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Hardyle
21.05.2009, 20:00
Dass die die Ärzte wiederum Blutabnehmen lassen finde ich ist das andere Extrem. Das ist bei leibe nicht in Ordnung, Blutabnehmen kann auch in die Hose gehen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eher gering ist. Als Patient würde ich jedenfalls einen riesen Aufstand machen, wenn ich mitkriegen würde, dass mir der Zivi Blutabnehmen möchte/darf.

Musst Du Dich mit denn nicht mit Deinem Dienstgrad bei den Patienten vorstellen????So wie ich es verstanden habe, durfte er das unter Aufsicht eines Arztes machen - mir hat das damals auch eine Assistenzärztin angeboten als ich erwähnt habe, dass ich anschließend Med. studieren werde. Prinzipiell sehe ich dabei nichts schlimmes, so lange der Patient zustimmt und eine Aufsicht dabei ist (früher oder später macht man das als Student auch mal zum ersten Mal ...).

Felicitas
21.05.2009, 20:14
So wie ich es verstanden habe, durfte er das unter Aufsicht eines Arztes machen - mir hat das damals auch eine Assistenzärztin angeboten als ich erwähnt habe, dass ich anschließend Med. studieren werde. Prinzipiell sehe ich dabei nichts schlimmes, so lange der Patient zustimmt und eine Aufsicht dabei ist (früher oder später macht man das als Student auch mal zum ersten Mal ...).

Naja, wenn er das unter Aufsicht des Arztes gemacht hat, hast Du sicherlich recht. Ich habe das gerde ein wenig anders aufgefasst. Wenn der Arzt dabei ist, liegt das sicherlich in dessen Ermessen und Verantwortung.

John Mason
22.05.2009, 21:11
ich durfte unter Aufsicht des Arztes üben, dann hat er sich ein paar mal davon überzeugt, dass ich das kann und dann durfte ich das allein. Völlig ohne Aufsicht.

Den Dienstgrad OG sieht man auf der Schulter, und wehren konnten sich die Patienten nicht.. Ist ja Bundeswehr. Die haben freie Heilfürsorge, dafür haben sie keine freie Arztwahl :)

Viggo-legen konnte man dort gut lernen:
"Lernen durch Schmerz, ich lerne, sie haben den Schmerz" :-))
natürlich nur bei Funkern/Schützen/anderen Aganauten :-top

WackenDoc
23.05.2009, 17:43
Wobei man natürlich dazusagen muss dass die meissten Soldaten bessere Venen haben als der Durchschnittspatient auf einer internistischen Station.

Aber es ist bei der Bundeswehr völlig normal dass nicht der Arzt die Viggos legt (außer in den Krankenhäusern), sondern das Personal des Behandlungsraums. Und das kann vom Rettungsassisten über Krankenschwester über Arzthelferin bis zum Wehrpflichtigen so ziemlich jeder sein. Der Arzt zeigt es dem Betreffenden bei Bedarf, überzeugt sich davon, dass er es beherrscht und dann darf der das auch alleine. Die Patienten werden normalerweise nur in der Phase des Anlernens gefragt(Wobei da oft auch gegenseitig gestochen wird), danach nicht mehr.

Wir haben z.B. ne Azubi Arzthelferin, da werden die Patienten auch nicht gefragt.

John Mason
24.05.2009, 00:23
beim ersten Mal meinte der Arzt daneben zum Patienten
"och, der hat das schon hundert mal gemacht, ich schau nur so zu"

Wenn der gewusst hätte was los war, glaube der wäre stiften gegangen :D

Xela
24.05.2009, 12:00
blutabnehmen + zugängelegen ist keine! ärztliche tätigkeit!

machen bei uns grundsätzlich die schwestern, dazugerufen werden wir nur wenns gar nicht klappt.

WackenDoc
24.05.2009, 12:21
In Deutschland ist es eine ärztliche Tätigkeit, allerdings delegierbar.

Ich persönlich hab mit dem Delegieren auch überhaupt keine Probleme. Die Risiken sind minimal und es handelt sich- meiner Meinung nach- um eine Tätigkeit, die vor allem Übung braucht und kein fundiertes medizinisches Wissen.
Hab das z.B. auch schon UN- Beobachtern beigebracht, da es da zur Erste- Hilfe- Ausbildung gehört. Und das sind zu 99% keine Sanitäter und haben je nach Herkunft auch keine gute EH-Vorausbildung gehabt.
(Kann mir keiner erzählen, dass das Spritzen von Insulin weniger gefährlich ist als Blutabnehmen, ersteres ist pflegerische Tätigkeit, zweiteres ärztliche.)

John Mason
24.05.2009, 16:14
die meisten wollen es aber nicht delegiert bekommen.
Im Pflegepraktikum war es normal um 4:00 morgens einen Arzt kommen zu lassen wenn sich der Patient die Viggo gezogen hat.
Blutabnehmen war dort auch Arztsache.

SuperSonic
24.05.2009, 21:17
blutabnehmen + zugängelegen ist keine! ärztliche tätigkeit!
Invasive Eingriffe sind grundsätzlich Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten. :-?

Einige dieser Tätigkeiten sind aber, wie gesagt, delegierbar, wobei der delegierende Arzt weiterhin die Verantwortung trägt und haftbar gemacht werden kann. Man unterscheidet hierbei drei Fallgruppen:

- delegierbare Tätigkeiten, z.B.
s.c. und i.m. Injektionen, orale Medikamentengabe, Verbandswechsel

- im Einzelfall delegierbare Tätigkeiten, z.B.
venöse Blutentnahme, i.v. Injektion, Anlegen von Infusionen, Ziehen von ZVKs

- nicht delegierbare Tätigkeiten, z.B.
Anlegen von Bluttransfusionen, i.v. Gabe von Kontrastmitteln oder Zytostatika, Legen von ZVKs

Ob man sich in der Praxis immer daran hält, steht natürlich auf einem anderen Blatt...

Hardyle
11.06.2009, 09:33
Hey, ich melde mich mal kurz zurück. Ich hab mich jetzt für 2 Wochen Praktikum auf der Gyn (also nicht KPP sondern "Reinschnuppern" in die ärztlichen Tätigkeiten) beworben und so wie es scheint klappt das auch.
Habt ihr irgendwelche Tipps, was ich auf der Gyn unbedingt gesehen/gemacht haben muss (also Kreissaal und OP wär ja schon nicht schlecht) bzw. danach gefragt haben sollte?

Pampelmuse
12.06.2009, 16:00
Also was ich persönlich interessant fände, wäre der Umgang mit den onkologischen Patientinnen.