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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einberufungsbescheid und ZVS Bogen



Himbeerfleischer
13.05.2009, 15:30
Hi zusammen,

kurze Frage zu den Unterlagen die man an die ZVS schicken muss:

1.) "Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Einberufungsbescheides" wird verlangt. ich habe aber nur das Original (was ja anscheinend OHNE Unterschrift gültig ist). Jetzt meine Frage: Wo lass ich das beglaubigen? Also die Kopie !

2.) Muss man seine Einzelnoten in den Halbjahren im ZVS Formular selber eintragen?

Danke im Voraus
mfG

ordem1988
13.05.2009, 16:40
zu 1) beglaubigen kannst du es im bürgerbüro (also da wo man wohn- an-/ummeldung macht) es ist auch kostenfrei so lange man nicht zu viele sachen aufeinmal beglaubigen lässt ^^)

ansonsten ist es auch noch möglich in verschiedenen kirchen sachen beglaubigen zulassen... da muss man aber schauen dass man die zuständige person erwischt.... und da sehen sie schon ganz gern wenn man etwas in die gemeindekasse wirft

zu 2) ja die noten trägst du selbst ein! aber es bringt nichts falsche noten anzugeben weil du dein zeugnis ja auch nochmal beglaubigt hin schicken musst :P also komm nicht auf falsche gedanken :D

risingsun
13.05.2009, 16:45
zu 2) ja die noten trägst du selbst ein! aber es bringt nichts falsche noten anzugeben weil du dein zeugnis ja auch nochmal beglaubigt hin schicken musst :P also komm nicht auf falsche gedanken :D

na toll -.- dann kann ich mich ja auf mein kontrollblatt gefasst machen.. hab mich heute doch so über die email gefreut


EDIT:
dies scheint ja doch nicht der fall zu sein - habe da nichts eingetragen und am ende der seite mit dem elektronischen kontrollblatt steht:

"Mein Antrag ist fehlerfrei"

dann kann ich auf Ende klicken und gut oder?

ordem1988
13.05.2009, 19:53
hmm... hast du jetzt falsche noten angegeben oder wie jetzt??? verstehe nicht ganz :P

wenn ja, könnte es sein, dass wenn du einen platz bekommst und die das zeugnis nochmal prüfen dir der platz wieder aberkannt wird....

risingsun
13.05.2009, 19:57
neee :D

ich hab da garnichts eingetragen.. also auf dem ausgedruckten bogen hab ich keine noten eingetragen - ich dachte, das wäre nicht nötig

aber wenn das fehlerhaft wäre, würde mich das kotnrollblatt doch darauf hinweisen oder?

dos
13.05.2009, 20:33
Auf dem Einberufungsbescheid ist eine gültige Unterschrift!