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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung der Noten-und Bestehensgrenze



bär81
15.05.2009, 14:10
Berechnung der Noten-und Bestehensgrenze
hi leidensgenossen!

habe 252 u damit trotz nachteilsausgleich ne 3-war natürlich sehr über die notengrenzen verärgert. aus reiner verzweiflung habe ich mal die notengrenzen ausgerechnet:-heul: Es ergibt sich aus den uns zur Verfügung stehenden Zahlen (gerundeten 236 Punkten als Durchschnittswert der Referenzgruppe) eine Bestehensgrenze von 184,08, die auf 185 !!!!(folglich 252,04 für die 2 auf 253)aufgerundet wurde. Würde mich nicht wundern,wenn das impp mit gerundeten daten rechnet u somit die ergebnisse zum nachteil der studenten verfälscht.
Man muss sie einfach hassen;)!!!!!!

Berechnung der Noten-und Bestehensgrenze
§14 (6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
§14 (7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:


Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note

"sehr gut", wenn er mindestens 75 Prozent,
"gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent,
"befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,
"ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 Prozent
der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat

Hellequin
15.05.2009, 14:26
Und was willst du uns mit dem Beitrag jetzt sagen?:-nix

feriday
20.05.2009, 18:14
gut, dass mir ein paar Punkte mehr für die 2 fehlen...
Knapp zu verfehlen würd mich mein lebenlang ärgern...


:-dance

SuperSonic
20.05.2009, 18:35
Würde mich nicht wundern,wenn das impp mit gerundeten daten rechnet u somit die ergebnisse zum nachteil der studenten verfälscht.
Man muss sie einfach hassen;)!!!!!!
Das ist keine Schikane des IMPP, sondern gesetzlich so vorgeschrieben. Es heißt "um nicht mehr als 22 Prozent (...) unterschreitet".
(236,0-184)/236,0 ist aber leider etwas größer als 22 %.

Hier sind die offiziellen Notengrenzen: http://www.impp.de/index.php?id=19

Angel Oak
20.05.2009, 22:24
gut, dass mir ein paar Punkte mehr für die 2 fehlen...
Knapp zu verfehlen würd mich mein lebenlang ärgern...


:-dance

Man gewöhnt sich...:-keks

Antracis
20.05.2009, 22:35
Stimmt, es tut schon fast nicht mehr weh. :-heul:-heul:-heul

Aber mal im Ernst: Ich habs wirklich abgehakt. Brauchte knapp 45 Minuten dazu (alle 3 Minuten Pause) und einen 60 Kg Sandsack. Dann noch einmal kurz sehr laut Schreien und die Sache war gegessen.

Ansonsten muß ich auch sagen, dass ich bei allem Pech auch viel Glück hatte und mit dem Prozentwert, der hinter den Punkten steht, zufrieden sein kann.

:-keks

:-winky
Anti

feriday
22.05.2009, 17:29
Hab mich heute wieder seit langem über die Punkte geärgert, als der Bescheid ins Haus geflattert kam.
Andererseits wäre ich auch glücklich gewesen, wenn ich mit einer 4 bestanden hätte. Man will halt immer das, was man nicht haben kann.
Typisch :)