PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NOTENGRENZEN???



Unregistriert
24.04.2009, 07:06
hallo,
stimmt es,dass wenn die bestehensgrenze verschoben wird,es nur eine größere spanne für die 4 gibt und sich nicht an den anderen notengrenzen ändert?
also sagen wir es sind 320 gewertete fragen
und die grenze sinkt unter 60%....heißt es dann z b man hat ab 58% bestanden und die anderen notengrenzen liegen immer noch bei 70% 80% und 90% oder verschieben sich diese grenzen mit und man hat noch eine chance,wenn man knapp steht auf die nächst bessere note?

Fauli
24.04.2009, 07:25
Wenn jeder! und vor allem die "Studenten der Regelzeit" ihre Lösungen eintragen, steigt die Sicherheit über deren Durchschnittswert. Mit diesem kann man dann alles weitere vorhersagen!!! Wenn Ihr Euch also nich noch vier Wochen ärgern wollt, dann gebt doch einfach Eure Lösungen preis. Folgendes wäre der Stand der Dinge:
Bestehensgrenze: 178Pkt; >214Pkt=3; >249Pkt=2; na ja, und so weiter. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Es gibt weitere Infos im Beitrag zur Bestehensgrenze!

Nasus
24.04.2009, 08:44
hallo,
stimmt es,dass wenn die bestehensgrenze verschoben wird,es nur eine größere spanne für die 4 gibt und sich nicht an den anderen notengrenzen ändert?
also sagen wir es sind 320 gewertete fragen
und die grenze sinkt unter 60%....heißt es dann z b man hat ab 58% bestanden und die anderen notengrenzen liegen immer noch bei 70% 80% und 90% oder verschieben sich diese grenzen mit und man hat noch eine chance,wenn man knapp steht auf die nächst bessere note?

Soweit ich weiß, würden bei einer Bestehensgrenze von z.B. 58% die darüber liegenden 42% durch 4 geteilt, um so die Notengrenzen für 3,2 und 1 zu ermitteln.

medistudleipzig
24.04.2009, 08:56
http://www.streeck.com/studmed/hammer.html

geb eure punktzahl einfach hier ein und ihr bekommt die Note. Bewertete Fragen und Bestehensgrenze können variiert werdden.

jcw
24.04.2009, 08:56
Wenn man sich die Notengrenzen des Herbstexamens 08 (http://www.impp.de/index.php?id=19)ansieht (dort sind 2 Fragen gestrichen worden), sind alle Notengrenzen um diese 2 Punkte nach unten korrigiert worden. Ich denke, dass die das wohl wieder genauso handhaben.

Gruß,

Jan

Nasus
24.04.2009, 09:02
Wenn man sich die Notengrenzen des Herbstexamens 08 (http://www.impp.de/index.php?id=19)ansieht (dort sind 2 Fragen gestrichen worden), sind alle Notengrenzen um diese 2 Punkte nach unten korrigiert worden. Ich denke, dass die das wohl wieder genauso handhaben.

Gruß,

Jan

Ah okay- ich meinte das in der Approbationsordnung anders gelesen zu haben, aber umso besser.

Unregistriert
24.04.2009, 09:18
Ne, ne momentmal so läuft das nicht !!!!
Ihr müsst die Fragen schriftlich Rügen, nix mit Anruf !!!

Schriftlich, mit Bedründung und Quellenangaben, am besten Kopie aus gängiger Medizinliteratur beifügen !

Und bitte nicht so:

"Juten Tach, hier Holger. Bei Frage 15, Tag 2 stimmt was nicht, bitte mal gucken.
Und Tschüss."

Sowas legen die gleich bei Seite !

Nasus
24.04.2009, 18:37
Soweit ich weiß, würden bei einer Bestehensgrenze von z.B. 58% die darüber liegenden 42% durch 4 geteilt, um so die Notengrenzen für 3,2 und 1 zu ermitteln.

@JCW: Ich hab jetzt nochmal nachgeschaut. Den unteren Abschnitt der ÄAppO verstehe ich schon so, dass die über der Bestehensgrenze liegenden Prozente für die Notengrenzen geviertelt werden.

§14 (6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.

"§14 (7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:
Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note

* "sehr gut", wenn er mindestens 75 Prozent,
* "gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent,
* "befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,
* "ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 Prozent

der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat."

Hab´s als Beispiel für Bestehensgrenze 58% (=186 Fr.) ausrechnet.
Das ergibt dann die Notengrenzen 58% / 68,5% / 79% / 89,5%.
Man sieht: oben wird die Luft dünn, da nützt einem der Bonus weniger...

docwei1
24.04.2009, 23:06
ACHTUNG:
Ich habe unter
http://www.medi-learn.de/medizinstud...797#post769797 (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?p=769797#post769797)
einen neuen Thread eröffnet.

Hier habe ich 12 Fragen mit begründeter Aussicht auf Rausnahme gepostet. Komplett mit fertiger Begründung.
Bitte schickt den Link an euer Kommilitonen weiter und schreibt auch selber ans IMPP.
Das könnte für viele von uns die entscheidenden Punkte zum Bestehen oder für eine bessere Note bringen.