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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pathologische/gerichtsmedizinische Frage



Lava
25.11.2002, 20:32
Ein Freund hat mich neulich gefragt, wie man post mortal zugefügte Verletzungen von solchen unterscheidet, die noch am Lebenden verursacht wurden? Ich weiß es natürlich noch nicht, aber ich denke mir, dass die Wunde einfach anders aussehen muss. Je nachdem, wie (bzw. ob) der Körper darauf reagieren kann. Logischerweise wird bei einem Toten keine Wundheilung einsetzen. Aber was ist mit einer Wunde, die erst kurz nach dem Tod, sagen wir ein zwei Minuten später, zugefügt wurde? Kann man das nachweisen?

Nico
25.11.2002, 21:12
Verletzungen, die so kurz nach Eintritt des Todes einsetzen, kann man sicher nicht von den vorherigen unterscheiden. Die verschiedenen Gerinnungsfaktoren im Blut werden ja nicht sofort ab/zum Zeitpunkt des Todes abgebaut.

hier ein kleiner Link zum Thema

http://www.cx.unibe.ch/irm/Skriptum%20Rechtsmedizin.pdf


Gruß
Nico

hobbes
25.11.2002, 23:59
Der Schnitt in lebendes Gewebe ruft Reaktionen des Körpers hervor, derjenige in totes Gewebe natürlich nicht. Es wird also histologisch zu differenzieren sein. Ich habe das mal irgendwo gelesen - es fällt mir aber nicht ein wo.

Froschkönig
26.11.2002, 01:33
Meine auch, mich da an was zu erinnern !
Schnitte in totes gewebe differenzieren sich zu lebenden gewebe irgendwie in schnitträndern, hyperämiezeichen und co.
ich werd mal unseren patho prof. fragen !

26.11.2002, 03:09
Bei einer vitalen Wundbeibringung proliferieren die Mastzellen bereits dolle in den ersten 48 h (wobei dann zw. 72 bis 192 Stunden ein Plateau erreicht wird (nein, nicht das mit dem Orgasmus).

In der "postmortalen" Wunde würde mit deutlich kleinerer Anzahl an Zellen ein Gipfel bei 192 Stunden (hier jedoch ohne Plateau) erkennbar sein.

Allerdings würde Quincy zunächst auf Wundeinblutungen achten, die postmortal kaum da wären. Allerdings sind diese gerade bei Schnittverletzungen kaum vorhanden, so dass die DD zur postmortalen Beibringung sehr schwer fallen dürfte! Hier hilft dann obiges Verfahren!

chater

June
26.11.2002, 03:15
Müßte es nicht auch einen Unterschied für die Wunde machen, ob noch ein Kreislauf existiert, wenn sie gesetzt wird oder nicht?
Muß wohl mal besser aufpassen in Rechtsmedizin...
Die June :-music

26.11.2002, 03:21
Hmm, ich sagte doch, auf die Wundeinblutungen achten am Rand der Wunde! Aber gerade bei Schnittwunden ist das schwer zu DDlen!

chater

Lava
26.11.2002, 19:04
*räusper* Was bedeutet DD? Außer, dass es das Autokennzeichen von Dresden ist? :-blush

Froschkönig
26.11.2002, 19:11
DifferentialDiagnose

Rico
26.11.2002, 23:16
Soweit ich weiß machen vitale Gefäße nach Durchtrennung eine Vasokonstriktion um einen größeren Blutverlust zu verhindern. Diese löst sich nach etwa einer halben Stunde unter vitalen Bedingungen wieder. Tritt während dieser Zeit der Tod ein, so müßten die Gefäße doch auch eine Art "Leichenstarre" machen, die sich daraus begründet, daß kein ATP zur Verfügung steht um die Aktin-Myosin-Verbindung zu lösen, die Konstriktion bleibt erhalten.
Beim Schnitt in totes Gewebe, tritt keine Vasokontriktion mehr ein...

27.11.2002, 19:27
Ja, das mit der Gefässkonstriktion is wohl wahr, aber leider findet man die Leiche meist erst nachdem die Starre durch Fäulnisprozesse bereits wieder zurückgegangen ist. Eine Leichenstarre bleibt ja auch ned ewig erhalten...

chater

Lava
27.11.2002, 19:41
Eine Frage, die mit der ursprünglichen nicht so viel zu tun hat:
Ws ist mit der spontanen Invagination? Die beruht ja eher auf den elastischen Fasern und müsste daher auch nach dem Tod noch ein Weilchen funktionieren, oder? Und bis zu welcher Gefäßgröße funktioniert das? Ich meine, wenn ich die Aorta durchschneide, nützt wohl Invagination nicht mehr viel... :-D aber man hört ja immer wieder, dass Menschen überleben, wenn sie sich die Pulsadern quer und nicht längs aufschneiden.

28.11.2002, 00:23
Das "Nichtverbluten" beim Queraufschneiden der Pulsader liegt eher an der zu geringen Wundbeifügung, da das Gefäss unter anderem auch einfach wechrollert! Musste vorher antackern das Teil, dann passt das! (oops sollte keine Anleitung sein). :-blush

Ausserdem wird in der Regel nur halbherzig rumgeritzt, da es ziemlich schwer ist die Sehnen zu zerschneiden.

Die Gefässgrösse ist irrelevant, der erreichte Effekt ist aber bei einer Schlagader fast null, da hast Du recht. Deswegen wurde ja der Schock erfunden... :-top

chater

Rico
28.11.2002, 16:40
Original geschrieben von medichater
Ausserdem wird in der Regel nur halbherzig rumgeritzt, da es ziemlich schwer ist die Sehnen zu zerschneiden. Und ein großer Teil der "Querschnibbler" hört auf, nachdem er den da auch noch rumliegenden N. medianus angesägt hat. Das is nämlich extrem-aua!! :-wow

Kiki1701
08.03.2003, 03:24
Original geschrieben von Janine
Ein Freund hat mich neulich gefragt, wie man post mortal zugefügte Verletzungen von solchen unterscheidet, die noch am Lebenden verursacht wurden? Ich weiß es natürlich noch nicht, aber ich denke mir, dass die Wunde einfach anders aussehen muss. Je nachdem, wie (bzw. ob) der Körper darauf reagieren kann. Logischerweise wird bei einem Toten keine Wundheilung einsetzen. Aber was ist mit einer Wunde, die erst kurz nach dem Tod, sagen wir ein zwei Minuten später, zugefügt wurde? Kann man das nachweisen?

Hmm, gute Frage! Famuliere derzeit in der Rechtsmedizin und habe Donnerstag den ganzen Tag damit verbracht, aus alten Fällen ein paar "Wundprogramme" herauszusuchen, an denen man eine Wundaltersbestimmung nachvollziehen kann - als Anschauungsmaterial für die Kripo!

Da gibt es verschiedene Färbungen:

-NAS für Granulozyten (ca. nach 30 Minuten vorzufinden)
-CD68 als Makrophagenmarker
-Eisenfärbung (nach 4 Tagen, die betreffenden Zellen sind mir gerade entfallen)