gegenfrage
25.04.2009, 11:31
Ich habe zum Sommersemester 09 einen Studienplatz für HM an der Charité erhalten - über das AdH.
Da ich zur Zeit einen Dienst ableiste und erst zum Wintersemester beginnen kann, habe ich mich Wiederbeworben, um dann meinen Platz nach dem Dienst in bevorzugter Auswahl wahrzunehmen.
Und weil es keinen Grund gab länger zu warten, habe ich gleich letzten Mittwoch meinen Antrag losgeschickt (natürlich nur Berlin beim AdH auf Platz 1 gesetzt, sonst nichts und noch das Kästchen "bevorzugte Auswahl nach dem Dienst" angekreuzt). Und dann habe ich gleich Donnerstagmorgen den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an die ZVS geschickt und das hinzugefügt, was auf dem Antrag stand, nämlich eine "Kopie der früheren Zulassung". Ich habe einen ganz normalen Ausdruck des ZVS-Briefes vom Sommersemester genommen.
Heute stöbere ich etwas auf der ZVS-Seite und finde das:
"Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise:
Machen Sie bitte nur dann die frühere Zulassung geltend, wenn Ihr Dienst spätestens am 30. April 2009 endet und Sie bei Dienstbeginn oder während Ihres Dienstes in dem für den jetzt beantragten Studiengang
* von der ZVS zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: unbeglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides) oder
* im Auswahlverfahren der Hochschule zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides der Hochschule).
* im Losverfahren der Hochschule zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides der Hochschule)"
http://www.zvs.de/Antragstellung/HinweiseZA/Dienst.htm
Jetzt macht sich etwas Panik in mir breit. Ich bin ja übers AdH zugelassen worden - hätte ich jetzt eine beglaubigte Kopie des Charité Briefes schicken sollen?
Kann es sein, dass ich jetzt keine Zulassung erhalte, weil ich einen Formfehler begangen habe?
Hilfe?!
Da ich zur Zeit einen Dienst ableiste und erst zum Wintersemester beginnen kann, habe ich mich Wiederbeworben, um dann meinen Platz nach dem Dienst in bevorzugter Auswahl wahrzunehmen.
Und weil es keinen Grund gab länger zu warten, habe ich gleich letzten Mittwoch meinen Antrag losgeschickt (natürlich nur Berlin beim AdH auf Platz 1 gesetzt, sonst nichts und noch das Kästchen "bevorzugte Auswahl nach dem Dienst" angekreuzt). Und dann habe ich gleich Donnerstagmorgen den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an die ZVS geschickt und das hinzugefügt, was auf dem Antrag stand, nämlich eine "Kopie der früheren Zulassung". Ich habe einen ganz normalen Ausdruck des ZVS-Briefes vom Sommersemester genommen.
Heute stöbere ich etwas auf der ZVS-Seite und finde das:
"Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise:
Machen Sie bitte nur dann die frühere Zulassung geltend, wenn Ihr Dienst spätestens am 30. April 2009 endet und Sie bei Dienstbeginn oder während Ihres Dienstes in dem für den jetzt beantragten Studiengang
* von der ZVS zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: unbeglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides) oder
* im Auswahlverfahren der Hochschule zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides der Hochschule).
* im Losverfahren der Hochschule zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides der Hochschule)"
http://www.zvs.de/Antragstellung/HinweiseZA/Dienst.htm
Jetzt macht sich etwas Panik in mir breit. Ich bin ja übers AdH zugelassen worden - hätte ich jetzt eine beglaubigte Kopie des Charité Briefes schicken sollen?
Kann es sein, dass ich jetzt keine Zulassung erhalte, weil ich einen Formfehler begangen habe?
Hilfe?!