" vom ersten Tag nach dem Examen.
UNd ja meine Daten habe ich brav eingegeben.

Evasabrin
27.04.2009, 15:57
Hätte da auch noch eine frage:
wirkt sich denn eine senkung der bestehensgrenze auf den ganzen notenspiegel aus?
hab irgendwo gelesen, dass das so berechnet wird:

bestehensgrenze + 75% der restlichen fragen entspricht einer 1
+ 50% der restlichen fragen entspricht einer 2

...
usw.
heißt bei z.b. einer bestehensgrenze von 180 punkten hätte man ab 285 punkte eine 1. ab 250 Punkte eine 2 usw.

stimmt das oder hab ich da jetzt was missverstanden und es ändert sich nur die bestehensgrenze?????

Fauli
27.04.2009, 16:26
Aus einem Betrag von weiter oben kopiert!!!!!!:

Bestehensgrenze: 178Pkt; >214Pkt=3; >249Pkt=2; >285=1.

So sähe das aus!

Lana1
27.04.2009, 16:29
Das wär schöööööön :-angel

Rory24
28.04.2009, 08:16
hallo
laut der neusten Hochrechnung haben wir doch eine kleine aber immer hin eine chance, dass das IMPP erkennt was für ein sch......Examen das doch war..
die Referenzgruppe hat 228,22p....Bestehensgrenze bei 179...
ich wünsch allen die noch auf der Kippe stehen, alles Glück der Welt dass es doch klappt und wir bestehen
lg

STEX09
28.04.2009, 10:22
hey Leute

wie sicher ist diese Bestehensgrenze? Kann mir absolut nicht vorstellen, dass sie bis zu 13/14Punkten runtergesetzt wird. Ich wünsche es mir zwar sooooo sehr, aber was ist realistisch drin?

Oh man, ich kann nicht mehr warten

Dr Forrest
28.04.2009, 11:33
Gibt es eigentlich einen Anhaltspunkt, um wie viele Punkte die "individuelle" Bestehensgrenze beim Nachteilsausgleich steigen würde?

Gehen wir mal davon aus, dass ca. 2-3 Fragen rausgenommen werden, was wohl diesmal durchaus möglich ist und man hätte davon z.B. alle 3 oder auch alle 2 richtig und bekäme sie für den Nachteilsausgleich angerechnet!

Verschiebt sich das dann 1:1, also Bsp. Bestehensgrenze 179 - 2 Fragen werden rausgenommen = individuelle Bestehensgrenze 181???
Wäre ja dann eigentlich kein Nachteilsausgleich - sprich, man könnte es gleich lassen...oder ergäbe sich manchmal doch ein Vorteil?

Danke fürs Beantworten und Grüße

Abakus
28.04.2009, 11:40
Das kommt v.a. darauf an, wie die Referenzgruppe die strittigen Fragen gekreuzt hat. Es kann sich durchaus ein Vorteil ergeben, muss aber nicht (ist so in wahrscheinlich 95% der Fälle). Das hochzurechnen ohne zu wissen, wo die Grenze ist und welche Fragen rausgenommen würden, würde aber endgültig grotesk werden. Rechne also mal mit 1:1 und freu Dich, wenn es anders kommt.

BTW: Es heißt "Nachteilsausgleich" und nicht "Vorteilsverschaffer".

Wie ich schon an einer anderen Stelle schrieb: Den größten Vorteil haben paradoxerweise die, die die Frage völlig falsch beantwortet haben.

Dr Forrest
28.04.2009, 11:51
Und wenn z.B. 3 Fragen rausgenommen werden, sinkt dann die Bestehensgrenze allgemein?

Abakus
28.04.2009, 13:33
60% von 320 sind 192.
60% von z. B. 317 kannst Du bitte selbst ausrechnen, es sind weniger als 192...
Ob die Bestehensgrenze unter 60% der gewerteten Fragen liegt, hat erst mal nix mit rausgestrichenen Fragen oder deren Anzahl zu tun.

zoeymcroyan
28.04.2009, 15:04
Ähm, vielleicht habe ich euch ja falsch verstanden, aber die bestehensgerenze bleibt immer bei 60% und die sind fix bei 192 Fragen, die kann nur sinken, do dass man auch mit weniger richtigen Antworten bestanden hat...

Gruß Z

Mediwü
29.04.2009, 11:11
Wie habe ich folgenden Eintrag unter der Prognose zu verstehen?


Hammerexamen Bestehensgrenze:

H06 Hochrechnung: 209; real: 206
F07 Hochrechnung: 241; real: 241
H07 Hochrechnung: 247; real: 247
F08 Hochrechnung: 253; real: 256
H08 Hochrechnung: 241; real: 241

kann irgendjemand mir sagen, was die FD in der statistischen bewertung bedeuten? das steht bei mir an manschen Fragen.
Danke schön
imad