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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Punkte einklagen beim IMPP????!



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cat-sara
11.05.2009, 17:04
Ich wollte mich mal erkundigen, wie das wäre mit Einklagen von Punkten, bei Frage die man zu beanstanden hat. Mir fehlen noch drei Punkte und ich hätte da drei Fragen....
Kann ich da einfach einen Brief schreiben ans IMPP oder muss ich das richtig mit Anwalt und so machen???

chucknorris1234
11.05.2009, 17:10
sorry, aber spar' dir den aufwand. es gibt noch niemanden, der sich bei fehlenden punkten, sein examen erfolgreich eingeklagt hat. lieber länger urlaub machen :o)

Viel erfolg beim nächsten Mal !

Florian Pietsch
11.05.2009, 17:11
Mit LPA deines Landes reden (beim Dekanat deiner Uni bist du an der falschen Adresse!), dich beraten lassen, dann evt. den Rechtsweg einschreiten.

Du hast drei Fragen zu beanstanden? Welche?

cat-sara
11.05.2009, 17:12
sorry, aber spar' dir den aufwand. es gibt noch niemanden, der sich bei fehlenden punkten, sein examen erfolgreich eingeklagt hat. lieber länger urlaub machen :o)

Viel erfolg beim nächsten Mal !

Wieso denn das??
Woher weißt du das??
Ich möchte es trotzdem versuchen.

Coxy-Baby
11.05.2009, 17:14
Wieso denn das??
Woher weißt du das??
Ich möchte es trotzdem versuchen.

Der Rechtsstreit wird dich wahrscheinlich Jahre kosten...bei
eher zweifelhaften Erfolgsaussichten.

chucknorris1234
11.05.2009, 17:17
du kannst auch für viel Geld einen Anwalt fragen, der sich damit beschäftigt. Und er wird dir sagen: es gab' noch nie einen fall, wo der klageweg geklappt hätte.

ist ja auch unfair gegenüber dem rest der prüflinge. daher darf es so etwas ja auch gar nicht geben. denn dann hättest du ja eine andere bestehensgrenze, und per definition müssen natürlich alle die gleiche haben. daher kann es auch ohne eine wiederholung des examens keine ausnahme für dich geben. und eine wiederholung wird natürlich nicht statt finden. sorry.

cat-sara
11.05.2009, 17:20
Mit LPA deines Landes reden (beim Dekanat deiner Uni bist du an der falschen Adresse!), dich beraten lassen, dann evt. den Rechtsweg einschreiten.

Du hast drei Fragen zu beanstanden? Welche?

Also erstmal die Frage vom Tag3 Grp A Frage 15: Keine Differenzierung in absoluter und relativer Nahschuss.
Dann: Tag 3 Gruppe A
Fall III, Aufgabe 88: A+B+C+D+E
Luftbefeuchter, Sägemehl, Heu, Käse sind richtig (vgl. „e-Journal für Labormedizin“: http://www.laborlexikon.de/Lexikon/I...llergische.htm)
Hausstaub ist ebenfalls richtig und wird sogar in der
BGI 805 („BerufsGenossenschaftliche Informationen“) explizit als Hausstaub-Alveolitis als Manifestation der exogen allergischen Alveolitis aufgelistet.
Ausserdem ist er in der zuerst genannten Quelle ebenfalls aufgeführt als „Innenraum-Alveolitis“ durch Schimmelplilze. Wie sie einer Veröffentlichung des ÖGD-Sachsen entnehmen können sind diese Schimmelpilze auch oft mit Hausstaub assoziiert (vgl. http://www.lua.sachsen.de/hm/hyg_umm..._Innenraum.pdf), dies wird ebenfalls bestätigt durch die Universität Oldenburg (vgl. http://www.ertl-net.de/umwelt/publications/poster_ertletal_anakon2007.pdf)
Quantitative Angaben zu den einzelnen Manifestationen existieren in der mir bekannten Literatur nicht und somit müssen alle Lösungsmöglichkeiten als richtig angesehen werden.
Somit sind alle Lösungen als richtig zu bewerten und die Aufgabe ist aus der Gesamtwertung zu entfernen.
Tag2 Grp A Frage20: Achillessehnenruptur. Meiner Meinung birgt C das größte Risiko einer Ruptur, da das IMPP noch extra Eigenregie schreibt.
und die Frage Tag2 Grp A Frage 28:A.spinalis ant. Syndrom würde eher passen da die Pat. CVRF hat.

aso
11.05.2009, 17:23
daher kann es auch ohne eine wiederholung des examens keine ausnahme für dich geben. und eine wiederholung wird natürlich nicht statt finden. sorry.

Meines Wissens nicht richtig. Sollte jemand mit seiner Klage erfolgreich sein, ändern sich die Notengrenzen, allerdings nur für den Kläger und evtl. die Mitkläger.

Florian Pietsch
11.05.2009, 17:29
sorry, ich räume nur der einen Frage mit dem Hausstaub etc eine Chance ein.... Was mich ärgert, dass die Käse als richtig gewertet haben, obwohl es Schimmelkäse sein müsste. So steht es auch in sämtlichen Büchern etc. SCHIMMEL!!

du hast darüber hinaus Chancen, wenn du die Fragen inhaltlich nicht verstanden hast (z.B. wenn du aus dem Ausland kommst) und kannst auf Benachteiligung klagen.

Weiß eigentlich jemand, wie es bei Studenten aus dem Ausland, die hier studieren und die deutsche Sprache nicht wie eine Muttersprache beherrschen, ist? Bekommen die Prüfungshefte in ihrer Muttersprache?

Hellequin
11.05.2009, 17:33
Und er wird dir sagen: es gab' noch nie einen fall, wo der klageweg geklappt hätte.

Dann ist das aber ein schlechter Anwalt, weil eben doch schon Verfahren gegen das IMPP gewonnen wurden.;-)
Das Problem ist eher das was Coxy-Baby anspricht, sollte man sich auf den Rechtsweg einlassen, muss man damit rechnen, daß das IMPP durch sämtliche Instanzen zieht und das ganze mehrere Jahre dauert.
Zugegebenermassen sehe ich aber bei drei fehlenden Punkten ebenfalls wenig Chancen.

@cat-sara: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=13890 Da steht was über das weitere Procedere.
Du solltest bedenken das sich viel bei den Fragen um die Wörter am ehesten, am wahrscheinlichsten etc. dreht. Das ist eine juristische Absicherung durch das IMPP die imho nur schwer zu knacken ist.

Jeannychen
11.05.2009, 17:35
sorry, ich räume nur der einen Frage mit dem Hausstaub etc eine Chance ein.... Was mich ärgert, dass die Käse als richtig gewertet haben, obwohl es Schimmelkäse sein müsste. So steht es auch in sämtlichen Büchern etc. SCHIMMEL!!

du hast darüber hinaus Chancen, wenn du die Fragen inhaltlich nicht verstanden hast (z.B. wenn du aus dem Ausland kommst) und kannst auf Benachteiligung klagen.

Weiß eigentlich jemand, wie es bei Studenten aus dem Ausland, die hier studieren und die deutsche Sprache nicht wie eine Muttersprache beherrschen, ist? Bekommen die Prüfungshefte in ihrer Muttersprache?

NEIN!!!
Wir (da die deutsche Sprache auch nicht meine Muttersprache ist) werden genauso "behandelt" wie alle anderen. Man darf auch kein Wörterbuch benutzen! Hast du sprachliche Probleme - Pech gehabt! Tja, hier kommen schreckliche Erinnerungen vom Physikum hoch...:-peng
Ehrlich gesagt, wenn ich dieses Examen auf meiner Muttersprache lösen müsste, würde ich echt Probleme kriegen. Ich habe alles auf Deutsch gelernt und habe mit der Fachsprache auf meiner Muttersprache richtig Schwierigkeiten.

Ansonsten wäre organisatorisch schwierig, schon wegen der vielen Sprachen...

Florian Pietsch
11.05.2009, 17:37
also, wenn es die letzte Chance war, dann macht es schon Sinn zu klagen, da hat man nichts zu verlieren.

Allerdings räume ich einer Sammelklage schon Sinn und Berechtigung ein, da viele Fragen teilweise sehr abgehoben waren, nicht auf Basiswissen abzielen und sehr speziell waren. Nach sehr seltenen extraartikulären Manifestationen zu fragen macht z.B. keinen Sinn....

die Prüfungsfragen sollen aber Basiswissen abfragen.

Florian Pietsch
11.05.2009, 17:47
ich muss im Herbst 2009 leider wieder antreten....

die frage nach Prüfungsbedingungen für Ausländer war rein interessehalber gestellt.

chucknorris1234
11.05.2009, 17:54
1. die leute schauen zuviel US-Fernsehen: es gibt im deutschen Recht keine Sammelklage. daher muss jeder einzeln klagen.

2.:-lesen
in der zeit, in der ihr "chancenlos" gegen das impp vorgeht, könnt ihr locker die ganzen exotenkrankheiten des impps dreimal auswendiglernen. hier werden den leuten falsche hoffnungen gemacht.

Jeannychen
11.05.2009, 17:54
ich muss im Herbst 2009 leider wieder antreten....

die frage nach Prüfungsbedingungen für Ausländer war rein interessehalber gestellt.

Schade! War das jetzt dein 1. Versuch? Hast du schon mündliche gehabt?
Kopf hoch! Mach einen ausgiebigen Urlaub und dann mit erneuter Kraft wieder anfangen. Du schaffst es sicher!

Die Frage nach Prüfungsbedingungen für Ausländer habe ich aus so verstanden, sorry, wenn ich doch etwas anderes vermittelt hätte...:peace:

kirke
11.05.2009, 17:59
Mmmhh... ich weiss ja nicht.
War das wirklich alles sooo schwer und abgefahren??! Ich will niemandem auf die Füsse treten, aber nach knapp drei Monaten lernen und mit auch eher mittelmässigen Scheinleistungen an einer schlecht ausbildenden Uni habe ich dieses Examen gar nicht mal so schlecht bestanden. Hier wird so getan, als wären nur Orchideen abgefragt worden. Das stimmt einfach nicht, wenn es sicher auch einige missverständliche Fragen gab.
Ein Staatsexamen nicht in der eigenen Muttersprache absolvieren zu müssen ist sicher blöd, aber jetzt auf einmal nach Jahren des Studiums auf Benachteiligung zu klagen, ist doch hanebüchen...

cat-sara
11.05.2009, 18:10
Ich werde auf jeden Fall versuchen zu klagen.
Ich habe meine 3 einhalb Monate gelernt. Leider waren die Fragen teilweise so missverständlich, dass ich das mit der Klage schon gerechtfertigt.

Fiffili
11.05.2009, 18:11
Ich kenne mich mit den ganzen Rechtsgrundlagen bzgl. Klage, Sammelklage und was es sonst noch so gibt gar nicht aus und habe auch keine Ahnung, ob es jemals Erfolge gab beim Einklagen von Examensergebnissen.
Einfach nur aus dem Bauch heraus würde ich jedoch davon abraten bzw. an deiner Stelle versuchen das Mündliche noch gut und tapfer über die Bühne zu kriegen, dann eine ausgiebige Erholungspause einlegen und danach wieder anfangen zu lernen und zwar um die Erfahrung reicher, dass man jetzt die Tücken noch ein wenig besser kennt als vor dem eigenen Examen.
Da du die ganzen "Basics" bzw. IMPP-Lieblinge ja schon mal gelernt hast, kannst du dich ja vielleicht diesmal etwas auf die Hintergründe und Feinheiten einiger Erkrankungen spezialisieren und natürlich Lücken füllen mit denen man ins Examen gegangen ist.
So in etwa sähe jedenfalls mein Plan aus...
Ich hätte wohl nicht den Nerv auf kräfte- und finanzenzehrenden Ärger mit dem IMPP, dessen Ausgang ja äußerst ungewiss ist!

Kopf hoch, beim nächsten Mal klappts einfach!! :-top :-top

chucknorris1234
11.05.2009, 18:15
Ich werde auf jeden Fall versuchen zu klagen.
Ich habe meine 3 einhalb Monate gelernt. Leider waren die Fragen teilweise so missverständlich, dass ich das mit der Klage schon gerechtfertigt.

du willst doch bestehen im herbst? wofür ist es jetzt besser zeit zu investieren? klage oder prüfung? wenn du nochmal durchfällst im herbst deswegen, wirst du erfahrungsgemäß beim dritten Mal EXTREM NERVÖS sein in der Prüfung. Bedenke auch, dass du mehre Tausend EURO wirst vorstrecken müssen für den Klageweg, und du sehr wahrscheinlich verlieren wirst, mit einem Schuldenberg in den Job startend.

Florian Pietsch
11.05.2009, 18:15
kann man eigentlich irgendwo überprüfen, ob die Bestehensgrenze richtig ausgerechnet wurde? Wenn es so einen Riesenunterschied zwischen der Medi-Learn Bestehensgrenze und der des IMPP gibt, obwohl eigentlich nahezu alle Studenten bei mediLearn ihre ergebnisse eingegeben haben, dann kann da doch was nicht stimmen?