NinaM
12.05.2009, 15:38
Heyho!
ICh mach gerad meinen Antrag fertig und hab jetzt gesagt, dass die genannten Konstellationen nicht zutreffen also:
"1.
Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) mit meinem Ehegatten/Kind und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe.
2.
Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) bei meinen Eltern/Pflegeeltern und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe."
Würde es mir einen Vorteil verschaffen, wenn ich das eine Meldebescheinigung abgebe, auch wenn die Hochschule immer noch 150 Km weit weg ist? Ich versteh den Sinn dieses Punktes nicht.
ICh mach gerad meinen Antrag fertig und hab jetzt gesagt, dass die genannten Konstellationen nicht zutreffen also:
"1.
Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) mit meinem Ehegatten/Kind und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe.
2.
Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) bei meinen Eltern/Pflegeeltern und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe."
Würde es mir einen Vorteil verschaffen, wenn ich das eine Meldebescheinigung abgebe, auch wenn die Hochschule immer noch 150 Km weit weg ist? Ich versteh den Sinn dieses Punktes nicht.