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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Punkte einklagen beim IMPP????!



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Florian Pietsch
11.05.2009, 17:55
@cat-sara: hast du nach jedem schriftlichen tag nach den ergebnissen geschaut? wenn ja, dann würde auf jeden fall empfehlen, dass du beim nächsten Versuch erst nach dem 3. Tag nachschaust.
Nach jedem Tag innerlich abhacken (du kannst sowieso nichts mehr ändern) und erst zum Schluss nachsehen und dann machst du dich nicht verrückt!

diesen Tipp werde ich fürs nächste Mal auch beherzigen.

Danke

Fiffili
11.05.2009, 17:56
Weisste, ich halte wenig davon, sich selbst etwas vorzumachen und nach der Prüfung dann der harten Wahrheit ins Auge blicken zu müssen. Lieber wissen, dass man in der Vorbereitung besser 70% und mehr schaffen sollte... denn dann kann man viel lockerer in die Prüfung gehen und hat nicht mehr die Angst, dass es wird wie beim ersten Mal, wo man ein gutes Gefühl hatte und doch durchgefallen ist. Damit tut man sich selbst wirklich keinen Gefallen.
(Sagt übrigens eine, die auch keine Spitzenexamina geschrieben hat...)

Das sehe ich eigentlich ähnlich.
Natürlich ist es jetzt für viele schade, dass die Bestehensgrenze doch höher liegt als von Medilearn berechntet, andererseits wundert es mich, wenn Leute mit 182 Punkten heute aus allen Wolken fallen weil sie nicht bestanden haben.
Sicher, die Hoffnung stirbt zuletzt, aber manchmal sollte man einfach erstmal vom schlimmsten ausgehen und sich im Zweifel lieber positiv als negativ überraschen lassen!

Den Betroffenen wünsche ich, dass sie es schaffen, das Beste draus zu machen und dann klappts beim nächsten Mal auch mit dem HEX! :-top

surfsmurf
11.05.2009, 18:05
Um mal den Versuch zu starten, hier ein bißchen die Wogen zu glätten: Fragt Euch mal ehrlich, wie ihr reagiert hättet, wenn ihr durchgefallen wärt? Sicherlich nicht ruhig hingesetzt und mal schön rational analysiert - jedenfalls am Anfang nicht. Da klammert man sich an jeden Strohhalm, würd ich mal denken. Also lasst Sie mal in Ruhe klarkommen.

@ cat-sara: Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Mach Urlaub (wie gesagt: fahr ans Meer, das hilft immer), schlaf ein paar Nächte drüber, lass Dich von Freunden und Familie trösten (falls nötig) und dann lern fürs Mündliche. Danach überlegste mal, was falsch gelaufen ist, änderst es und bringst im Herbst das Schriftliche anständig hinter Dich. Viel Glück!

chucknorris1234
11.05.2009, 18:05
Das ist echt ne scheiss Aussage!!!!
Das kannst du nicht beurteilen.
Mündliche kann ich immer zeigen das ich das medizinische Fachwissen habe.
Also braucht ihr nicht so von oben herab zu sein...

du hast es nicht drauf, ein schriftliches examen zu bestehen. wo ist da der inhaltliche fehler meiner aussage?

Wenn du über 40% der fragen nicht beantworten kannst, dann bist du nicht wegen den max. 20 fiesen / streitbaren Fragen (von 320!) des IMPP durchgefallen. Das wären nämlich selbst bei 30 fiesen Fragen weniger als 10% der Note.

Punkt.

Ich mag diese ganze Kuschel-Pädagogik in diesem Thema/Thread nicht. Immer ist man nicht selber schuld ... ja ne, is klar.

Spatzenhirn
11.05.2009, 18:06
Ich würd das ebenfalls eher als chance verstehen, die sachen noch mal richtig lernen zu können.

nimm dir viel zeit um auch wirklich noch einmal mit einem ausführlicherem fachbuch die einzelnen fächer durchzugehen. kreuzen und kurzlehrbücher reichen nicht, um viele der fragen zu beantworten. du kannst ja dieses examen für dich auswerten und schauen, wo genau du noch defizite hast und die sachen dann wirklich gründlich lernen. ich würd die 60% nie als genug sondern immer noch als ausbaufähig betrachten...

wenn du die fächer gut kannst (und nach einem extra-sem. wirst du sehen, daß du sicher schnell in vielen fächern auf 80% kommst) macht das ganze auch echt viel mehr spass und du wirst dich über deinen fortschritt freuen.

gibt dir sicher auch später im job mehr sicherheit. daher sieh es eher als gelegenheit und als positive herausforderung.

Spatzenhirn
11.05.2009, 18:15
mal davon abgesehen,

schreib doch eine mail an medi-learn, wie das mit dem klagen genau aussieht und welche erfolgsaussichten da bestehen. die können dir da sicherlich weiterhelfen.

Ventura
11.05.2009, 18:16
Eine Klage wird nicht erfolgreich sein, zumal es erstens zu lange dauert bis das ganze bearbeitet wurde, zum anderen sind die Fragen nicht so eindeutig falsch, wie einige hier denken. Eine Klage wäre eine Illusion.

Es ist halt bitter durch dieses Examen zu fallen, das kann auch jeder verstehen. Kopf hoch, weiter machen, fighten!

Grüssle.

chucknorris1234
11.05.2009, 18:20
Eine Klage wird nicht erfolgreich sein, zumal es erstens zu lange dauert bis das ganze bearbeitet wurde, zum anderen sind die Fragen nicht so eindeutig falsch, wie einige hier denken. Eine Klage wäre eine Illusion.

Es ist halt bitter durch dieses Examen zu fallen, das kann auch jeder verstehen. Kopf hoch, weiter machen, fighten!

Grüssle.

Wäre eigentlich ein gutes Schlusswort hier, was du sagst :-top

Spatzenhirn
11.05.2009, 18:21
Fragenrügen, wie funktioniert das?

--------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/1 68 96 - 0 antwortet:
Medizinerprüfungen haben eine Besonderheit: Das Multiple-Choice-System. Fehlen bei einer Prüfung nicht mehr als drei oder vier Punkte zum Erreichen der Bestehensgrenze oder der nächsthöheren Notenstufe, sollte man auf jeden Fall Widerspruch erheben, um sich alle Chancen für eine nachträgliche Punktegutschrift offen zuhalten. Dies insbesondere dann, wenn Fragen aus der Wertung genommen wurden und man diese Fragen ggf. richtig beantwortet hat. Leider hält das IMPP mit diesen Informationen hinter dem Berg. Im Widerspruchsverfahren erfährt man aber, ob man die eliminierten Fragen richtig beantwortet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer sehr weitreichenden Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt, daß die Studenten einen Antwortspielraum haben. Danach muß eine Frage "gutgeschrieben" werden, wenn man beweisen kann, daß die eigene Lösung neben derjenigen des Instituts richtig ist. Maßstab ist hier die Ausbildungsliteratur, wobei ein Standardwerk (beispielsweise in der Anatomie der Atlas von Sobotta) ausreicht.

Kein Support per PM - bitte an [email protected] schreiben!





hab ich mal aus nem anderen thread kopiert...

chucknorris1234
11.05.2009, 18:26
Wie gesagt, es gibt noch keinen Studenten der Humanmedizin, der jemals erfolgreich ein Staatsexamen auf dem Klageweg bestanden hätte.

Ich würde meine tausende von EUR lieber anders anlegen ... so etwas zahlt nämlich keine rechtschutzversicherung.

Spatzenhirn
11.05.2009, 18:28
woher weißt das denn so genau?

Hellequin
11.05.2009, 18:29
Wie gesagt, es gibt noch keinen Studenten der Humanmedizin, der jemals erfolgreich ein Staatsexamen auf dem Klageweg bestanden hätte.

Eine falsche Aussage wird nicht richtiger, wenn man sie oft genug wiederholt.;-)

chucknorris1234
11.05.2009, 18:32
Eine falsche Aussage wird nicht richtiger, wenn man sie oft genug wiederholt.;-)

Ich habe mich bei einem IMPP (NRW) Mitarbeiter erkundigt. Inoffiziell, im Rahmen einer Feier.

Ich will doch nur, dass sie nicht ihr Geld & Examen riskiert. Aber lassen wir dass, da wir beide ja keine "harten" Beweise hier anführen können.

cat-sara
11.05.2009, 18:34
Fragenrügen, wie funktioniert das?

--------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/1 68 96 - 0 antwortet:
Medizinerprüfungen haben eine Besonderheit: Das Multiple-Choice-System. Fehlen bei einer Prüfung nicht mehr als drei oder vier Punkte zum Erreichen der Bestehensgrenze oder der nächsthöheren Notenstufe, sollte man auf jeden Fall Widerspruch erheben, um sich alle Chancen für eine nachträgliche Punktegutschrift offen zuhalten. Dies insbesondere dann, wenn Fragen aus der Wertung genommen wurden und man diese Fragen ggf. richtig beantwortet hat. Leider hält das IMPP mit diesen Informationen hinter dem Berg. Im Widerspruchsverfahren erfährt man aber, ob man die eliminierten Fragen richtig beantwortet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer sehr weitreichenden Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt, daß die Studenten einen Antwortspielraum haben. Danach muß eine Frage "gutgeschrieben" werden, wenn man beweisen kann, daß die eigene Lösung neben derjenigen des Instituts richtig ist. Maßstab ist hier die Ausbildungsliteratur, wobei ein Standardwerk (beispielsweise in der Anatomie der Atlas von Sobotta) ausreicht.

Kein Support per PM - bitte an [email protected] schreiben!





hab ich mal aus nem anderen thread kopiert...

DANKE! :-peng

Hellequin
11.05.2009, 18:38
@chucknorris1234:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,205670,00.html

Coxy-Baby
11.05.2009, 18:44
@chucknorris1234:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,205670,00.html

Naja 10 Jahre Klagerei ist ja auch nicht ohne....
und es wären ja 3 Fragen bei Cat-Sara
und "Maßstab ist hier die Ausbildungsliteratur, wobei ein Standardwerk (beispielsweise in der Anatomie der Atlas von Sobotta)" weiß nicht ob Paper, Journals, Berufsgenossenschaftsinfos zählen.....

chucknorris1234
11.05.2009, 18:44
@chucknorris1234:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,205670,00.html

Ich zitiere:

Die Summe scheint rekordverdächtig, aber die juristische Argumentation ist einleuchtend. Denkbar knapp war der Nürnberger Student 1990 beim Examen gescheitert. Doch als er die Bewertung überprüfte, stieß er auf Ungereimtheiten. Wegen falscher Benotung seines Examens zog er vor Gericht und klagte auf Schadenersatz.

Ich denke , dass es hier um technische/formale Auswertungsfehler geht, es steht nirgendwo, dass hier inhaltlich "gewonnen" wurde. Solche Fälle sind tatsächlich dokumentiert.

stud_tir
11.05.2009, 18:44
@chucknorris1234:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,205670,00.htmlDanke für den Link.

Gut zehn Jahre lang zog sich der Rechtsstreit hin und landete vor mehreren GerichtenSoviel dazu.

stud_tir
11.05.2009, 18:45
Ich denke , dass es hier um technische/formale Auswertungsfehler geht, es steht nirgendwo, dass hier inhaltlich "gewonnen" wurde. Solche Fälle sind tatsächlich dokumentiert.Wenn Du meinst ...

So war ein weiterer Medizinstudent 1991 knapp an der ärztlichen Vorprüfung im Multiple-Choice-System gescheitert, weil ihm eine einzige richtige Antwort fehlte. Gerichte stellten allerdings fest, dass eine Frage mehrdeutig formuliert war und - entgegen der Regel - mehrere korrekte Antworten zuließ.

puddinglaus
11.05.2009, 18:51
Mmmhh... ich weiss ja nicht.
War das wirklich alles sooo schwer und abgefahren??! Ich will niemandem auf die Füsse treten, aber nach knapp drei Monaten lernen und mit auch eher mittelmässigen Scheinleistungen an einer schlecht ausbildenden Uni habe ich dieses Examen gar nicht mal so schlecht bestanden. Hier wird so getan, als wären nur Orchideen abgefragt worden. Das stimmt einfach nicht, wenn es sicher auch einige missverständliche Fragen gab.
Ein Staatsexamen nicht in der eigenen Muttersprache absolvieren zu müssen ist sicher blöd, aber jetzt auf einmal nach Jahren des Studiums auf Benachteiligung zu klagen, ist doch hanebüchen...

Naja, dazu kann ich nur sagen: Je weniger Wissen man hat, desto weniger kommt man in die Lage sich durch missverständliche Fragestellungen oder auch Antwortmöglichkeiten für eine Antwort zu entscheiden, die sich dann laut IMPP als falsch herausstellte. Es sind doch einige durch das IMPP als richtig gewertete Antwortmöglichkeiten nicht nachzuvollziehen.
Also ich fand das Examen nicht fair!!!