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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AVR Neu_Tarife



lil E
01.05.2009, 21:35
Hallo liebe Leute,
Ich brauche bitte Hilfe. Wer kennt sich mit AVR-Neu Tarife aus? Wie viel bekommt mann als Anfängerin/Assistenzarzt, ledig, ohne kind, 27J, netto Gehalt ohne Dienste?

Ein Marienhospital ist es und die haben keine Dienst sondern schicht system. Kennt sich jemand damit aus? Wie viel bekommt man am Ende des Monats?
Vielen Dank für die Hilfe.
lil E

John Silver
01.05.2009, 21:51
Soweit ich weiß, ist die Vergütung im neuen AVR, was die Höhe anbelangt, nicht wesentlich geändert worden. Und das, was man momentan in einem katholischen Haus bekommt, wenn's keine Zulagen gibt, ist im Vergleich zu privaten und kommunalen Kliniken - nun ja, nicht gerade viel.

trina1081
02.05.2009, 08:20
Hallo,

ich habe die gleichen Voraussetzungen wie du und bekomm brutto 3100€ ohne Dienste mit dem AVR-Caritas Vertrag

habichnicht
02.05.2009, 09:36
Man sollte besser die Jahresgehälter und die regulären wöchentlichen Stundenzahlen nennen, denn da gibt es Unterschiede zwischen den Tarifverträgen.

Beim AVR ist die reguläre wöchentliche Stundenzahl niedriger als bei anderen Tarifverträgen und es gibt noch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wodurch man im Jahresdurchschnitt in die Nähe der monatlichen Grundgehälter anderer Tarifverträge kommt.

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=738280&postcount=16

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=746989&postcount=3

Kathibaby
02.05.2009, 09:38
Hallo,

ich habe die gleichen Voraussetzungen wie du und bekomm brutto 3100€ ohne Dienste mit dem AVR-Caritas Vertrag
Dann müsstest Du aber 28 Jahre alt sein. Nach AVR-Caritas bekommt man knapp 3100 Euro mit 28, weil da die nächste Altersstufe erreicht ist. Meine 27jährige Kollegin hat ca. 2900 Euro brutto. Das sind allerdings noch die alten Tarife, weil sich ja in den meisten Regionalkommissionen auf eine "Tariferhöhung" geeinigt wurde, wo aber z.B. der Verheiratetenzuschlag wegfällt etc. Ob das am Ende besser ist, weiß man also nicht. Nach meinen Erfahrungen würde ich nicht mehr in einem AVR-Caritas Haus arbeiten, dass sich strikt weigert Ärzten mehr zu bezahlen als den Tarif :-meinung.

John Silver
02.05.2009, 16:38
Man sollte besser die Jahresgehälter und die regulären wöchentlichen Stundenzahlen nennen, denn da gibt es Unterschiede zwischen den Tarifverträgen.

Beim AVR ist die reguläre wöchentliche Stundenzahl niedriger als bei anderen Tarifverträgen und es gibt noch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wodurch man im Jahresdurchschnitt in die Nähe der monatlichen Grundgehälter anderer Tarifverträge kommt.

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=738280&postcount=16

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=746989&postcount=3

Das stimmt nicht so ganz. Klar sollte man auch die Jahresgehälter vergleichen; daß ein Gehalt nach AVR aber auch pro Jahr beispielsweise mit den Tarifen privater Konzerne oder kommunaler Kliniken konkurrieren kann, halte ich für ein Gerücht. Einfache Rechnung (ich nehme mal Daten, die mir eindeutig bekannt sind, weil ich sie vor kurzem verglichen habe):
Assistenzarzt im 2. Jahr (28 Lenzen) - nach AVR 3100 brutto Grundgehalt, TV Kommunal 3870, Rhön 3880 inkl. Ergebnisbeteiligung, Uniklinik 4060. Nehmen wir mal den Unterschied zu einem kommunalen Haus: das sind 770 €, pro Jahr also 9240 €. Selbst wenn das kirchliche Haus ein Weihnachtsgeld von sagenwirmal 3000 zahlt, klafft immer noch eine Lücke von mehr als 6000 €. Bei den privaten Kliniken und Unikliniken wird's noch deutlicher. Dabei muß man bedenken, daß das Weihnachtsgeld oftmals keineswegs die "100 v.H." erreicht, die versprochen werden; hab von einigen Fällen gehört, in denen es gerade mal 60-70% des Monatsgehalts gab.

Es gibt schon einen guten Grund, warum immer mehr kirchliche, auch katholische, Häuser zu ihren Tarifgehältern Ärzten Zulagen gewähren, die das Monatsgehalt etwa auf das Niveau der kommunalen Kliniken anhebt. Wenn's auch ohne Zulagen kaum einen Unterschied gäbe, bestünde wohl kaum Anlaß, ebendiese zu zahlen.

Muriel
02.05.2009, 16:41
Auch wenn wir wissen, dass viele Kliniken noch immer keine Überstunden ausgleichen (weder finanziell noch durch FZA), muss man dennoch, da hat habichnicht Recht, die wöchentliche Arbeitszeit beachten, auf Basis derer das Gehalt berechnet wird. Denn es gibt ja durchaus Schwankungen zwischen 38,5 und 42h pro Woche, das kann nicht einfach unter den Tisch fallen.

habichnicht
02.05.2009, 17:02
Ich verstehe sowieso nicht, weshalb diese Frage immer wieder hier auftaucht. Es wäre doch einfacher, in dem Krankenhaus, um das es geht, zur Verwaltung zu gehen und sich dort genaue Zahlen geben zu lassen. Auf ein Haus, das einem als Bewerber diese Auskunft verweigert, könnte man imho verzichten.

John Silver
02.05.2009, 21:00
Auch wenn wir wissen, dass viele Kliniken noch immer keine Überstunden ausgleichen (weder finanziell noch durch FZA), muss man dennoch, da hat habichnicht Recht, die wöchentliche Arbeitszeit beachten, auf Basis derer das Gehalt berechnet wird. Denn es gibt ja durchaus Schwankungen zwischen 38,5 und 42h pro Woche, das kann nicht einfach unter den Tisch fallen.

Das stimmt zwar, aber mal ehrlich - in den meisten Fächern und Kliniken sind wöchentliche Arbeitszeiten doch nur ein theoretischer Richtwert, immer angestrebt, nie erreicht. Lediglich das Grundgehalt ist (halbwegs) sicher. Wir hatten eine 38-Stunden-Woche, jetzt sind's 40. Ich merke im Alltag keinen wesentlichen Unterschied.

Und selbst wenn wir die 1,5 Stunden Unterschied pro Woche (zu einer 40-Stunden-Woche) einbeziehen: das sind gerade mal 78 Stunden pro Jahr. Bei einem Stundenpreis von sagenwirmal 20 € kommen wir auf 1560 €. Es bleiben noch immer rund 4500 € Unterschied.

Ehemaliger User 20130505
03.05.2009, 08:49
Ich verstehe sowieso nicht, weshalb diese Frage immer wieder hier auftaucht. Es wäre doch einfacher, in dem Krankenhaus, um das es geht, zur Verwaltung zu gehen und sich dort genaue Zahlen geben zu lassen. Auf ein Haus, das einem als Bewerber diese Auskunft verweigert, könnte man imho verzichten.


Ich denke auch: Wer sich für einen Job an einem bestimmten Haus interessiert, sollte sich dort nach dem Betriebsklima und den Arbeitsbedingungen erkundigen, möglichst auch mal hospitieren, und sich wegen des Gehalts bei der Verwaltung informieren. Da bekommt er zuverlässigere Auskünfte als in einem Forum. Vielleicht bezahlen die ja über AVR. Ist ja hier auch schon gesagt worden.

Der Zweck solcher Forumsanfragen könnte vielleicht auch darin bestehen, hier ein bisschen Stimmung gegen kirchliche Häuser zu machen, um diese zu motivieren, auch einen Tarifvertrag mit dem MB abzuschließen.

Ich bin übrigens ganz sicher kein Freund kirchlicher Arbeitgeber, denn ich habe mit einem solchen mal sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Da ging es aber nicht um das Gehalt (die haben mich damals korrekt in Anlehnung an den BAT bezahlt), sondern um ganz andere Dinge.

John Silver
03.05.2009, 15:08
Ich glaube kaum, daß es sich lohnt, auf eine solche Art und Weise "Stimmung" gegen die kirchlichen Häuser zu machen, schon gar nicht, wenn's darum geht, kirchliche Häuser zu Vertragsverhandlungen mit dem MB zu bewegen.

Die kirchlichen Arbeitgeber sind in ihrer Masse zwar ignorant, aber nicht blöd. Das, was ich hier in 10 Sekunden vorgerechnet habe (s.o.), kann jeder nachvollziehen, auch die Kirchen. Bei der aktuellen Knappheit an Assistenz- und Fachärzten, insbesondere in den "großen" Fächern, kann man mit derart konkurrenzunfähigen Gehältern und aus der Unterbesetzung resultierenden schlechten Arbeitsbedingungen in vielen kirchlichen Häusern nicht bestehen - irgendwann hat man so wenige Ärzte, daß man die Kapazität herunterfahren oder das Krankenhaus gleich schließen muß. Das wissen die kirchlichen Arbeitgeber sehr wohl. Sie versuchen zwar, öffentlich die Lage schönzurechnen bzw. -reden, im Grunde ist ihnen aber klar, daß sie sich an die Marktsituation anpassen müssen - geht nur leider nicht, weil die eigenen (nichtärztlichen) Mitarbeiter einen Strich durch die Rechnung machen. Im Gegensatz zu allen anderen Kliniken, in denen die Betreiber die Gehälter festlegen, wird in kirchlichen Häusern das Gehalt durch eine Kommission festgelegt, welche zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern besteht, wobei Ärzte kaum bis gar nicht vertreten sind. Die anderen Berufsgruppen in diesen Kliniken gönnen den Ärzten einen MB-Vertrag mit den entsprechenden Gehaltssteigerungen, Bezahlung der Überstunden etc. nicht. Und nur aus diesem Grund gibt es bisher keine expliziten Verhandlungen mit dem MB - die Arbeitgeberseite wäre nämlich längst dazu bereit. Das ist auch der Grund, warum viele kirchliche Kliniken zwar die Gehälter für Ärzte anheben, aber nur durch die Hintertür. Man kann also durchaus erwarten, daß auch ein kirchliches Haus ein konkurrenzfähiges Gehalt zahlt - und dann sogar mit Weihnachtsgeld; was man nicht erwarten darf, ist ein arztspezifischer Tarifvertrag - stattdessen gibt es nur Zuzahlungen durch die Hintertür, immer mit der Gefahr, daß diese Zuzahlungen gestrichen werden können.

pokkaclementine
09.07.2009, 21:53
Schönen guten Abend!
Ich halte seit drei Tagen auch einen AVR Caritas Vertrag in den Händen und bin eigentlich genau so schlau wie vorher auch...Kann jemand weiterhelfen?? Das ist nämlich die erste Stelle, der erste Vertrag...
Z. B. bin ich mir unschlüssig, warum ich in der Vergütungsstufe 1 sein soll, Vergütungsgruppe 2, Ziffer 2 ist mir klar. Wie hoch der Anteil des Weihnachtsgeldes ist, weiß ich nicht. Und ob ich Urlaubsgeld bekomme auch nicht :-(. Kann man sich vor dem Gang in die Verwaltung (bei noch nicht unterschriebenem Vertrag) irgendwo schon mal schlau machen (Suchfunktion und google hab ich schon probiert, auch einiges gefunden, aber diese Fragen sind eben noch offen geblieben)?
Meinen Berechnungen nach bleibt der Brutto Gehalt trotz der Arbeitsmarktzulage deutlich unter dem des TV-Ä/ VKA...
Wäre über Antworten oder verläßliche Quellenangaben sehr sehr erfreut, weil eben erste Stelle und erster Vertrag...
Vielen Dank im Voraus!!!

HorstHützel
10.07.2009, 08:05
Bitte schön:

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

...und bekomm keinen Schock.

Gruß,

HH