bär81
15.05.2009, 14:10
Berechnung der Noten-und Bestehensgrenze
hi leidensgenossen!
habe 252 u damit trotz nachteilsausgleich ne 3-war natürlich sehr über die notengrenzen verärgert. aus reiner verzweiflung habe ich mal die notengrenzen ausgerechnet:-heul: Es ergibt sich aus den uns zur Verfügung stehenden Zahlen (gerundeten 236 Punkten als Durchschnittswert der Referenzgruppe) eine Bestehensgrenze von 184,08, die auf 185 !!!!(folglich 252,04 für die 2 auf 253)aufgerundet wurde. Würde mich nicht wundern,wenn das impp mit gerundeten daten rechnet u somit die ergebnisse zum nachteil der studenten verfälscht.
Man muss sie einfach hassen;)!!!!!!
Berechnung der Noten-und Bestehensgrenze
§14 (6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
§14 (7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:
Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note
"sehr gut", wenn er mindestens 75 Prozent,
"gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent,
"befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,
"ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 Prozent
der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat
hi leidensgenossen!
habe 252 u damit trotz nachteilsausgleich ne 3-war natürlich sehr über die notengrenzen verärgert. aus reiner verzweiflung habe ich mal die notengrenzen ausgerechnet:-heul: Es ergibt sich aus den uns zur Verfügung stehenden Zahlen (gerundeten 236 Punkten als Durchschnittswert der Referenzgruppe) eine Bestehensgrenze von 184,08, die auf 185 !!!!(folglich 252,04 für die 2 auf 253)aufgerundet wurde. Würde mich nicht wundern,wenn das impp mit gerundeten daten rechnet u somit die ergebnisse zum nachteil der studenten verfälscht.
Man muss sie einfach hassen;)!!!!!!
Berechnung der Noten-und Bestehensgrenze
§14 (6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
§14 (7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:
Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note
"sehr gut", wenn er mindestens 75 Prozent,
"gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent,
"befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,
"ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 Prozent
der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat