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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rundfunkgebührenbefreiung?



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Ine
27.11.2002, 13:39
HI!

Hab heute leider einen Bescheid bekommen, dass meine Rundfunkgebührenbefreiung nicht weitergewährt werden kann:

Der Herr vom Sozialamt hat mir dann vorgeschlagen, ich sollte Einspruch erheben.

Hat jemand von euch schon mal Einspruch eingelegt?

Was ich auch noch gerne wissen würde: wie funkt das mit der Rundfunkgebührenbefreiung in Bayern? Der Herr vom Sozialamt sagte mir nämlich, dass in Neu-Ulm alles einfach bewilligt würde, während die in Ulm immer Schwierigkeiten hätten (für mich ist Ulm->Stuttgart zuständig).
Könnte mir vielleicht jemand sagen, wie das mit der Befreiung in anderen Bundesländern geht? Was müsst ihr alles als Nachweise vorlegen?

Danke,
Ine

flyingbarbar
27.11.2002, 13:56
Hi Ine

also ich stehe ja auf dem Standpunkt das das eh alles fast reine Willkür ist. Hier in Düsseldorf werde ich nicht befreit obwohl ich inder Stadt wo ich vorher gewohnt habe befreit worden wäre.....wenn ich nicht weggezogen wäre.

**Tja, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre....** :-D

Pascal
27.11.2002, 18:04
Ja, ja. Die liebe GEZ. Besonders nett finde ich diese Schnorrer wenn sie von Haus zu Haus gehen. Wir hatten vor ein paar Wochen mal so ein lustiges Pärchen bei uns an der Tür. Zuerst tippte ich ja schon auf Zeugen Jehovas und hab mich schon gefreut. Mit den Jungs kann man nämlich echt spaß haben. Ich fands ja schon süß wie sie mir dann ihre netten Ausweise mit der Aufschrift hr zeigten. Ich hab mich gefragt zu was zum teufel sie die Dinger berechtigen. Dann fing der eine an, daß sie wegen der Rundfunkgebühren kämen. Daraufhin erklärte ich ihm das wir GEZ bezahlen. Er habe das aber nicht auf seiner Liste. Ich habe ihm dann gezeigt das es doch draufsteht nur unter der Falschen Hausnummer. Nicht das die Stadt die Hausnummern in unserer Straße vor ca 5 Jahren geändert hätte, da kann man ja auch nicht erwarten das das bei der GEZ schon angekommen ist. (komischerweise schaffen sie es aber uns ihre nervige Post an die richtige Adresse zu schicken) Dann fing der gutste damit an, das in unserem Haus ja mehrere Personen wohnen würden. Ich hab ihm dann erklärt, das seit diesem Jahr ein neues Rundfunkmeldegesetz gilt, und das deshalb eine Wohngemeinschaft nur einmal GEZ zahlen muß. Daraufhin meinte er, daß er mir das nicht glaube. Na ja das fand ich ja schade für ihn, aber interessiert hat es mich nicht. Er hat mir dann auf jeden fall versprochen er würde sich die Namen an der Klingel abschreiben und uns einzelnd anschreiben. Na ja, is ja sein Papier, nicht meins. Wie dem auch sei, bis heute hab ich noch keine Post bekommen. Elende falsche Versprechungen.

Ine
27.11.2002, 20:11
HI!

Also mein netter Beamter auf der Sozialbehörde hat mir das so erklärt:
Die berufen sich da auf ein Urteil, das mal vor 13 (!) jahren gefällt worden ist, und demnach sind Eltern, falls das Kind noch keine Ausbildung vor dem Studium gemacht hat, zu Unterhalt in Höhe von 600 Euro verpflichtet. Falls sie das aber nicht zahlen können, weil sie z.B. selber wenig verdienen, und der Student sich also einen Job sucht, dazu noch etwas Unterhalt von den Eltern kriegt, sieht die Sache so aus:

Die Behörde muss (für Baden-Württemberg weiß ich das) 600 Euro berechnen (egal ob man die auch kriegt oder nicht), dann noch die 325 Euro für den Job, und egal wieviel man nur von den Eltern wirklich kriegt, damit ist man über die Grenze und nix wars. Doof!!!

Dann schreiben die noch, ich hätte nicht glaubhaft gemacht, dass ich unter der einkommensgrenze liege. Mein Berater vom Sozialamt hat mir aber bestätigt, dass ich alles ordnungsgemäß angegeben habe.

tssssssssssss

Ine

@flyingbarbar: was musstest du denn alles für den Antrag abgeben, und wie lief das in deiner alten Stadt, wo du befreit worden wärst?

Rugger
27.11.2002, 21:55
Wichtig ist auch, daß man kein Auto auf den eigenen Namen gemeldet hat... Dann hat man gar keine Chance, befreit zu werden... (Gibt es eigentlich auch noch reduzierte Telefongrundgebühren...?)

T.

flyingbarbar
28.11.2002, 09:37
@ine
ist schon was her, sorry, weiß ich nicht mehr wirklich

das mit den 600 eur hört sich interessant an, d.h. dann wenn ich weniger als 600 eur in der ausbildung verdiene müsste ich eigentlich befreit werden?!?! brutto oder netto?

@rugger
ja gibt's noch.....wenn man GEZ befreit ist :-)) :-)) :-))

@pascal
was ist wenn in der wg nur einer ein einkommen hat, die zweite person aber von den eltern unterstützt wird (mit weniger als 600 eur)?
könnte sich diese person nicht dann als eigentümer der geräte melden? :-)


in diesem sinne.......flyingbarbar

blanko
28.11.2002, 13:55
Kritische Debatte.
Bin Gez befreit, weil unter der Einkommensgrenze: mußte Nachweis der Unterhaltszahlung meiner Eltern liefern (Dauerauftragsbescheid) und dann all meine Ausgaben auflisten (viele, viele :-blush ) wie Miete, Strom, Versicherungen (auch Kfz).

Bin bisher einmal abgelehnt worden, weil irgendwas fehlte. Habe dann Einspruch eingereicht und noch Mietvertrag und Ima beigelegt.

Wohne übrigens auch in einer WG. Da meine bessre Hälfte Bafög bekommt geht darüber der Telefonanschluß. Von der GEZ haben wir uns beide Befreien lassen, weil es ja trotzdem 2 getrennte Haushalte sind.

blanko

luckyblue
28.11.2002, 21:24
also ich persönlich lebe ja in einem medialen Funkloch, kein Radio, kein Fernseher ... :-blush - und CDs beziehe ich ausschließlich über die Ladentheke ... :-))

NOch mal ein kleiner Hinweis - ganz ohne HIntergedanken:

Es gibt ja manchmal so nette Herrschaften, die immer mal wieder auf der Türschwelle stehen und behaupten, sie hätten das Recht, sich jetzt mal kurz Zutritt zu deiner Wohnung zu verschaffen zwecks Abchecken des medialen Equipments. Bloß nicht reinlassen! Nach Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Wohnung unantastbar, d. h. die lieben Freunde von der GEZ haben überhaupt keine Befugnisse.

cu, luckyblue

Pascal
30.11.2002, 14:32
So war ein paar Tage weg.

Nochmal zu der Sache mit WG und leute vor der Türe. Solange es in einer WG nur eine Küche gibt zählt das seit diesem Jahr als 1 Haushalt. Damit ist nur ein mal GEZ fällig, egal was die einzelnen verdienen. Wenn Bill Gates, Michael Schumacher und der Scheich von Burundi auf die Idee kommen in Frankfurt in ner WG mit 3 Schlafzimmern einem Wohnzimmer und einer Küche zusammen zu ziehen, dann ist das ein Hauhalt und sie müßen ein mal GEZ löhnen. Das das stimmt zeigt mir, neben mehreren Leuten die mir das unabhängig von einander erzählt haben (darunter auch Juristen), daß die Deppen uns nicht mit Post belästigt haben wie angedroht.

Was die Sache mit Befreiung angeht wirds glaube ich schon wieder komplizierter. Weil da ist man ja nur selber befreit ist, nicht aber der andere Mitbewohmer. Weiß ich also nicht.

Was das reinlassen angeht. Völlig richtig braucht man nicht. Kann einen keiner zu zwingen. ABER! Die novellierung des Rundfunkgesetzes hat auch seine Nachteile. Bis letztes Jahr lag die Beweispflicht bei der GEZ. Das heist die mußten dir nachweisen, daß du Radio und TV hast. Das konnten sie eigentlich nicht solange du sie nicht reingelassen hast. Durch die Änderung ist wohl die Beweislast umgekehrt worden. Will heißen du kannst ihnen natürlich den Eintritt verweigern, muß dann aber beweisen, daß du keine Geräte hast. Was doch recht schwehr werden dürfte. Das ist aber mehr Theorie als Faktum. Ich weiß nicht wie das in der Praxis gehandhabt wird und ob das wirklich vor Gericht stand halten würde.

T4KTL0$$
13.05.2003, 19:03
Is irgendwie nich so richtig Verfassungskonform oder? Die Beweislast hat doch normalerweise immer derjenige der dich anklagt und nicht umgekehrt oder? Das was die GEZ abzieht ist ja wohl mehr so Bush Style: "Wir machen den Irak platt weil der Massenvernichtungswaafen hat"..."Woops! Hat er doch nicht, aber wenn wir schon mal hier sind... ;-) "
Ich glaub nich dass das vor Gericht bestand hat...

Pascal
14.05.2003, 09:10
Is wohl auch irgenwie auch noch umstritten. Bin ja auch kein Jurist.

cons
10.07.2003, 18:33
in heidelberg war es nie ein problem, befreit zu werden (man bekam sogar tips, was man wie verdienen müßte, damit es noch passt..., in mannheim dagegen so gut wie unmöglich, eine befreiiung zu kriegen.

und dabei sollte in beiden städten gleiches recht gelten, da gleiches bundeslan - sehr mysteriös, wie das stimmen soll???

ca.

chatorgy
10.07.2003, 20:41
Hallo
ich hätte hier auch noch eine Ankedote zum Besten zu geben....dank der Ratschläge in den Erstiheften hab ich seit dem 1. Semester eine Gez-Befreiung (wäre alleine nie auf die idee gekommen, das zu beantragen!)und nun auch einen Telekomsozialtarif (das bedeutet 7 € Rabatt auf Telekom-Gespräche), nun braucht aber die Gez immer etwas länger mit der Bestätigung der Befreiung, zahlt aber das Geld rückwirkend zurück bis zum Tag des Antrags - toll! ABer die Telekom zahlt erst AB dem Datum an dem du mit deiner Befreiung in die Filiale latschst.....ganz schön gewieft, was???? :-(( Naja nun hab ich aber immerhin für den letzten Monat statt der eigentlichen 7 € 1,44 € nicht bezahlen müssen.....zum Haareraufen diese Bürokratie :-meinung

Komisch finde ich aber auch, dass die BEfreiungen so unterschieldich gehandhabt werden....und vor allem dass Bafögempfänger gar keine Probleme haben das Ding genehmigt zu bekommen .....(nix gegen Bafögempfänger!)

cons
10.07.2003, 21:02
ist ja nicht die telekom, sondern das bürgeramt, dass die erste entscheidung trifft.

ca.

Gerlinde
08.09.2003, 09:54
Hi Chatorgy!

Wie kommt man an die Fromblätter für die Befreiung bei der GEZ bzw. der Telekom? Und was ist das für ein "Ersti-Ratgeber" von dem du sprichst?

Befreit einen die Telekom pauschal von Betrag X oder anteilig von den, den äh, mir fällt das Wort jetzt nicht ein *na, das, was du telefoniert hast* Gesprächsgebüren, Tarifeinheiten... **Wie sagt man denn?** :-blush

LG!

PS: Bekommst du BaFöG? Und (nachweislich) Einkünfte aus ´nem festen Arbeitsverhältnis?

chatorgy
09.09.2003, 17:47
Hallo gerlinde

nein ich bekomme kein Bafög, und deswegen bin ich es ein wenig leid, dass die, die volle Unterstützung erhalten auch überall anders bevorzugt werden, nur weil die eltern auf dem Papier mehr bekommen....(von dem aber auch nicht viel übrig bleibt...) aber zum Thema! Die Zettel bekommst du beim Sozialamt deiner Stadt - in Göttingen haben die direkt zwei Büros nur für die Antragsteller eingerichtet. :-))

Mit erstiheften meine ich hefte, die man zum Anfang des Semesters von allen Fachschaftsgruppen in die Hand gedrückt bekommt - habt ihr bestimmt auch, oder???

Wenn du die Freistellung genehmigt bekommst, dann kannst du den Telekom Sozialtarif in Anspruch nehemn, das heisst knapp 7 € nachassauf die "von dir in Anspruch geommenen Dienstleistungen der telekom" -sprich Gesprächsguthaben (kein Abzug der Grundgebühr!) :-?

Hoffe, das hat deine Fragen etwas geklärt??

GRuss nach Bochum!

Gerlinde
09.09.2003, 21:16
Hi Chatorgy!

Ja, hat all meine Fragen beantwortet. Danke auch, dass es so fix ging!

Was das "Erstiheft" angeht, da werde ich morgen mal gucken, wenn ich nach Bochum fahre, um mich da einzuschreiben...

LG!

Gerlinde

tine022
26.09.2003, 12:43
also, ich denke wirklich, dass es reine willkür ist, ob man nun von den rundfunkgebühren befreit wird oder nicht. und auch in bayern (neu-ulm) ist das nicht so leicht, wie ich heute wieder feststellen musste.
vor zwei jahren habe ich eine ablehnung erhalten, daraufhin habe ich mich dann in baden-württemberg erkundigt und dort wurde mir geasgt, dass ich eigentlich ohne probleme eine befreiung bekommen müsste, daraufhin bin ich wieder auf´s rathaus und siehe da: es war eine andere frau da und auf einmal wurde ich dann ohne probleme befreit.
heute morgen wollte ich die befreiung dann verlängern und auf einmal ging es wieder nicht, obwohl ich die gleichen unterlagen dabei hatte. denn die mietbescheinigung von meinen eltern zählt auf einmal nicht mehr, die dame wollte einen richtigen mietvertrag.
jedenfalls werde ich jetzt nächste woche wieder hingehen, vielleicht ist dann wieder eine andere dame da und vielleicht klappt´s ja dann...
also, mein tip: einfach mal zu unterschiedlichen leuten gehen und probieren, ansonsten halt keinen fernseher und kein radio haben, da man die netten damen und herren von der gez ja nicht reinlassen muss...

tine

tine022
29.09.2003, 13:10
also, nachdem ich heute wieder im bürgerbüro war, war eine andere frau da, und siehe da: auf einmal wurde ich wieder befreit. man muss jedoch dazu sagen, dass ich diesmal einen mietvertrag dabei gehabt habe und wenn es nach der anderen frau gegangen wäre wäre ich trotzdem nicht befreit worden.
na ja, alles nur reine willkür. bin ja gespannt wer nächstes jahr meinen antrag behandelt...

Gerlinde
29.09.2003, 18:02
Hallo Tine!

Kannst du mir sagen, was ich alles brauche, wenn ich auf´s Bürgerbüro gehe?

Also, den Mietvertrag, den Verdienstnachweis (vom letzten Monat?) - was noch? Den Antrag selbst (also das Formblatt) gibt´s vor Ort?

Danke!