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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lässt sich jemand von euch exmatrikulieren trotz Examen?



Schlumpfi21
05.05.2009, 12:03
Hallo!

Ich wollte mal fragen, ob noch jemand-außer wahrscheinlich mir- sich jetzt bis zum 15. Mai exmatrikulieren lässt, um die Studiengebühren zurück zu bekommen?
Das Schriftliche liegt ja jetzt hinter uns und es geht "nur" noch darum, das Mündliche zu bestehen...Man hat wohl nur arge Probleme, wenn man da dann durchfällt...was wohl eher unwahrscheinlich ist oder? :-nix
Meine Krankenkasse würde sich da sogar kulant zeigen und mich als Student weiter laufen lassen...
Würde nur gerne wissen, ob es da draußen noch andere Leute gibt, die das machen wollen oder schon gemacht haben?

Ventura
05.05.2009, 12:35
In Bonn bekommt man die Studiengebühren auch dann wieder, wenn man noch nicht exmatrikuliert ist. Es reicht die Vorlage der Prüfungseinladung zum Examen.

Grüße.

Schlumpfi21
05.05.2009, 13:20
das ist in Göttingen leider nicht der Fall... :-(

girasol
05.05.2009, 13:36
Die meisten meiner Kommilitonen (inklusive mir) machen das so, einige sogar schon vorm Schriftlichen, da das Examen ja keine universitäre Veranstaltung, sondern eine Staatliche ist. Das mit dem Wiederimmatrikulieren beim (sicher unwahrscheinlichen) Durchfallen sei in der Regel problemlos. So wurde es uns vom LPA mitgeteilt.

Schlumpfi21
05.05.2009, 13:50
Hey Girasol!

Das klingt ja schon mal gut!! Ich hab nämlich das Gefühl, dass nur ich das so machen will....
Ich rufe gleich mal beim LPA Hannover an und erkundige mich da!

Danke :-winky

Pörli S
05.05.2009, 14:07
Das Thema Göttingen und Erstattung der Studiengebühren ist ein seltsames...
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Du für den schriftlichen Teil definitiv nicht immatrikuiert sein musst. Der mündliche Teil, so berichtete man mir im Studentensekretariat (Frau Damm), sei ja universitär gekoppelt und man müsse deshalb immatrikuliert sein.
Andererseits bekommt man tatsächlich in GÖ die volle Gebühr (also auch die Verwaltungskosten, etc.) zurück.
Man kann sich bis zum 15.05. exmatrikulieren, um die Erstattung geltend zu machen. Dafür muss man dann in das zentrale Studentensekretariat am Willi-Platz gehen und ein spezielles Formular ausfüllen. Du musst Deine Karte nicht abgeben, kannst also die Gelder noch verprassen. Allerdings hast Du Gaststatus und musst den vollen Preis für Spezereien bezahlen. Auf Deiner Karte ist das Datum (glücklicherweise sehr unleserlich) der Exmatrikulation vermerkt. Stichwort: Bahnfahrt...
Viel Erfolg! ;-)

jassyh
05.05.2009, 14:14
Das ist ja alles kompliziert!

Bei uns machen das alle wie sie wollen und wie es für sie besser ist. Wir müssen nicht mehr eingeschrieben sein, ich bin es aber wegen der Versicherung. Außerdem befürchte ich meinen tollen Unizugnag zu verlieren und so auch den freien PubMed Zugang den ich noch etwas nutzen möchte :-stud

Aber RLP zahlt ja auch keine Studi-Gebühren obwohl das Semesterticket und Co. mit knapp 200 EUR auch teuer ist :-kotz