PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldebescheinigung



NinaM
12.05.2009, 16:38
Heyho!
ICh mach gerad meinen Antrag fertig und hab jetzt gesagt, dass die genannten Konstellationen nicht zutreffen also:
"1.
Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) mit meinem Ehegatten/Kind und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe.
2.
Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) bei meinen Eltern/Pflegeeltern und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe."
Würde es mir einen Vorteil verschaffen, wenn ich das eine Meldebescheinigung abgebe, auch wenn die Hochschule immer noch 150 Km weit weg ist? Ich versteh den Sinn dieses Punktes nicht.

Coxy-Baby
12.05.2009, 16:40
Es geht darum, dass es die NÄCHSTE Uni ist, d.h. die mit der geringsten Distanz Eltern->Uni

pottmed
12.05.2009, 16:44
Wenn Du nicht bei deinen Eltern wohnst, also nicht Sozialkriterium 4 geltend machen willst, musst Du keine Meldebescheinigung einreichen.