atatqc
29.04.2009, 18:42
Hallo, hätte mal eine Frage an die ZVS-Experten.
Angenommen ich hätte letztes Jahr 12 Wartesemester und eine DN von 2,9 gehabt. Dann hätte ich ja über die Wartezeitquote eine Zuslassung erhalten.
Angenommen ich hätte dann auch noch nach Berlin gewollt, die ja Ortspräferenz 1 (hätte ich angegeben), Sozialkriterium 4 (hätte ich gehabt) und Note 2,2 (das dann nicht) verlangen.
Sind dies in diesem Fall nachrangige Kriterien bei Gleichheit des Haupkriteriums, nämlich Wartezeit 10 Semester oder gelten diese Kriterien für alle die mind 10 WS haben.
Mit anderen Worten kann man in Berlin studieren, wenn man mehr als die von der ZVS geforderten Wartesemester hat oder ginge das mit einer entsprechenden DN und ohne Verbesserung des Sozialkriteriums durch z.B. Heirat auf keinen Fall?
Viel Dank schonmal.
Gruß
Angenommen ich hätte letztes Jahr 12 Wartesemester und eine DN von 2,9 gehabt. Dann hätte ich ja über die Wartezeitquote eine Zuslassung erhalten.
Angenommen ich hätte dann auch noch nach Berlin gewollt, die ja Ortspräferenz 1 (hätte ich angegeben), Sozialkriterium 4 (hätte ich gehabt) und Note 2,2 (das dann nicht) verlangen.
Sind dies in diesem Fall nachrangige Kriterien bei Gleichheit des Haupkriteriums, nämlich Wartezeit 10 Semester oder gelten diese Kriterien für alle die mind 10 WS haben.
Mit anderen Worten kann man in Berlin studieren, wenn man mehr als die von der ZVS geforderten Wartesemester hat oder ginge das mit einer entsprechenden DN und ohne Verbesserung des Sozialkriteriums durch z.B. Heirat auf keinen Fall?
Viel Dank schonmal.
Gruß